ZAP-2018-22
- Keine Tags gefunden...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>ZAP</strong><br />
Anwaltsmagazin<br />
senden. Soweit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte<br />
davon ausgegangen seien, so das LSG<br />
Darmstadt, dass das beA-System aufgrund der<br />
zurückliegenden Betriebsstörungen noch längere<br />
Zeit nicht nutzbar sein werde und sie deshalb ihr<br />
elektronisches Postfach auch noch nicht in Betrieb<br />
genommen hätten, sei nunmehr Eile geboten.<br />
Denn künftig gebe es für sie weder Briefpost<br />
noch Telefaxe von der Hessischen Sozialgerichtsbarkeit.<br />
Rechtanwälte sollten daher ihren elektronischen<br />
Briefkasten im Blick haben.<br />
Die BRAK hat ergänzend darauf hingewiesen, dass<br />
die Hessische Justiz damit begonnen hat, Vorschusskostenrechnungen<br />
an die Bevollmächtigten<br />
der Kostenschuldner über das beA zu<br />
versenden. Das hessische Justizministerium habe<br />
erklärt, dass eine direkte Versendung der Gerichtskostenrechnungen<br />
an die Kostenschuldnerinnen<br />
oder -schuldner in diesen Fällen nicht mehr<br />
erfolge. Lediglich eventuell notwendige Mahnungen<br />
würden noch direkt an die zahlungspflichtigen<br />
Personen gesandt.<br />
[Quellen: LSG Darmstadt/BRAK]<br />
Experten kritisch gegenüber<br />
Rentenplänen<br />
Die Rentenpläne der Bundesregierung (vgl. dazu<br />
zuletzt <strong>ZAP</strong> Anwaltsmagazin 18/<strong>2018</strong>, S. 921)<br />
werden von Experten überwiegend kritisch<br />
beurteilt. Das ist das Ergebnis einer Sachverständigenanhörung<br />
im Bundestagsausschuss<br />
für Arbeit und Soziales Anfang November. Die<br />
Sachverständigen verwiesen auf die hohen Kosten<br />
der Haltelinien für Rentenniveau und Beitragssatz,<br />
ohne dass damit das Problem der<br />
Altersarmut gelöst werde. Kritisiert wurde u.a.<br />
auch die Zwei-Klassen-Gesellschaft bei Erwerbsminderungsrentnern.<br />
Die deutlichste Kritik kam von der Bundesvereinigung<br />
der Arbeitgeberverbände (BDA): Die<br />
Rentenpläne seien teuer, ungerecht und kurzsichtig.<br />
Die geplante doppelte Haltelinie sei<br />
einseitig an den Interessen der Rentner orientiert,<br />
so die BDA. Ein Wirtschaftswissenschaftler betonte<br />
in seiner Stellungnahme, die doppelte<br />
Haltelinie widerspreche dem Umlageverfahren<br />
der gesetzlichen Rentenversicherung und die<br />
Beitragssatzfestlegung führe zu einer Abschwächung<br />
der paritätischen Finanzierung der Rentenversicherung<br />
zugunsten der Arbeitgeber. Altersarmut<br />
könne auf diese Weise jedenfalls nicht<br />
verringert werden. Ein Soziologe bezeichnete die<br />
Haltelinie beim Rentenniveau zwar als überfällige<br />
Reaktion auf die Fehlentwicklungen in der Rentenversicherung;<br />
die Begrenzung auf den Zeitraum<br />
bis 2025 löse das grundsätzliche Problem<br />
aber nicht, weil das Rentenniveau nach 2025<br />
schnell weiter absinken werde.<br />
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte<br />
die Stabilisierung des Rentenniveaus als<br />
längst überfällig. Dies jedoch mit einer harten<br />
Deckelung des Beitragssatzes auf 20 % zu<br />
verknüpfen, wälze die Belastungen von den<br />
Arbeitgebern auf die Arbeitnehmer ab, kritisiert<br />
der DGB in seiner Stellungnahme.<br />
Zur Reform der Erwerbsminderungsrente merkte<br />
ein Professor für Sozial- und Gesundheitsrecht<br />
an, dass die Verbesserung des Leistungsniveaus<br />
zwar sozialpolitisch und verfassungsrechtlich geboten<br />
sei; problematisch sei jedoch, dass diese<br />
ebenso wie die vorangegangenen Reformen den<br />
Bestands-Erwerbsminderungsrentnern nicht zugutekomme.<br />
Damit würden jene benachteiligt,<br />
die gesundheitlich besonders beeinträchtigt seien.<br />
Der Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD) bezeichnete<br />
die Vorschläge der Regierung als<br />
unzureichend. Die Ausdehnung der Zurechnungszeit<br />
sei zwar eine Leistungsverbesserung, eine<br />
deutlich größere Entlastung für die Betroffenen<br />
wäre jedoch die Abschaffung der sozial ungerechten<br />
Abschläge, so der SoVD in seiner Stellungnahme.<br />
[Quelle: Bundestag]<br />
Transparenzregister wird kaum<br />
genutzt<br />
Das sog. Transparenzregister sollte die neue<br />
Waffe sein im Kampf gegen Wirtschaftskriminalität.<br />
Doch auch rund ein Jahr nach seinem Start<br />
wird es offenbar kaum genutzt. Das meldeten<br />
verschiedene Presseorgane unter Berufung auf<br />
eine Auskunft des Bundesfinanzministeriums.<br />
Das elektronische Register war 2017 eingeführt<br />
worden, um Ermittler im Kampf gegen Wirtschaftskriminalität<br />
zu unterstützen. Mit seiner<br />
Errichtung wurde u.a. die 4. Europäische Geld-<br />
<strong>ZAP</strong> Nr. <strong>22</strong> 21.11.<strong>2018</strong> 1141