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Beteiligungsbericht der StädteRegion Aachen zum 31.12.2016

Die StädteRegion Aachen legt mit dieser Ausgabe den Beteiligungsbericht zum 31.12.2016 vor. Zu diesem Stichtag gibt sie Auskunft über ihre Beteiligungen in privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Form. Der jährlich fortzuschreibende Beteiligungsbericht gibt einen kompakten Überblick über den Beteiligungsbesitz der StädteRegion und informiert den Leser über - die organisatorisch-rechtliche Struktur der Beteiligungen, - die Besetzung der Organe durch die StädteRegion Aachen und - die stichtagsbezogene wirtschaftliche Lage der Gesellschaften und Zweckverbände. Der Beteiligungsbericht ist inhaltlich angepasst an die Anforderungen gemäß § 117 Gemeindeordnung NRW und wird dem Gesamtabschluss als Anlage beigefügt. Ergänzend zu der grafischen Übersichtsdarstellung der Beteiligungen enthält der Beteiligungsbericht auch eine grafische Darstellung der Vereine, in denen die StädteRegion Aachen Mitglied ist und in deren Gremien sie Vertreterinnen entsendet. Im Bericht sind neben den Beteiligungen in privater Rechtsform auch die nachfolgend genannten öffentlich-rechtlichen Beteiligungen der StädteRegion aufgeführt. - Zweckverband Aachener Verkehrsverbund (AVV) - Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) - Sondervermögen Senioren- und Betreuungszentrum der StädteRegion Aachen - Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland AöR, Aachen - Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung, Aachen - Zweckverband Region Aachen.

Die StädteRegion Aachen legt mit dieser Ausgabe den Beteiligungsbericht zum 31.12.2016 vor. Zu diesem Stichtag gibt sie Auskunft über ihre Beteiligungen in privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Form. Der jährlich fortzuschreibende Beteiligungsbericht gibt einen kompakten Überblick über den Beteiligungsbesitz der StädteRegion und informiert den Leser über
- die organisatorisch-rechtliche Struktur der Beteiligungen,
- die Besetzung der Organe durch die StädteRegion Aachen und
- die stichtagsbezogene wirtschaftliche Lage der Gesellschaften und Zweckverbände.

Der Beteiligungsbericht ist inhaltlich angepasst an die Anforderungen gemäß § 117 Gemeindeordnung NRW und wird dem Gesamtabschluss als Anlage beigefügt. Ergänzend zu der grafischen Übersichtsdarstellung der Beteiligungen enthält der Beteiligungsbericht auch eine grafische Darstellung der Vereine, in denen die StädteRegion Aachen Mitglied ist und in deren Gremien sie Vertreterinnen entsendet. Im Bericht sind neben den Beteiligungen in privater Rechtsform auch die nachfolgend genannten öffentlich-rechtlichen Beteiligungen der StädteRegion aufgeführt.
- Zweckverband Aachener Verkehrsverbund (AVV)
- Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW)
- Sondervermögen Senioren- und Betreuungszentrum der StädteRegion Aachen
- Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland AöR, Aachen
- Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung, Aachen
- Zweckverband Region Aachen.

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Unterstufen mit insgesamt 60 Auszubildenden an den Start gehen. Beachtlich sind auch die<br />

Anmeldungen im Bereich <strong>der</strong> Anwärter für den mittleren Dienst: 23 Anmeldungen für den<br />

Laufbahnlehrgang I für die Abteilung <strong>Aachen</strong>-Stadt liegen vor. Bis <strong>zum</strong> Ende des Berichtsjahres<br />

bewegten sich die Teilnehmerzahlen <strong>der</strong> Lehrgänge mit einer gewissen Bandbreite auf einem gleich<br />

bleibend hohen Niveau. Die Anmeldezahlen erfor<strong>der</strong>n die Erstellung von „Longlists“ mit Wartezeiten<br />

bis zu mehreren Jahren. Aktuell stehen für beide Lehrgangstypen (AL I und AL II) über 100 Personen<br />

auf <strong>der</strong> Warteliste. Daher haben sich, wie bereits oben ausgeführt, die Abteilungsvorsteher beim<br />

„Workshop über die zukünftige Ausrichtung des Studieninstitutes“ am 26.01.2017 dafür<br />

ausgesprochen, dass jede Abteilung zu den bisherigen Lehrgängen einen zusätzlichen AL I - bzw.<br />

AL II Lehrgang durchführt, um so den Wartestau abzubauen. Zur Durchführung dieser zusätzlichen<br />

Lehrgänge stellt das Studieninstitut im Bedarfsfall seine Räumlichkeiten in <strong>der</strong> Geschäftsstelle zur<br />

Verfügung, sofern <strong>der</strong> Seminarbetrieb dadurch nicht eingeschränkt wird. Die im Bericht des<br />

Vorjahres angedeutete Verlagerung <strong>der</strong> Zuständigkeit für Ausbildung und Prüfung <strong>der</strong><br />

Auszubildenden im Berufsbild „Kaufleute für Büromanagement“ im öffentlichen Dienst von den<br />

Industrie- und Handelskammern auf die Studieninstitute hat sich durch die gesetzliche Regelung<br />

verfestigt. Durch die neue Büromanagementkaufleuteausbildungsverordnung vom 11.12.2013<br />

wurden die angesprochenen Verän<strong>der</strong>ungen gesetzlich vollzogen. Das Land NRW hat in Anlehnung<br />

an die Prüfungsordnung für die Verwaltungsfachangestellten mit Datum vom 10.07.2014 eine<br />

Verordnung zur Durchführung <strong>der</strong> Abschlussprüfung erlassen. Unter <strong>der</strong> Fe<strong>der</strong>führung <strong>der</strong> Leitstelle<br />

NRW wurde im Zusammenwirken <strong>der</strong> Studieninstitute ein Lehrplan für die Durchführung <strong>der</strong><br />

„dienstbegleitenden Unterweisung“ von 560 Unterrichtsstunden erarbeitet. Seit November 2016 wird<br />

in einem sehr straffen Zeitplan (teilweise inklusive Ferienzeiten) die dienstbegleitende Unterweisung<br />

für insgesamt 10 Personen (Ej. 2014: 6; Ej. 2015: 3 Ej. 2016: 1- Verkürzung Ausbildungszeit)<br />

durchgeführt und endet voraussichtlich im Juli 2017. Die beson<strong>der</strong>e Herausfor<strong>der</strong>ung bei <strong>der</strong><br />

Organisation <strong>der</strong> dienstbegleitenden Unterweisung war, dass die Schülerinnen und Schüler zwei<br />

verschiedene Berufskollegs besuchen und auch an unterschiedlichen Tagen Berufsschule haben. In<br />

2016 haben im gesamten Verbandsgebiet nur zwei Personen die Ausbildung <strong>zum</strong> Kaufmann bzw.<br />

Kauffrau für Büromanagement angetreten. Eine Person hiervon konnte aufgrund ihrer Vorbildung die<br />

Ausbildungszeit auf 2 Jahre verkürzen. Diese Person nimmt ebenfalls an <strong>der</strong> dienstbegleitenden<br />

Unterweisung hier in <strong>Aachen</strong> teil. Die verbleibende einzige Auszubildende (Einstellungsjahrgang<br />

2016) besucht nunmehr die dienstbegleitende Unterweisung beim Studieninstitut Köln, da ein<br />

Lehrgang für nur eine Person durch das Studieninstitut nicht angeboten werden kann. Wie an den<br />

Einstellungszahlen zu erkennen ist, werden aufgrund <strong>der</strong> zusätzlichen Verpflichtung <strong>der</strong><br />

„dienstbegleitenden Unterweisung“ kaum noch Auszubildende für diesen Beruf bei den<br />

Verwaltungen und kommunalen Betrieben eingestellt. Stattdessen werden mehr Auszubildende für<br />

den Beruf <strong>der</strong> bzw. des Verwaltungsfachangestellten bei den Kommunen eingestellt. Durch die<br />

verstärkte Gewinnung von Nachwuchskräften werden seit geraumer Zeit Plätze für die Teilnahme an<br />

Ausbil<strong>der</strong>lehrgängen angefragt. Beim Studieninstitut sind bis <strong>zum</strong> Jahr 2020 fortlaufend 2<br />

Ausbil<strong>der</strong>lehrgänge geplant. In 2017 soll neben den zwei Lehrgängen in <strong>Aachen</strong> zusätzlich ein<br />

Lehrgang in Heinsberg durchgeführt werden. Dem Seminarkalen<strong>der</strong> soll in den kommenden Jahren<br />

ein quantitativ und qualitativ hoher Stellenwert beigemessen werden. Die Erfahrungen <strong>der</strong> letzten<br />

Monate haben gezeigt, dass insbeson<strong>der</strong>e wichtig ist, Seminare auch intensiv zu bewerben. Darüber<br />

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