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Beteiligungsbericht der StädteRegion Aachen zum 31.12.2016

Die StädteRegion Aachen legt mit dieser Ausgabe den Beteiligungsbericht zum 31.12.2016 vor. Zu diesem Stichtag gibt sie Auskunft über ihre Beteiligungen in privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Form. Der jährlich fortzuschreibende Beteiligungsbericht gibt einen kompakten Überblick über den Beteiligungsbesitz der StädteRegion und informiert den Leser über - die organisatorisch-rechtliche Struktur der Beteiligungen, - die Besetzung der Organe durch die StädteRegion Aachen und - die stichtagsbezogene wirtschaftliche Lage der Gesellschaften und Zweckverbände. Der Beteiligungsbericht ist inhaltlich angepasst an die Anforderungen gemäß § 117 Gemeindeordnung NRW und wird dem Gesamtabschluss als Anlage beigefügt. Ergänzend zu der grafischen Übersichtsdarstellung der Beteiligungen enthält der Beteiligungsbericht auch eine grafische Darstellung der Vereine, in denen die StädteRegion Aachen Mitglied ist und in deren Gremien sie Vertreterinnen entsendet. Im Bericht sind neben den Beteiligungen in privater Rechtsform auch die nachfolgend genannten öffentlich-rechtlichen Beteiligungen der StädteRegion aufgeführt. - Zweckverband Aachener Verkehrsverbund (AVV) - Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) - Sondervermögen Senioren- und Betreuungszentrum der StädteRegion Aachen - Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland AöR, Aachen - Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung, Aachen - Zweckverband Region Aachen.

Die StädteRegion Aachen legt mit dieser Ausgabe den Beteiligungsbericht zum 31.12.2016 vor. Zu diesem Stichtag gibt sie Auskunft über ihre Beteiligungen in privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Form. Der jährlich fortzuschreibende Beteiligungsbericht gibt einen kompakten Überblick über den Beteiligungsbesitz der StädteRegion und informiert den Leser über
- die organisatorisch-rechtliche Struktur der Beteiligungen,
- die Besetzung der Organe durch die StädteRegion Aachen und
- die stichtagsbezogene wirtschaftliche Lage der Gesellschaften und Zweckverbände.

Der Beteiligungsbericht ist inhaltlich angepasst an die Anforderungen gemäß § 117 Gemeindeordnung NRW und wird dem Gesamtabschluss als Anlage beigefügt. Ergänzend zu der grafischen Übersichtsdarstellung der Beteiligungen enthält der Beteiligungsbericht auch eine grafische Darstellung der Vereine, in denen die StädteRegion Aachen Mitglied ist und in deren Gremien sie Vertreterinnen entsendet. Im Bericht sind neben den Beteiligungen in privater Rechtsform auch die nachfolgend genannten öffentlich-rechtlichen Beteiligungen der StädteRegion aufgeführt.
- Zweckverband Aachener Verkehrsverbund (AVV)
- Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW)
- Sondervermögen Senioren- und Betreuungszentrum der StädteRegion Aachen
- Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland AöR, Aachen
- Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung, Aachen
- Zweckverband Region Aachen.

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mo<strong>der</strong>nes zukunftsorientiertes Studieninstitut dar. Der Zustand des Schulungsraumes lässt sehr zu<br />

wünschen übrig und entspricht nicht den heutigen Ansprüchen an eine Weiterbildungseinrichtung.<br />

In <strong>der</strong> Regel werden bei den Evaluationsbögen <strong>der</strong> Seminare die Räumlichkeiten bemängelt.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e ist die Akustik im Seminarraum sehr schlecht und <strong>der</strong> Straßenlärm von <strong>der</strong><br />

Kaiserstraße wird ebenfalls als sehr störend empfunden. Ferner kommt hinzu, dass we<strong>der</strong> eine<br />

behin<strong>der</strong>tengerechte Toilette noch ein barrierefreier Zugang (vorhandener Fahrstuhl zu schmal –<br />

lichtes Maß nur 67 cm) am jetzigen Standort gegeben sind. Unter Abwägung aller Vor- und Nachteile<br />

haben sich die Abteilungsvorsteher gemeinschaftlich dafür ausgesprochen, keine zusätzlichen<br />

Investitionen mehr am Standort Kohlscheid durchzuführen. Diese hätten auch höhere<br />

Mietaufwendungen zur Folge. Als Anfor<strong>der</strong>ungen bzw. Voraussetzungen an einen neuen Standort<br />

für die Geschäftsstelle des Studieninstitutes wurden folgende Kriterien vereinbart: Es sollen in<br />

zentraler Lage von <strong>Aachen</strong> unabhängige, geeignete Räumlichkeiten angemietet werden. Hierbei<br />

muss gewährleistet sein, dass eine optimale Anbindung an öffentl. Verkehrsmittel (Bahn und Bus)<br />

vorhanden ist sowie eine verkehrsgünstige Lage gegeben ist. Darüber hinaus sollten auch Parkplätze<br />

vorhanden sein, da Dozenten oftmals mit dem Pkw anreisen und auch Seminarunterlagen etc.<br />

mitbringen, die schlecht über weite Wege transportiert werden können. Ferner sollte auch für den<br />

Studienleiter ein fest zugewiesener Parkplatz (aufgrund <strong>der</strong> häufigen Außentermine) zur Verfügung<br />

stehen. Nicht zuletzt ist neben <strong>der</strong> Barrierefreiheit <strong>der</strong> Räumlichkeiten auch das Vorhalten eines<br />

Behin<strong>der</strong>tenparkplatzes für eine öffentliche Einrichtung wie das Studieninstitut unabdingbar. Des<br />

Weiteren sollten nach Möglichkeit für die eigenen Lehrgänge des Studieninstitutes, wie z.B. den<br />

„Ausbil<strong>der</strong>eignungslehrgang“ sowie den „Grund- und Aufbaukurs Verwaltungskunde für<br />

Mitarbeiter/innen ohne Verwaltungsausbildung“ etc., welche <strong>der</strong>zeit in externen Räumlichkeiten<br />

durchgeführt werden, zusätzliche Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Insgesamt dürfe dies ein<br />

wichtiger Schritt für eine zukunftsorientierte Ausrichtung des Studieninstitutes <strong>Aachen</strong> sein.<br />

27.03.2017<br />

Dr. Markus Kremer<br />

Beigeordneter Stadt <strong>Aachen</strong><br />

-Verbandsvorsteher-<br />

Öffentliche Zwecksetzung<br />

Das Studieninstitut hat die Aufgabe, die planmäßige theoretische Ausbildung von Auszubildenden,<br />

Praktikanten, Beamtenanwärtern und sonstigen Dienstkräften <strong>der</strong> Gemeinden und<br />

Gemeindeverbände, <strong>der</strong> kommunalen Zweckverbände sowie an<strong>der</strong>er kommunaler Einrichtungen<br />

seines Gebietes zu betreiben, die vorgeschriebenen Prüfungen abzunehmen und die fachliche<br />

Fortbildung von Dienstkräften innerhalb und außerhalb des Verbandsgebietes zu för<strong>der</strong>n.<br />

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