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Beteiligungsbericht der StädteRegion Aachen zum 31.12.2016

Die StädteRegion Aachen legt mit dieser Ausgabe den Beteiligungsbericht zum 31.12.2016 vor. Zu diesem Stichtag gibt sie Auskunft über ihre Beteiligungen in privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Form. Der jährlich fortzuschreibende Beteiligungsbericht gibt einen kompakten Überblick über den Beteiligungsbesitz der StädteRegion und informiert den Leser über - die organisatorisch-rechtliche Struktur der Beteiligungen, - die Besetzung der Organe durch die StädteRegion Aachen und - die stichtagsbezogene wirtschaftliche Lage der Gesellschaften und Zweckverbände. Der Beteiligungsbericht ist inhaltlich angepasst an die Anforderungen gemäß § 117 Gemeindeordnung NRW und wird dem Gesamtabschluss als Anlage beigefügt. Ergänzend zu der grafischen Übersichtsdarstellung der Beteiligungen enthält der Beteiligungsbericht auch eine grafische Darstellung der Vereine, in denen die StädteRegion Aachen Mitglied ist und in deren Gremien sie Vertreterinnen entsendet. Im Bericht sind neben den Beteiligungen in privater Rechtsform auch die nachfolgend genannten öffentlich-rechtlichen Beteiligungen der StädteRegion aufgeführt. - Zweckverband Aachener Verkehrsverbund (AVV) - Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) - Sondervermögen Senioren- und Betreuungszentrum der StädteRegion Aachen - Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland AöR, Aachen - Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung, Aachen - Zweckverband Region Aachen.

Die StädteRegion Aachen legt mit dieser Ausgabe den Beteiligungsbericht zum 31.12.2016 vor. Zu diesem Stichtag gibt sie Auskunft über ihre Beteiligungen in privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Form. Der jährlich fortzuschreibende Beteiligungsbericht gibt einen kompakten Überblick über den Beteiligungsbesitz der StädteRegion und informiert den Leser über
- die organisatorisch-rechtliche Struktur der Beteiligungen,
- die Besetzung der Organe durch die StädteRegion Aachen und
- die stichtagsbezogene wirtschaftliche Lage der Gesellschaften und Zweckverbände.

Der Beteiligungsbericht ist inhaltlich angepasst an die Anforderungen gemäß § 117 Gemeindeordnung NRW und wird dem Gesamtabschluss als Anlage beigefügt. Ergänzend zu der grafischen Übersichtsdarstellung der Beteiligungen enthält der Beteiligungsbericht auch eine grafische Darstellung der Vereine, in denen die StädteRegion Aachen Mitglied ist und in deren Gremien sie Vertreterinnen entsendet. Im Bericht sind neben den Beteiligungen in privater Rechtsform auch die nachfolgend genannten öffentlich-rechtlichen Beteiligungen der StädteRegion aufgeführt.
- Zweckverband Aachener Verkehrsverbund (AVV)
- Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW)
- Sondervermögen Senioren- und Betreuungszentrum der StädteRegion Aachen
- Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland AöR, Aachen
- Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung, Aachen
- Zweckverband Region Aachen.

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II.IV Kennzahlen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

Die nachfolgende Übersicht zeigt die Entwicklung einiger wesentlicher Kennzahlen im Verlauf<br />

<strong>der</strong> letzten 5 Geschäftsjahre:<br />

31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014 31.12.2015 <strong>31.12.2016</strong><br />

Anlagenintensität (in %)<br />

Anlagevermögen 4,4 2,4 3,1 3,4 3,0<br />

Gesamtkapital<br />

Eigenkapitalquote (in %)<br />

Eigenkapital negativ negativ negativ negativ positiv<br />

Gesamtkapital<br />

Liquidität (in %) 1. Grades<br />

liquide Mittel 5,4 33,3 46,0 43,0 74,0<br />

kurzfr. Verbindlichkeiten<br />

3. Grades<br />

Liqu. Mittel + Ford. + RAP<br />

kurzfr. Verbindlichkeiten 39,7 56,5 69,4 86,0 97,0<br />

Working Capital (in TEUR)<br />

=Umlaufvermögen-kurzfr. FK -263 -200 -143 -83 -14<br />

Umsatzrentabilität (in %)<br />

Betriebsergebnis 1,8 1,03 1,10 1,13 1,14<br />

Umsatzerlöse<br />

C. Chancen und Risiken <strong>der</strong> voraussichtlichen Entwicklung <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

Im Hinblick auf die Überschuldungsproblematik ist zudem ein Beschluss des Bundestages vom<br />

09.11.2012 von Relevanz, wodurch die bis <strong>zum</strong> 31.12.2013 geltende Befristung des<br />

Überschuldungsbegriffs <strong>der</strong> Insolvenzordnung nach Maßgabe des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes<br />

aufgehoben wurde. Diese Befristungsenthebung bedeutet, dass auch nach<br />

diesem Zeitpunkt keine Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts vorliegt, wenn die Fortführung<br />

des Unternehmens nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich ist. Aufgrund <strong>der</strong> positiven<br />

Entwicklung in den letzten Jahren kann unter <strong>der</strong> Annahme von stabilen externen Faktoren von einer<br />

Fortführung <strong>der</strong> Gesellschaft ausgegangen werden. Hierfür spricht auch <strong>der</strong> im Wirtschaftsplan 2017<br />

prognostizierte Jahresüberschuss von TEUR 28, <strong>der</strong> durch die Hochrechnung <strong>der</strong> ersten Monate des<br />

Jahres 2017 bestätigt wird. Derzeit sind keine konkreten Risiken für die Gesellschaft erkennbar. Eine<br />

mögliche Gefährdung des Unternehmens kann <strong>zum</strong> Beispiel durch Streikmaßnahmen o<strong>der</strong> ähnliche<br />

wesentliche Beeinträchtigungen eintreten. Unter <strong>der</strong> Voraussetzung, dass solche negativen<br />

Ereignisse die MZ-Service-GmbH nicht treffen werden, kann davon ausgegangen werden, dass sich<br />

die Gesellschaft im kommenden Jahr positiv entwickeln wird.<br />

Würselen, den 15.03.2017<br />

gez. René A. Bostelaar<br />

(Geschäftsführer)<br />

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