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ZAP-2018-22

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<strong>ZAP</strong><br />

Anwaltsmagazin<br />

Anwaltsmagazin<br />

Für und Wider der Einführung einer<br />

Verbandsklage in der EU<br />

Deutschland hat mit der soeben eingeführten<br />

Musterfeststellungsklage (s. dazu auch <strong>ZAP</strong> Anwaltsmagazin<br />

21/<strong>2018</strong>, S. 1080) einen Sonderweg<br />

innerhalb der EU bei der kollektiven Wahrnehmung<br />

von Verbraucherrechten beschritten. Dort wird<br />

schon seit einiger Zeit über die Etablierung einer<br />

Verbandsklage nachgedacht; inzwischen hat die<br />

EU-Kommission einen Richtlinienvorschlag, der<br />

noch heftig umstritten ist, vorgelegt (vgl. <strong>ZAP</strong><br />

Anwaltsmagazin 10/<strong>2018</strong>, S. 475).<br />

Anfang November fand auf Einladung des NRW-<br />

Justizministers PETER BIESENBACH und des Präsidenten<br />

der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) Dr.<br />

ULRICH WESSELS in der Vertretung des Bundeslands<br />

bei der EU in Brüssel eine Podiumsdiskussion zum<br />

Thema Verbandsklagen statt. Repräsentanten der<br />

EU-Kommission (ALEXANDRA JOUR-SCHRÖDER, stellv.<br />

Generaldirektorin Justiz und Verbraucher), des<br />

Europäischen Parlaments (AXEL VOSS, Abgeordneter),<br />

der Europäischen Verbraucherorganisation<br />

(URSULA PACHL, stellv. BEUC-Generaldirektorin) und<br />

eines international agierenden Unternehmens<br />

(LYDIA SCHULZE-ALTHOFF, Syndikusrechtsanwältin,<br />

Bayer AG) diskutierten mit den beiden Gastgebern<br />

das Für und Wider des Kommissionsvorschlags.<br />

Die sehr unterschiedlichen Auffassungen der Podiumsteilnehmer<br />

nahm BIESENBACH in seinem Grußwort<br />

treffend vorweg: „So unterschiedlich die Auffassungen<br />

in diesem Bereich auch sein mögen, eines dürfte völlig klar<br />

sein: Wer das Recht bricht, darf hieraus keinen Gewinn<br />

ziehen!“. Als kritische Punkte nannte BIESENBACH u.a.<br />

das fehlende Mindestquorum, den Verzicht auf<br />

einen verbindlichen Opt-In-Mechanismus und die<br />

Anforderungen an die Qualifizierung der klagebefugten<br />

Einrichtungen. Das Angebot der Kommission<br />

könne man aus Sicht eines deutschen Zivilrechtlers<br />

daher als „toxisch“ bezeichnen.<br />

JOUR-SCHRÖDER von der Generaldirektion verteidigte<br />

den Vorschlag. Die Ausgestaltung der Verbandsklagen<br />

stelle ein sehr komplexes Thema dar. Dies<br />

dürfe aber nicht dazu führen, dass das Thema nicht<br />

angefasst und auf die lange Bank geschoben werde,<br />

so JOUR-SCHRÖDER. PACHL bezeichnete den Vorschlag<br />

als wichtigen Schritt in die richtige Richtung, der<br />

„Traum aller Verbraucher“ sei dies aber noch nicht.<br />

SCHULZE-ALTHOFF sah den Vorschlag eher kritisch. Die<br />

Sammelklagen in den USA sind ihrer Auffassung<br />

nach durchaus sinnvoll. Dort stünden aber vor allem<br />

die finanziellen Interessen Dritter im Vordergrund.<br />

„Wir brauchen deshalb mehr Schutzmechanismen.“<br />

WESSELS sah Probleme in der fehlenden Vereinheitlichung.<br />

Nach dem Vorschlag bleibe es den einzelnen<br />

Mitgliedstaaten überlassen, ob sie bei Schadensersatzklagen<br />

eine sog. Opt-In-Lösung fordern,<br />

bei der jeweils ein Mandat einzelner Verbraucher<br />

notwendig ist. Er forderte, dass die Kommission<br />

selbst eine Entscheidung trifft und sich festlegt.<br />

„Man muss die Betroffenen identifizieren können. Nur so<br />

lassen sich Missbrauch und Forum-Shopping effektiv<br />

verhindern. Ohne Opt-In schütze ich nicht mehr den<br />

Verbraucher, sondern ein vermeintliches Allgemeininteresse,<br />

das sich nicht mehr konkretisieren lässt.“<br />

WESSELS bedauerte auch die fehlende Klagebefugnis<br />

von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten.<br />

Der Vorschlag gehe nicht weit genug. Neben den<br />

qualifizierten Einrichtungen müsse auch der Anwaltschaft<br />

eine aktivere Rolle zugestanden werden. Die<br />

Anwaltschaft sichere den Zugang zum Recht. Diesen<br />

könne man effektiv auch im Verbraucherschutz<br />

gewährleisten. Die deutschen Berufsregeln für die<br />

Anwaltschaft würden dabei einen Missbrauch verhindern.<br />

Zum Abschluss resümierte der BRAK-Präsident:<br />

„Die Verbandsklage ist ein sehr wichtiges Thema:<br />

Es betrifft Verbraucher, Anwaltschaft und Justiz gleichermaßen.<br />

Der heutige Abend hat gezeigt, dass es nicht leicht<br />

werden wird, die betroffenen Interessen zu einem gerechten<br />

Ausgleich zu bringen.“<br />

[Quelle: BRAK]<br />

<strong>ZAP</strong> Nr. <strong>22</strong> 21.11.<strong>2018</strong> 1137

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