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Beteiligungsbericht der StädteRegion Aachen zum 31.12.2016

Die StädteRegion Aachen legt mit dieser Ausgabe den Beteiligungsbericht zum 31.12.2016 vor. Zu diesem Stichtag gibt sie Auskunft über ihre Beteiligungen in privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Form. Der jährlich fortzuschreibende Beteiligungsbericht gibt einen kompakten Überblick über den Beteiligungsbesitz der StädteRegion und informiert den Leser über - die organisatorisch-rechtliche Struktur der Beteiligungen, - die Besetzung der Organe durch die StädteRegion Aachen und - die stichtagsbezogene wirtschaftliche Lage der Gesellschaften und Zweckverbände. Der Beteiligungsbericht ist inhaltlich angepasst an die Anforderungen gemäß § 117 Gemeindeordnung NRW und wird dem Gesamtabschluss als Anlage beigefügt. Ergänzend zu der grafischen Übersichtsdarstellung der Beteiligungen enthält der Beteiligungsbericht auch eine grafische Darstellung der Vereine, in denen die StädteRegion Aachen Mitglied ist und in deren Gremien sie Vertreterinnen entsendet. Im Bericht sind neben den Beteiligungen in privater Rechtsform auch die nachfolgend genannten öffentlich-rechtlichen Beteiligungen der StädteRegion aufgeführt. - Zweckverband Aachener Verkehrsverbund (AVV) - Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) - Sondervermögen Senioren- und Betreuungszentrum der StädteRegion Aachen - Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland AöR, Aachen - Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung, Aachen - Zweckverband Region Aachen.

Die StädteRegion Aachen legt mit dieser Ausgabe den Beteiligungsbericht zum 31.12.2016 vor. Zu diesem Stichtag gibt sie Auskunft über ihre Beteiligungen in privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Form. Der jährlich fortzuschreibende Beteiligungsbericht gibt einen kompakten Überblick über den Beteiligungsbesitz der StädteRegion und informiert den Leser über
- die organisatorisch-rechtliche Struktur der Beteiligungen,
- die Besetzung der Organe durch die StädteRegion Aachen und
- die stichtagsbezogene wirtschaftliche Lage der Gesellschaften und Zweckverbände.

Der Beteiligungsbericht ist inhaltlich angepasst an die Anforderungen gemäß § 117 Gemeindeordnung NRW und wird dem Gesamtabschluss als Anlage beigefügt. Ergänzend zu der grafischen Übersichtsdarstellung der Beteiligungen enthält der Beteiligungsbericht auch eine grafische Darstellung der Vereine, in denen die StädteRegion Aachen Mitglied ist und in deren Gremien sie Vertreterinnen entsendet. Im Bericht sind neben den Beteiligungen in privater Rechtsform auch die nachfolgend genannten öffentlich-rechtlichen Beteiligungen der StädteRegion aufgeführt.
- Zweckverband Aachener Verkehrsverbund (AVV)
- Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW)
- Sondervermögen Senioren- und Betreuungszentrum der StädteRegion Aachen
- Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland AöR, Aachen
- Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung, Aachen
- Zweckverband Region Aachen.

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welche allerdings wie<strong>der</strong> durch die vollstationären Erträge <strong>zum</strong> Betreuungsbedarf erfolgsneutral<br />

ausgeglichen wurden. In den vergangenen Jahren hat das Senioren- und Betreuungszentrum <strong>der</strong><br />

<strong>StädteRegion</strong> <strong>Aachen</strong> in Eschweiler damit begonnen, den hohen Anteil an Fremddienstleistern im<br />

Haus sukzessive zu reduzieren und Mitarbeiter <strong>der</strong> Fremddienstleister in ein eigenes<br />

Beschäftigungsverhältnis zu übernehmen. So hat man mittlerweile vollständig darauf verzichtet,<br />

Pflegehilfskräfte o<strong>der</strong> examinierte Pflegekräfte durch Fremddienstleister zu ersetzen. Der Hol- und<br />

Bringedienst wurde mit den Jahren vollständig übernommen und in den letzten zwei Jahren wurde<br />

damit begonnen, den Reinigungsdienst sukzessive zu übernehmen. Aufgrund dessen wurden in<br />

2016 im Vergleich zu 2015 68 T€ bei den Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen eingespart.<br />

Um diesen Betrag stiegen allerdings die Personalkosten, weil die Übernahme nahezu kostenneutral<br />

stattgefunden hat. Bereinigt man nun die vorgenannte hohe Abweichung <strong>der</strong> Personal kosten von<br />

2015 auf 2016 in Höhe von 548 T€ um diese Ausnahmetatbestände, so verbleibt noch eine<br />

Steigerung <strong>der</strong> Personalkosten, die ausnahmslos auf Tariferhöhung und Alterssteigerungen, bzw.<br />

auf Personalverän<strong>der</strong>ungen im Bestand beruhen, von 218 T€. Dies entspricht einer Steigerung von<br />

2,8% zur Basis von 2015. Diese Steigerung ist wie<strong>der</strong>um nachvollziehbar und vertretbar im Vergleich<br />

zu <strong>der</strong> Tarifsteigerung in 2016. Hier wurden ab März 2016 2,4% mehr gezahlt. Im Gegensatz zu den<br />

Personalkosten sind die Sachkosten gesunken. Die Abschreibungen fielen von 870 T€ in 2015 auf<br />

826 T€ um 44 T€ auf 2016. Dies ist ein Rückgang von 5,1%. Dies liegt daran, dass in 2016 keine<br />

größeren Investitionen in das Anlagevermögen getätigt worden sind. Im Gegenzug aber natürlich<br />

Anlagengüter nach abgelaufener Abschreibungsdauer nur noch mit einem Restwert von 0 verbucht<br />

werden. Auch <strong>der</strong> Ende 2015 in Betrieb genommene neue Wintergarten, welcher in 2016 erstmals<br />

abgeschrieben wurde, konnte mit seinen zusätzlichen Kosten diesen Rückgang nicht kompensieren.<br />

Unter <strong>der</strong> Position Instandhaltungen und Instandsetzungen werden die Instandhaltungen <strong>der</strong><br />

technischen Anlagen und die Sicherheitsüberprüfungen zusammengefasst. Die Kosten sind hier<br />

nahezu gleich geblieben. Es ist lediglich ein Rückgang von 2015 auf 2016 um 5 T€, dies sind ca. 2%<br />

zu verzeichnen. Dies liegt daran, dass ähnlich wie in 2015 nur alle dringend notwendig o<strong>der</strong><br />

gesetzlich gefor<strong>der</strong>ten Maßnahmen umgesetzt worden sind. Nicht zwingend zu erledigende<br />

Instandhaltungen wurden auf Folgejahre verschoben, damit dann gern, <strong>der</strong> neuen<br />

Altenpflegegesetzverordnung für NRW <strong>der</strong> Verbrauch <strong>der</strong> eingenommenen Investitionskosten durch<br />

Ist-Ausgaben belegt werden kann. In 2016 galten noch Pauschalen, die von <strong>der</strong> Kopfzahl <strong>der</strong><br />

Bewohner und <strong>der</strong> Größe <strong>der</strong> Einrichtung abhängen. Ein Beleg für die tatsächliche Verwendung<br />

musste nach <strong>der</strong> alten Gesetzgebung nicht erfolgen. Deshalb verschiebt man nicht notwendige<br />

Instandhaltungen auf die Folgejahre, um dort nicht in ein Defizit zu gelangen, welches dazu führt,<br />

dass in <strong>der</strong> Zukunft die Zuweisung <strong>der</strong> Investitionskosten für Instandhaltungen gekürzt wird. Eine<br />

hohe Einsparung erfolgte beim Materialaufwand. Dieser Materialaufwand ist von 1.830 T€ in 2015<br />

auf 1.740 T€ in. 2016 um 90 T€ zurückgegangen. Dies entspricht einer Reduzierung um 4,9%.<br />

Innerhalb des Materialaufwands hat man aber bei den Einzelpositionen ganz unterschiedliche<br />

Entwicklungen. So wurden bei den Lebensmitteln und beim Wirtschaftsbedarf erhebliche<br />

Einsparungen vorgenommen, dagegen sind die Kosten bei Wasser, Energie, Brennstoffe und bei <strong>der</strong><br />

Verwaltung gestiegen. Für die sinkenden Kosten bei den Lebensmitteln, welche von 661 T€ in 2015<br />

auf 583 T€ in 2016 gefallen sind, war ausnahmslos die Flüchtlingsversorgung ausschlaggebend. Wie<br />

bei den Erträgen bereits dargestellt, hat man in 2015 und 2016 die Flüchtlingsversorg <strong>der</strong> Jahnhalle<br />

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