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Beteiligungsbericht der StädteRegion Aachen zum 31.12.2016

Die StädteRegion Aachen legt mit dieser Ausgabe den Beteiligungsbericht zum 31.12.2016 vor. Zu diesem Stichtag gibt sie Auskunft über ihre Beteiligungen in privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Form. Der jährlich fortzuschreibende Beteiligungsbericht gibt einen kompakten Überblick über den Beteiligungsbesitz der StädteRegion und informiert den Leser über - die organisatorisch-rechtliche Struktur der Beteiligungen, - die Besetzung der Organe durch die StädteRegion Aachen und - die stichtagsbezogene wirtschaftliche Lage der Gesellschaften und Zweckverbände. Der Beteiligungsbericht ist inhaltlich angepasst an die Anforderungen gemäß § 117 Gemeindeordnung NRW und wird dem Gesamtabschluss als Anlage beigefügt. Ergänzend zu der grafischen Übersichtsdarstellung der Beteiligungen enthält der Beteiligungsbericht auch eine grafische Darstellung der Vereine, in denen die StädteRegion Aachen Mitglied ist und in deren Gremien sie Vertreterinnen entsendet. Im Bericht sind neben den Beteiligungen in privater Rechtsform auch die nachfolgend genannten öffentlich-rechtlichen Beteiligungen der StädteRegion aufgeführt. - Zweckverband Aachener Verkehrsverbund (AVV) - Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) - Sondervermögen Senioren- und Betreuungszentrum der StädteRegion Aachen - Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland AöR, Aachen - Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung, Aachen - Zweckverband Region Aachen.

Die StädteRegion Aachen legt mit dieser Ausgabe den Beteiligungsbericht zum 31.12.2016 vor. Zu diesem Stichtag gibt sie Auskunft über ihre Beteiligungen in privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Form. Der jährlich fortzuschreibende Beteiligungsbericht gibt einen kompakten Überblick über den Beteiligungsbesitz der StädteRegion und informiert den Leser über
- die organisatorisch-rechtliche Struktur der Beteiligungen,
- die Besetzung der Organe durch die StädteRegion Aachen und
- die stichtagsbezogene wirtschaftliche Lage der Gesellschaften und Zweckverbände.

Der Beteiligungsbericht ist inhaltlich angepasst an die Anforderungen gemäß § 117 Gemeindeordnung NRW und wird dem Gesamtabschluss als Anlage beigefügt. Ergänzend zu der grafischen Übersichtsdarstellung der Beteiligungen enthält der Beteiligungsbericht auch eine grafische Darstellung der Vereine, in denen die StädteRegion Aachen Mitglied ist und in deren Gremien sie Vertreterinnen entsendet. Im Bericht sind neben den Beteiligungen in privater Rechtsform auch die nachfolgend genannten öffentlich-rechtlichen Beteiligungen der StädteRegion aufgeführt.
- Zweckverband Aachener Verkehrsverbund (AVV)
- Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW)
- Sondervermögen Senioren- und Betreuungszentrum der StädteRegion Aachen
- Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland AöR, Aachen
- Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung, Aachen
- Zweckverband Region Aachen.

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Rechnungslegung, innerhalb <strong>der</strong> Wirtschaftspläne und im Jahresabschluss jeweils getrennt bzw. in<br />

getrennt auszuweisenden Teilbudgets dargestellt. Im Geschäftsjahr 2016 erhielt die Gesellschaft<br />

eine Spende in Höhe von 70.000,00 € von <strong>der</strong> RWE Power AG. Die 2016 erfolgswirksam verbuchten<br />

Landes- und Gesellschafterzuwendungen belaufen sich auf 537.836,43 €. Insgesamt ergab sich für<br />

das Jahr 2015 ein Jahresüberschuss in Höhe von 16.884,60 €, <strong>der</strong> auf neue Rechnung vorgetragen<br />

wurde. In Ermangelung von weiteren erzielbaren externen Gewinnen bleibt die Kapitaldecke für den<br />

Fall von eventuell auftretenden strukturellen Schwierigkeiten, überraschenden Aufwendungen etc.<br />

jedoch dünn.<br />

2. Prognosebericht<br />

Im Rahmen eines Aufrufs des MBWSV NRW hat sich die IRR GmbH um die Ausrichtung einer <strong>der</strong><br />

beiden ausgeschriebenen REGIONALEN (Präsentationsjahre 2022 o<strong>der</strong> 2025) beworben.<br />

Ein Zuschlag wurde nicht erteilt. werden.<br />

Neue Finanzierungsquellen könnten über Aktivitäten <strong>der</strong> Bundesebene erschlossen werden. So hat<br />

<strong>der</strong> Bund mit dem Haushaltsplan 2016 beschlossen, Mittel aus dem Energie- und Klimafonds (EKF)<br />

in Höhe von jährlich 4 Mio. Euro zur Bewältigung des Strukturwandels in den vier deutschen<br />

Braunkohleregionen (Lausitzer Revier, Rheinisches Revier, Mitteldeutsches Revier und Helmstedter<br />

Revier) bereitzustellen. Die Mittel werden im Rahmen eines neuen Bundesprogramms für<br />

mindestens 10 Jahre für eine präventive Regionalpolitik in den Revieren eingesetzt. Die<br />

För<strong>der</strong>richtlinie für das Programm soll laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)<br />

noch im Laufe des Jahres 2017 veröffentlicht werden. Zudem hat das Bundeskabinett mit dem<br />

„Klimaschutzplan 2050“ die Einrichtung einer Kommission "Wachstum, Strukturwandel und<br />

Regionalentwicklung" beim BMWi beschlossen. Die Kommission soll einen Instrumentenmix<br />

entwickeln, um den Regionen und Branchen zu helfen, die vom Strukturwandel beson<strong>der</strong>s betroffen<br />

sind. Anfang 2018 wird die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Regionalentwicklung“ ihre<br />

Arbeit aufnehmen. Das BMWi wird nach eigenem Bekunden jeweils einen Ansprechpartner je Revier<br />

anstreben. Für das Rheinische Revier soll dies die IRR werden.<br />

3. Risikobericht<br />

Entsprechend <strong>der</strong> beiden vorliegenden Zuwendungsbescheide des Landes NRW erhält die IRR GmbH<br />

bis Ende 2018 öffentliche Mittel mit einer För<strong>der</strong>quote von 80%. Die För<strong>der</strong>ung beinhaltet eine<br />

Gemeinkostenpauschale auf die Personalausgaben, mit <strong>der</strong> nicht unmittelbar abzurechnende<br />

Ausgaben finanziert werden können. Der För<strong>der</strong>antrag und die Bereitstellung des Eigenanteils sind<br />

von den Gesellschaftern beschlossen worden. Die Gesellschaft ist gehalten die Finanzierung über<br />

2018 hinaus zu klären. Die IRR GmbH ist auf unbestimmte Zeit gegründet und braucht für eine<br />

dauerhafte Verstetigung ein entsprechendes Finanzierungsmodell um die Aufgaben dem<br />

Gesellschaftszweck entsprechend erfüllen zu können und Planungssicherheit zu erhalten. Eine<br />

Weiterfinanzierung über die för<strong>der</strong>ung kann hingegen nicht als „dauerhafte Der Zweck <strong>der</strong><br />

Gesellschaft ist nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet. Vielmehr sollen Projekte finanziert werden,<br />

<strong>der</strong>en Kosten zu einem Großteil öffentlich geför<strong>der</strong>t werden. Öffentliche För<strong>der</strong>ung erfolgt jedoch<br />

(fast) immer nach dem Ausgabenerstattungsprinzip. Das heißt, dass die Gesellschaft alle<br />

entstehenden Kosten zunächst vorfinanzieren muss, um anschließend eine För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

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