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Beteiligungsbericht der StädteRegion Aachen zum 31.12.2016

Die StädteRegion Aachen legt mit dieser Ausgabe den Beteiligungsbericht zum 31.12.2016 vor. Zu diesem Stichtag gibt sie Auskunft über ihre Beteiligungen in privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Form. Der jährlich fortzuschreibende Beteiligungsbericht gibt einen kompakten Überblick über den Beteiligungsbesitz der StädteRegion und informiert den Leser über - die organisatorisch-rechtliche Struktur der Beteiligungen, - die Besetzung der Organe durch die StädteRegion Aachen und - die stichtagsbezogene wirtschaftliche Lage der Gesellschaften und Zweckverbände. Der Beteiligungsbericht ist inhaltlich angepasst an die Anforderungen gemäß § 117 Gemeindeordnung NRW und wird dem Gesamtabschluss als Anlage beigefügt. Ergänzend zu der grafischen Übersichtsdarstellung der Beteiligungen enthält der Beteiligungsbericht auch eine grafische Darstellung der Vereine, in denen die StädteRegion Aachen Mitglied ist und in deren Gremien sie Vertreterinnen entsendet. Im Bericht sind neben den Beteiligungen in privater Rechtsform auch die nachfolgend genannten öffentlich-rechtlichen Beteiligungen der StädteRegion aufgeführt. - Zweckverband Aachener Verkehrsverbund (AVV) - Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) - Sondervermögen Senioren- und Betreuungszentrum der StädteRegion Aachen - Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland AöR, Aachen - Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung, Aachen - Zweckverband Region Aachen.

Die StädteRegion Aachen legt mit dieser Ausgabe den Beteiligungsbericht zum 31.12.2016 vor. Zu diesem Stichtag gibt sie Auskunft über ihre Beteiligungen in privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Form. Der jährlich fortzuschreibende Beteiligungsbericht gibt einen kompakten Überblick über den Beteiligungsbesitz der StädteRegion und informiert den Leser über
- die organisatorisch-rechtliche Struktur der Beteiligungen,
- die Besetzung der Organe durch die StädteRegion Aachen und
- die stichtagsbezogene wirtschaftliche Lage der Gesellschaften und Zweckverbände.

Der Beteiligungsbericht ist inhaltlich angepasst an die Anforderungen gemäß § 117 Gemeindeordnung NRW und wird dem Gesamtabschluss als Anlage beigefügt. Ergänzend zu der grafischen Übersichtsdarstellung der Beteiligungen enthält der Beteiligungsbericht auch eine grafische Darstellung der Vereine, in denen die StädteRegion Aachen Mitglied ist und in deren Gremien sie Vertreterinnen entsendet. Im Bericht sind neben den Beteiligungen in privater Rechtsform auch die nachfolgend genannten öffentlich-rechtlichen Beteiligungen der StädteRegion aufgeführt.
- Zweckverband Aachener Verkehrsverbund (AVV)
- Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW)
- Sondervermögen Senioren- und Betreuungszentrum der StädteRegion Aachen
- Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland AöR, Aachen
- Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung, Aachen
- Zweckverband Region Aachen.

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Haushaltssatzung; Umlage<br />

Die Haushaltssatzung für den Zweckverband für das Haushaltsjahr 2016 konnte fristgerecht im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Zweckverbandversammlung am 04.12.2015 beschlossen werden. Der Beschluss<br />

beinhaltete die Beibehaltung <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> Umlage für die Verbandsmitglie<strong>der</strong> in Höhe von 0,03<br />

€/Einwohner, bezogen auf den in <strong>der</strong> Satzung festgelegten Stichtag für die fortgeschriebene<br />

Bevölkerungszahl je Verbandsmitglied. Die Bevölkerung für das Gebiet des Zweckverbandes wurde<br />

<strong>zum</strong> Stichtag 31.12.2014 auf 1.056.044 Einwohner festgestellt. Die Umlage, mit <strong>der</strong> die<br />

Verbandsmitglie<strong>der</strong> mit den durch an<strong>der</strong>e Erträge nicht gedeckten Aufwendungen belastet werden,<br />

wurde für das Wirtschaftsjahr 2016 in Höhe von 31.681,32 € ermittelt und beschlossen. Die<br />

Genehmigung <strong>der</strong> Umlage erfolgte durch eine Verfügung <strong>der</strong> Bezirksregierung, vom 07.04.2016. Die<br />

zugrundliegende Satzung wurde im Amtsblatt <strong>der</strong> Bezirksregierung unter Nr. 17/2016 vom<br />

02.05.2016 veröffentlicht.<br />

Lehrgangsgeld<br />

Als Grundlage für die Festsetzung des Lehrgangsgeldes für das Wirtschaftsjahr 2016 sind sowohl die<br />

Kosten <strong>der</strong> voraussichtlich durchzuführenden Lehrgänge und Prüfungen sowie die hieraus<br />

resultierenden Teilnehmerstunden maßgebend. Die Kosten des Lehrgangsbetriebes einschließlich<br />

<strong>der</strong> Prüfungskosten wurden für das Wirtschaftsjahr 2016 in Höhe von 359.333 € ermittelt. Auf<br />

Grundlage dieser Kalkulation wurden 100.770 Teilnehmerstunden erfasst. Dies bedeutet gegenüber<br />

dem vorangehenden Wirtschaftsjahr eine deutliche Steigerung gegenüber <strong>der</strong> Vorjahreskalkulation<br />

um 7.416 Teilnehmerstunden bzw. rd. 8 %. Somit konnte das Lehrgangsgeld gegenüber dem<br />

Vorjahresansatz auf 4,20 €/Std./Teiln. zur Erreichung <strong>der</strong> Kostendeckung reduziert werden (2011:<br />

4,90 €; 2012/2013: 5,10 €/Std.; 2014/2015: 4,50 €/Std.) Für die Ermittlung des Lehrgangsgeldes<br />

wurden zunächst die voraussichtlichen Kosten des Lehrgangsbetriebes herangezogen, die sich zu<br />

einem großen Teil aus den Aufwendungen des Sachkontos 501900 herleiten lassen. Darin sind u.a.<br />

6.302 erteilte Unterrichtsstunden erfasst; darüber hinaus fließen die Kosten für die im Jahr 2016<br />

voraussichtlich geplanten 13 Zwischen- und Abschlussprüfungen incl. <strong>der</strong> Aufwandsentschädigung<br />

für die Mitwirkung <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> berufenen Prüfungsausschüsse ein. Basis für die Kalkulation ist<br />

eine tabellarische Aufstellung <strong>der</strong> Lehrgänge mit den planmäßig zu erteilenden Unterrichtseinheiten,<br />

den voraussichtlich anfallenden Teilnehmerstunden und den angesetzten Prüfungen. Hieraus leitet<br />

sich die Ermittlung <strong>der</strong> Prüfungskosten ab, in <strong>der</strong> alle Parameter (Teilnehmer an <strong>der</strong> Prüfung,<br />

Aufwendungen für die Erarbeitung und Bewertung von Klausuren, Entschädigung für Erst- und<br />

Zweitkorrektoren sowie Prüfungsausschüsse) erfasst sind. Der Wert <strong>der</strong> Teilnehmerstunden stellt<br />

jedoch keine kontinuierliche Größe dar. Die Anzahl ist von einer sich jährlich verän<strong>der</strong>nden<br />

Entsendung von Lehrgangsteilnehmern durch die Behörden abhängig. Im Lehrgangsgeld enthalten<br />

sind auch Beträge für die Entschädigung <strong>der</strong> Leistungen des hauptamtlich beschäftigten sowie <strong>der</strong><br />

nebenamtlich tätigen Dozenten im Rahmen des Unterrichts für die Umschulungslehrgänge für das<br />

Berufsför<strong>der</strong>ungswerk (BFW) Düren. Die technische Durchführung und Rechnungslegung für die<br />

Vergütung <strong>der</strong> nebenamtlichen Dozenten wird durch die Abteilung Düren im Zusammenwirken mit<br />

dem Ausbildungsleiter des BFW bewirkt.<br />

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