16.11.2018 Aufrufe

Beteiligungsbericht der StädteRegion Aachen zum 31.12.2016

Die StädteRegion Aachen legt mit dieser Ausgabe den Beteiligungsbericht zum 31.12.2016 vor. Zu diesem Stichtag gibt sie Auskunft über ihre Beteiligungen in privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Form. Der jährlich fortzuschreibende Beteiligungsbericht gibt einen kompakten Überblick über den Beteiligungsbesitz der StädteRegion und informiert den Leser über - die organisatorisch-rechtliche Struktur der Beteiligungen, - die Besetzung der Organe durch die StädteRegion Aachen und - die stichtagsbezogene wirtschaftliche Lage der Gesellschaften und Zweckverbände. Der Beteiligungsbericht ist inhaltlich angepasst an die Anforderungen gemäß § 117 Gemeindeordnung NRW und wird dem Gesamtabschluss als Anlage beigefügt. Ergänzend zu der grafischen Übersichtsdarstellung der Beteiligungen enthält der Beteiligungsbericht auch eine grafische Darstellung der Vereine, in denen die StädteRegion Aachen Mitglied ist und in deren Gremien sie Vertreterinnen entsendet. Im Bericht sind neben den Beteiligungen in privater Rechtsform auch die nachfolgend genannten öffentlich-rechtlichen Beteiligungen der StädteRegion aufgeführt. - Zweckverband Aachener Verkehrsverbund (AVV) - Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) - Sondervermögen Senioren- und Betreuungszentrum der StädteRegion Aachen - Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland AöR, Aachen - Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung, Aachen - Zweckverband Region Aachen.

Die StädteRegion Aachen legt mit dieser Ausgabe den Beteiligungsbericht zum 31.12.2016 vor. Zu diesem Stichtag gibt sie Auskunft über ihre Beteiligungen in privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Form. Der jährlich fortzuschreibende Beteiligungsbericht gibt einen kompakten Überblick über den Beteiligungsbesitz der StädteRegion und informiert den Leser über
- die organisatorisch-rechtliche Struktur der Beteiligungen,
- die Besetzung der Organe durch die StädteRegion Aachen und
- die stichtagsbezogene wirtschaftliche Lage der Gesellschaften und Zweckverbände.

Der Beteiligungsbericht ist inhaltlich angepasst an die Anforderungen gemäß § 117 Gemeindeordnung NRW und wird dem Gesamtabschluss als Anlage beigefügt. Ergänzend zu der grafischen Übersichtsdarstellung der Beteiligungen enthält der Beteiligungsbericht auch eine grafische Darstellung der Vereine, in denen die StädteRegion Aachen Mitglied ist und in deren Gremien sie Vertreterinnen entsendet. Im Bericht sind neben den Beteiligungen in privater Rechtsform auch die nachfolgend genannten öffentlich-rechtlichen Beteiligungen der StädteRegion aufgeführt.
- Zweckverband Aachener Verkehrsverbund (AVV)
- Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW)
- Sondervermögen Senioren- und Betreuungszentrum der StädteRegion Aachen
- Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland AöR, Aachen
- Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung, Aachen
- Zweckverband Region Aachen.

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Mauerfeldchen 25, 52146 Würselen<br />

www.mz-ac.de<br />

Medizinisches Zentrum <strong>StädteRegion</strong> <strong>Aachen</strong> GmbH<br />

Gegenstand <strong>der</strong> Gesellschaft / Beteiligungsziele<br />

• Gegenstand des Unternehmens ist <strong>der</strong> Betrieb eines o<strong>der</strong> mehrerer Krankenhäuser<br />

einschließlich Ausbildungsstätten sowie sonstiger Nebeneinrichtungen und Nebenbetriebe.<br />

• Die Gesellschaft ist berechtigt, Betriebe o<strong>der</strong> Einrichtungen zu gründen, zu übernehmen<br />

o<strong>der</strong> sich an Gesellschaften gleichen o<strong>der</strong> verwandten Gegenstandes zu beteiligen.<br />

• Zweck <strong>der</strong> Gesellschaft ist eine bestmögliche Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung mit<br />

Krankenhausleistungen im Rahmen <strong>der</strong> Aufgabenstellung nach dem Krankenhausplan des<br />

Landes Nordrhein-Westfalen sowie des Versorgungsauftrages.<br />

• Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des<br />

Geschäftszweckes notwendig o<strong>der</strong> nützlich erscheinen und nach Maßgabe <strong>der</strong> für die<br />

Gesellschafter geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig sind.<br />

Die Medizinisches Zentrum <strong>StädteRegion</strong> <strong>Aachen</strong> GmbH ist am 01.01.2001 durch den<br />

Zusammenschluss des Knappschaftskrankenhauses Bardenberg und des Kreiskrankenhauses<br />

Marienhöhe, Würselen, gegründet worden. Gesellschafter sind zu je 50 % die Deutsche<br />

Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV-KBS) und die <strong>StädteRegion</strong> <strong>Aachen</strong>.<br />

Die Gesellschaft verfolgt das Ziel einer wohnortnahen Patientenversorgung mit innovativen und<br />

qualitativ hochwertigen Behandlungsmethoden. In <strong>der</strong> <strong>StädteRegion</strong> <strong>Aachen</strong> zählt das Medizinische<br />

Zentrum (MZ) zu den bedeutendsten Anbietern von Gesundheitsdienstleistungen und leistet einen<br />

erheblichen Beitrag zur Patientenversorgung in <strong>der</strong> <strong>StädteRegion</strong> und über die Grenzen hinaus.<br />

Zudem ist das MZ ein wichtiger Arbeitgeber mit einem breit gefächerten Angebot an Arbeitsplätzen<br />

für verschiedene Berufsgruppen. Zusätzlich leistet die Gesellschaft mit <strong>der</strong> Schule für Pflegeberufe<br />

einen wichtigen Beitrag zur Ausbildung in <strong>der</strong> Region.<br />

Öffentliche Zwecksetzung<br />

Es handelt sich beim Gesundheitswesen um eine Aufgabenerfüllung im öffentlichen Interesse als<br />

nichtwirtschaftlich zulässige Betätigung nach <strong>der</strong> Gemeindeordnung.<br />

Die Medizinisches Zentrum <strong>StädteRegion</strong> <strong>Aachen</strong> GmbH stellt die patienten- und bedarfsgerechte<br />

gestufte wohnortnahe Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung im Sinne des § 1 Krankenhausgestaltungsgesetz<br />

(KHGG NRW) sicher und ist in den Krankenhausplan des Landes NRW aufgenommen. Die<br />

Krankenversorgung in Krankenhäusern sicherzustellen, ist eine öffentliche Aufgabe des Landes.<br />

Gemeinden und Gemeindeverbände wirken nach Maßgabe dieses Gesetzes dabei mit.<br />

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