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Beteiligungsbericht der StädteRegion Aachen zum 31.12.2016

Die StädteRegion Aachen legt mit dieser Ausgabe den Beteiligungsbericht zum 31.12.2016 vor. Zu diesem Stichtag gibt sie Auskunft über ihre Beteiligungen in privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Form. Der jährlich fortzuschreibende Beteiligungsbericht gibt einen kompakten Überblick über den Beteiligungsbesitz der StädteRegion und informiert den Leser über - die organisatorisch-rechtliche Struktur der Beteiligungen, - die Besetzung der Organe durch die StädteRegion Aachen und - die stichtagsbezogene wirtschaftliche Lage der Gesellschaften und Zweckverbände. Der Beteiligungsbericht ist inhaltlich angepasst an die Anforderungen gemäß § 117 Gemeindeordnung NRW und wird dem Gesamtabschluss als Anlage beigefügt. Ergänzend zu der grafischen Übersichtsdarstellung der Beteiligungen enthält der Beteiligungsbericht auch eine grafische Darstellung der Vereine, in denen die StädteRegion Aachen Mitglied ist und in deren Gremien sie Vertreterinnen entsendet. Im Bericht sind neben den Beteiligungen in privater Rechtsform auch die nachfolgend genannten öffentlich-rechtlichen Beteiligungen der StädteRegion aufgeführt. - Zweckverband Aachener Verkehrsverbund (AVV) - Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) - Sondervermögen Senioren- und Betreuungszentrum der StädteRegion Aachen - Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland AöR, Aachen - Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung, Aachen - Zweckverband Region Aachen.

Die StädteRegion Aachen legt mit dieser Ausgabe den Beteiligungsbericht zum 31.12.2016 vor. Zu diesem Stichtag gibt sie Auskunft über ihre Beteiligungen in privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Form. Der jährlich fortzuschreibende Beteiligungsbericht gibt einen kompakten Überblick über den Beteiligungsbesitz der StädteRegion und informiert den Leser über
- die organisatorisch-rechtliche Struktur der Beteiligungen,
- die Besetzung der Organe durch die StädteRegion Aachen und
- die stichtagsbezogene wirtschaftliche Lage der Gesellschaften und Zweckverbände.

Der Beteiligungsbericht ist inhaltlich angepasst an die Anforderungen gemäß § 117 Gemeindeordnung NRW und wird dem Gesamtabschluss als Anlage beigefügt. Ergänzend zu der grafischen Übersichtsdarstellung der Beteiligungen enthält der Beteiligungsbericht auch eine grafische Darstellung der Vereine, in denen die StädteRegion Aachen Mitglied ist und in deren Gremien sie Vertreterinnen entsendet. Im Bericht sind neben den Beteiligungen in privater Rechtsform auch die nachfolgend genannten öffentlich-rechtlichen Beteiligungen der StädteRegion aufgeführt.
- Zweckverband Aachener Verkehrsverbund (AVV)
- Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW)
- Sondervermögen Senioren- und Betreuungszentrum der StädteRegion Aachen
- Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland AöR, Aachen
- Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung, Aachen
- Zweckverband Region Aachen.

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Neuköllner Str. 1, 52068 <strong>Aachen</strong><br />

www.avv.de<br />

Zweckverband <strong>Aachen</strong>er Verkehrsverbund<br />

Aufgaben des Zweckverbands / Beteiligungsziele<br />

Der Zweckverband hat im Verbundraum insbeson<strong>der</strong>e folgende Aufgaben:<br />

1. Beschlussfassung über allgemeine verkehrspolitische Leitlinien für den öffentlichen<br />

Personennahverkehr unter Beachtung <strong>der</strong> Planungen des "Zweckverband Nahverkehr- SPNV<br />

& Infrastruktur - Rheinland" (ZV NVR),<br />

2. Hinwirkung darauf, dass die Verbandsmitglie<strong>der</strong> die vom Zweckverband gegründete<br />

<strong>Aachen</strong>er Verkehrsverbund GmbH (Verbundgesellschaft) bei <strong>der</strong> Wahrnehmung ihrer<br />

Aufgaben unterstützen und die Beschlüsse des Zweckverbandes in ihrem Einflussbereich<br />

umsetzen,<br />

3. Hinwirkung darauf, dass die Verbandsmitglie<strong>der</strong> die Verkehrskonzeptionen und<br />

Qualitätsstandards sowie die dazu ergangenen Richtlinien <strong>der</strong> Verbundgesellschaft in ihren<br />

Planungen beachten und die Verbundgesellschaft als Träger öffentlicher Belange<br />

anerkennen,<br />

4. Aufstellung von Rahmenvorgaben für die Betrauung von Verbundverkehrsunternehmen<br />

(ASEAG, DKB und west) durch die Verbandsmitglie<strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Erfüllung<br />

gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen sowie Abschluss von geson<strong>der</strong>ten<br />

Kooperationsverträgen mit an<strong>der</strong>en Verkehrsunternehmen im Öffentlichen<br />

Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV) gemäß § 11.<br />

Öffentliche Zwecksetzung<br />

Der Zweckverband verfolgt das Ziel, durch die im Verbundraum tätigen Verkehrsunternehmen,<br />

unterstützt durch die Verbundgesellschaft, für die Bevölkerung ein bedarfsgerechtes<br />

Leistungsangebot zu erbringen und die Marktchancen im Verbund unter Beachtung<br />

marktwirtschaftlicher Grundsätze auszuschöpfen sowie durch gezielte Investitionen zu verbessern.<br />

Die Durchführung des Verkehrs und damit die Übernahme einer unternehmerischen Tätigkeit ist<br />

nicht Aufgabe des Zweckverbandes. Sie obliegt den im Verbundraum tätigen Verkehrsunternehmen<br />

im Rahmen von Kooperationsverträgen.<br />

Organe des Zweckverbands<br />

Verbandsversammlung:<br />

Die Verbandsversammlung besteht aus den Vertretern <strong>der</strong> Verbandsmitglie<strong>der</strong>. Die Vertreter werden<br />

durch die Vertretungskörperschaft für <strong>der</strong>en Wahlzeit aus ihrer Mitte o<strong>der</strong> aus den Dienstkräften des<br />

Verbandsmitglieds gewählt. Für jeden Vertreter ist ein Stellvertreter für den Fall <strong>der</strong> Verhin<strong>der</strong>ung zu<br />

wählen. Jedes Verbandsmitglied entsendet fünf Vertreter in die Verbandsversammlung, darunter<br />

seinen Hauptverwaltungsbeamten o<strong>der</strong> einen von diesem benannten Bediensteten. Die<br />

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