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ZAP-2018-22

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Straßenverkehrsrecht Fach 9, Seite 1063<br />

Haftungsverteilung<br />

Haftungsrecht<br />

Der Straßenverkehrsunfall in der zivilrechtlichen Abwicklung –<br />

Haftungsverteilung, Teil 1: Allgemeines<br />

Von RiBGH Dr. CHRISTIAN GRÜNEBERG, Karlsruhe<br />

Inhalt<br />

I. Einschlägige Vorschriften<br />

II. Kriterien der Haftungsabwägung<br />

1. Betriebsgefahr<br />

2. Verschuldensmomente<br />

3. Sonstige Umstände<br />

4. Bestimmung der Quote<br />

III. Abwägung bei mehreren Beteiligten<br />

1. Mehrere Schädiger<br />

2. Mehrere Geschädigte<br />

3. Bewahrungsgehilfe<br />

4. Auswirkung von Haftungsbeschränkungen<br />

IV. Quotenvorrecht des mitverantwortlichen<br />

Geschädigten<br />

I. Einschlägige Vorschriften<br />

Welche Vorschrift für die Haftungsabwägung maßgeblich ist, richtet sich danach, zwischen welchen<br />

Verkehrsteilnehmern sich der Unfall ereignet hat:<br />

• Unfall zwischen Kraftfahrzeugen: § 17 StVG;<br />

• Unfall zwischen Kraftfahrzeug und Eisenbahn bzw. Straßenbahn: § 17 Abs. 4 StVG, § 13 Abs. 4 HPflG;<br />

• Unfall zwischen Kraftfahrzeug und Fußgänger: § 9 StVG i.V.m. § 254 BGB; bei minderjährigen<br />

Fußgängern ist § 828 Abs. 1 bis 3 BGB zu beachten;<br />

• Unfall zwischen Kraftfahrzeug und Radfahrer: § 9 StVG i.V.m. § 254 BGB; bei minderjährigen<br />

Radfahrern ist § 828 Abs. 1 bis 3 BGB zu beachten;<br />

• Unfall eines Kraftfahrzeugs infolge Verletzung der einem anderen obliegenden Verkehrssicherungspflicht:<br />

§ 9 StVG i.V.m. § 254 BGB;<br />

• Unfall zwischen Radfahrern: § 254 BGB.<br />

Die Vorschriften des § 17 StVG und des § 9 StVG bzw. § 254 BGB stellen keine haftungsbegründenden<br />

Normen dar, so dass vor der Haftungsabwägung stets festzustellen ist, ob beiden Unfallbeteiligten<br />

gegenüber dem jeweils anderen kraft Gesetzes ein Ersatzanspruch zusteht (§§ 7, 18 StVG, § 823 Abs. 1<br />

BGB, § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. den Geboten und Verboten der StVO; § 839 BGB etc.; s. hierzu GRÜNEBERG<br />

<strong>ZAP</strong> F. 9, S. 999 ff.). Bevor eine Haftungsverteilung nach § 17 StVG erfolgt, ist bei einem Unfall zwischen<br />

zwei Kraftfahrzeugen (A und B) deshalb die folgende Prüfungsreihenfolge zu beachten:<br />

Checkliste zur Haftungsverteilung:<br />

1. Liegen in Bezug auf A die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 StVG vor?<br />

□ Wenn nein: keine Haftung des A.<br />

□ Wenn ja: siehe 2.<br />

<strong>ZAP</strong> Nr. <strong>22</strong> 21.11.<strong>2018</strong> 1163

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