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ZAP-2018-22

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Eilnachrichten <strong>2018</strong> Fach 1, Seite 179<br />

gerechtfertigt sein, wenn im Einzelfall zusätzliche Umstände hinzutreten, welche die Beendigung des<br />

Aufenthalts im Inland als besondere Härte erscheinen lassen (§ 46 StGB). Des Weiteren stellt eine<br />

Medienberichterstattung über eine Straftat sowie die Person des Angeklagten – selbst wenn sie<br />

„aggressiven und vorverurteilenden“ Charakter hat – regelmäßig keinen bestimmenden Strafzumessungsgrund<br />

dar. <strong>ZAP</strong> EN-Nr. 657/<strong>2018</strong><br />

Heimtücke: Erfüllen des Mordmerkmals<br />

(BGH, Beschl. v. 10.7.<strong>2018</strong> – 3 StR 204/18) • Heimtückisches Handeln erfordert kein „heimliches“<br />

Vorgehen. Ein Opfer kann auch dann arglos sein, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig<br />

entgegentritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der Gefahr und dem unmittelbaren Angriff<br />

aber so kurz ist, dass keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff zu begegnen. Maßgebend für die Beurteilung<br />

ist die Lage bei Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs. Ein solcher Fall ist<br />

anzunehmen, wenn der Täter das Opfer mit Tötungsvorsatz in einen Hinterhalt lockt, um eine günstige<br />

Gelegenheit zur Tötung zu schaffen, und die entsprechenden Vorkehrungen und Maßnahmen bei<br />

Ausführung der Tat noch fortwirken. <strong>ZAP</strong> EN-Nr. 658/<strong>2018</strong><br />

Strafverfahren/Strafvollstreckung/Strafvollzug<br />

Sicherstellung: Anfangsverdacht des Besitzes kinderpornografischer Schriften<br />

(BVerfG, Beschl. v. 20.9.<strong>2018</strong> – 2 BvR 708/18) • Steht fest, dass eine Straftat begangen wurde, kann aus<br />

einem legalen Verhalten einer Person, wie beispielsweise dem Erwerb eines Messers, ohne Weiteres auf<br />

einen Anfangsverdacht geschlossen werden. Anders zu beurteilen sind Fälle, in denen eine konkrete<br />

Straftat noch nicht bekannt ist, bestimmte legale Handlungen einer Person es jedoch nach<br />

kriminalistischer Erfahrung möglich erscheinen lassen, dass sich die Person strafbar gemacht hat.<br />

Nach der Rspr. des BVerfG kann in solchen Fällen ein Anfangsverdacht für die Begehung einer Straftat<br />

durch ein an sich legales Verhalten begründet werden, wenn weitere Anhaltspunkte hinzutreten.<br />

<strong>ZAP</strong> EN-Nr. 659/<strong>2018</strong><br />

Zeugenvernehmung: Entfernung des Angeklagten aus der Hauptverhandlung<br />

(BGH, Beschl. v. 17.10.<strong>2018</strong> – 4 StR 99/18) • Die Entfernung des Angeklagten aus der Hauptverhandlung<br />

nach § 247 StPO für die Dauer der Vernehmung eines Zeugen umfasst auch die der Vernehmung<br />

vorangegangene Belehrung der Zeugen gem. § 57 StPO über seine Wahrheitspflicht und die Möglichkeit<br />

seiner Vereidigung. <strong>ZAP</strong> EN-Nr. 660/<strong>2018</strong><br />

Anwaltsrecht/Anwaltsbüro<br />

Kanzleiorganisation: Pflicht zur Eintragung einer Vorfrist in den Fristenkalender<br />

(BGH, Beschl. v. 13.9.<strong>2018</strong> – V ZB <strong>22</strong>7/17) • Der Anwalt muss durch allgemeine Anweisung im Rahmen<br />

der Büroorganisation sicherstellen, dass bei Eintragung einer Rechtsmittelbegründungsfrist in den<br />

Fristenkalender zugleich eine ausreichende Vorfrist eingetragen wird. Unter dieser Voraussetzung kann<br />

er, wenn in der Handakte die Hauptfrist notiert und ein Erledigungsvermerk über die Eintragung in den<br />

Fristenkalender enthalten ist, grds. davon ausgehen, dass bei der Eintragung auch die Vorfrist<br />

weisungsgemäß ermittelt und in den Fristenkalender übernommen worden ist. Die Vorfrist dient dazu,<br />

sicherzustellen, dass auch für den Fall von Unregelmäßigkeiten und Zwischenfällen noch eine<br />

ausreichende Überprüfungs- und Bearbeitungszeit bis zum Ablauf der zu wahrenden Frist verbleibt.<br />

Die Dauer der Vorfrist hat grds. etwa eine Woche zu betragen. <strong>ZAP</strong> EN-Nr. 661/<strong>2018</strong><br />

Anwaltsvertrag: Kündigung wegen ungeeigneter Vertragsentwürfe<br />

(KG, Urt. v. 8.6.<strong>2018</strong> – 9 U 41/16) • Die Fehlerhaftigkeit der Vertragsentwürfe eines Rechtsanwalts kann<br />

ein vertragswidriges, die Kündigung des Vertragspartners veranlassendes Verhalten des Rechtsanwalts<br />

<strong>ZAP</strong> Nr. <strong>22</strong> 21.11.<strong>2018</strong> 1161

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