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Beteiligungsbericht der StädteRegion Aachen zum 31.12.2016

Die StädteRegion Aachen legt mit dieser Ausgabe den Beteiligungsbericht zum 31.12.2016 vor. Zu diesem Stichtag gibt sie Auskunft über ihre Beteiligungen in privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Form. Der jährlich fortzuschreibende Beteiligungsbericht gibt einen kompakten Überblick über den Beteiligungsbesitz der StädteRegion und informiert den Leser über - die organisatorisch-rechtliche Struktur der Beteiligungen, - die Besetzung der Organe durch die StädteRegion Aachen und - die stichtagsbezogene wirtschaftliche Lage der Gesellschaften und Zweckverbände. Der Beteiligungsbericht ist inhaltlich angepasst an die Anforderungen gemäß § 117 Gemeindeordnung NRW und wird dem Gesamtabschluss als Anlage beigefügt. Ergänzend zu der grafischen Übersichtsdarstellung der Beteiligungen enthält der Beteiligungsbericht auch eine grafische Darstellung der Vereine, in denen die StädteRegion Aachen Mitglied ist und in deren Gremien sie Vertreterinnen entsendet. Im Bericht sind neben den Beteiligungen in privater Rechtsform auch die nachfolgend genannten öffentlich-rechtlichen Beteiligungen der StädteRegion aufgeführt. - Zweckverband Aachener Verkehrsverbund (AVV) - Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) - Sondervermögen Senioren- und Betreuungszentrum der StädteRegion Aachen - Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland AöR, Aachen - Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung, Aachen - Zweckverband Region Aachen.

Die StädteRegion Aachen legt mit dieser Ausgabe den Beteiligungsbericht zum 31.12.2016 vor. Zu diesem Stichtag gibt sie Auskunft über ihre Beteiligungen in privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Form. Der jährlich fortzuschreibende Beteiligungsbericht gibt einen kompakten Überblick über den Beteiligungsbesitz der StädteRegion und informiert den Leser über
- die organisatorisch-rechtliche Struktur der Beteiligungen,
- die Besetzung der Organe durch die StädteRegion Aachen und
- die stichtagsbezogene wirtschaftliche Lage der Gesellschaften und Zweckverbände.

Der Beteiligungsbericht ist inhaltlich angepasst an die Anforderungen gemäß § 117 Gemeindeordnung NRW und wird dem Gesamtabschluss als Anlage beigefügt. Ergänzend zu der grafischen Übersichtsdarstellung der Beteiligungen enthält der Beteiligungsbericht auch eine grafische Darstellung der Vereine, in denen die StädteRegion Aachen Mitglied ist und in deren Gremien sie Vertreterinnen entsendet. Im Bericht sind neben den Beteiligungen in privater Rechtsform auch die nachfolgend genannten öffentlich-rechtlichen Beteiligungen der StädteRegion aufgeführt.
- Zweckverband Aachener Verkehrsverbund (AVV)
- Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW)
- Sondervermögen Senioren- und Betreuungszentrum der StädteRegion Aachen
- Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland AöR, Aachen
- Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung, Aachen
- Zweckverband Region Aachen.

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Blücherplatz 43, 52068 <strong>Aachen</strong><br />

www.cvua-rheinland.de<br />

Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland AöR, <strong>Aachen</strong><br />

Aufgaben / Beteiligungsziele<br />

Die Errichtung <strong>der</strong> Anstalt erfolgte auf <strong>der</strong> Grundlage des Gesetzes zur Bildung integrierter<br />

Untersuchungsanstalten für Bereiche des Verbraucherschutzes vom 11.12.2007 (IUAG NRW) durch<br />

und nach Maßgabe einer Rechtsverordnung des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,<br />

Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Verordnung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Verordnung zur Errichtung<br />

integrierter Untersuchungsanstalten für Bereiche des Verbraucherschutzes; Errichtungsverordnung)<br />

vom 04.11.2010. In § 22 Abs. 1 <strong>der</strong> Errichtungsverordnung wird ausgeführt, dass im<br />

Regierungsbezirk Köln aus dem Fachbereich Chemische Lebensmitteluntersuchung <strong>der</strong> Stadt<br />

<strong>Aachen</strong>, <strong>der</strong> Amtlichen Lebensmitteluntersuchung – Leistungszentrum optimierter Laborbetrieb <strong>der</strong><br />

Stadt Bonn, dem Institut für Lebensmitteluntersuchungen <strong>der</strong> Stadt Köln und dem Chemischen<br />

Untersuchungsinstitut <strong>der</strong> Stadt Leverkusen eine integrierte Untersuchungsanstalt für Bereiche des<br />

Verbraucherschutzes gebildet und als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts <strong>zum</strong> 01.01.2011<br />

errichtet wird.<br />

Nach § 4 Abs. 1 IUAG NRW führt jede Untersuchungsanstalt für das Land und für die Kommunen<br />

nach Maßgabe <strong>der</strong> gesetzlichen Regelungen Probenahmen mit Ausnahme <strong>der</strong> Probenahmen, die von<br />

den Kreisordnungsbehörden durchgeführt werden, Untersuchungen und Kontrollen auf dem Gebiet<br />

des Lebensmittel- und Futtermittelrechts, <strong>der</strong> Tierseuchenbekämpfung, <strong>der</strong> Tiergesundheit und des<br />

Tierschutzes durch. Hierzu zählen auch Untersuchungen von kosmetischen Mitteln,<br />

Bedarfsgegenständen, Erzeugnissen <strong>der</strong> Weinwirtschaft sowie Tabakerzeugnissen. Die genannten<br />

Tätigkeiten umfassen auch die Erstellung von Gutachten, Beurteilungen und Stellungnahmen, die in<br />

diesem Zusammenhang erfor<strong>der</strong>lich sind. Die Untersuchungsanstalt übt diese Tätigkeit als amtliches<br />

Laboratorium gemäß Artikel 12 Abs. 1 <strong>der</strong> Verordnung (EG) 882/2004 aus, soweit die Tätigkeiten<br />

vom Anwendungsbereich dieser Verordnung erfasst sind. Die Untersuchungsanstalt wirkt außerdem<br />

gem. Abs. 4 mit bei <strong>der</strong> Koordinierung und Durchführung europa-, bundes-, landesweiter o<strong>der</strong><br />

regionaler Untersuchungsprogramme, Anerkennungsverfahren für Qualitätsmanagementsysteme in<br />

Laboratorien, die in <strong>der</strong> amtlichen Überwachung tätig sind, <strong>der</strong> Kontrolle von Betrieben und <strong>der</strong> Ausund<br />

Weiterbildung von Beschäftigten im Rahmen ihres Aufgabenbereichs.<br />

Organe <strong>der</strong> Anstalt öffentlichen Rechts<br />

Vorstand:<br />

Gemäß § 11 IUAG NRW leitet <strong>der</strong> Vorstand die Anstalt in eigener Verantwortung, soweit nicht<br />

gesetzlich o<strong>der</strong> durch Satzung <strong>der</strong> Anstalt etwas an<strong>der</strong>es bestimmt ist. Der Vorstand vertritt die<br />

Anstalt gerichtlich und außergerichtlich. Er wird vom Verwaltungsrat bestellt und besteht aus einer<br />

o<strong>der</strong> einem Vorstandsvorsitzenden und mindestens einem weiteren Vorstandsmitglied.<br />

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