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ZAP-2018-22

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<strong>ZAP</strong><br />

Anwaltsmagazin<br />

senden. Soweit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte<br />

davon ausgegangen seien, so das LSG<br />

Darmstadt, dass das beA-System aufgrund der<br />

zurückliegenden Betriebsstörungen noch längere<br />

Zeit nicht nutzbar sein werde und sie deshalb ihr<br />

elektronisches Postfach auch noch nicht in Betrieb<br />

genommen hätten, sei nunmehr Eile geboten.<br />

Denn künftig gebe es für sie weder Briefpost<br />

noch Telefaxe von der Hessischen Sozialgerichtsbarkeit.<br />

Rechtanwälte sollten daher ihren elektronischen<br />

Briefkasten im Blick haben.<br />

Die BRAK hat ergänzend darauf hingewiesen, dass<br />

die Hessische Justiz damit begonnen hat, Vorschusskostenrechnungen<br />

an die Bevollmächtigten<br />

der Kostenschuldner über das beA zu<br />

versenden. Das hessische Justizministerium habe<br />

erklärt, dass eine direkte Versendung der Gerichtskostenrechnungen<br />

an die Kostenschuldnerinnen<br />

oder -schuldner in diesen Fällen nicht mehr<br />

erfolge. Lediglich eventuell notwendige Mahnungen<br />

würden noch direkt an die zahlungspflichtigen<br />

Personen gesandt.<br />

[Quellen: LSG Darmstadt/BRAK]<br />

Experten kritisch gegenüber<br />

Rentenplänen<br />

Die Rentenpläne der Bundesregierung (vgl. dazu<br />

zuletzt <strong>ZAP</strong> Anwaltsmagazin 18/<strong>2018</strong>, S. 921)<br />

werden von Experten überwiegend kritisch<br />

beurteilt. Das ist das Ergebnis einer Sachverständigenanhörung<br />

im Bundestagsausschuss<br />

für Arbeit und Soziales Anfang November. Die<br />

Sachverständigen verwiesen auf die hohen Kosten<br />

der Haltelinien für Rentenniveau und Beitragssatz,<br />

ohne dass damit das Problem der<br />

Altersarmut gelöst werde. Kritisiert wurde u.a.<br />

auch die Zwei-Klassen-Gesellschaft bei Erwerbsminderungsrentnern.<br />

Die deutlichste Kritik kam von der Bundesvereinigung<br />

der Arbeitgeberverbände (BDA): Die<br />

Rentenpläne seien teuer, ungerecht und kurzsichtig.<br />

Die geplante doppelte Haltelinie sei<br />

einseitig an den Interessen der Rentner orientiert,<br />

so die BDA. Ein Wirtschaftswissenschaftler betonte<br />

in seiner Stellungnahme, die doppelte<br />

Haltelinie widerspreche dem Umlageverfahren<br />

der gesetzlichen Rentenversicherung und die<br />

Beitragssatzfestlegung führe zu einer Abschwächung<br />

der paritätischen Finanzierung der Rentenversicherung<br />

zugunsten der Arbeitgeber. Altersarmut<br />

könne auf diese Weise jedenfalls nicht<br />

verringert werden. Ein Soziologe bezeichnete die<br />

Haltelinie beim Rentenniveau zwar als überfällige<br />

Reaktion auf die Fehlentwicklungen in der Rentenversicherung;<br />

die Begrenzung auf den Zeitraum<br />

bis 2025 löse das grundsätzliche Problem<br />

aber nicht, weil das Rentenniveau nach 2025<br />

schnell weiter absinken werde.<br />

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte<br />

die Stabilisierung des Rentenniveaus als<br />

längst überfällig. Dies jedoch mit einer harten<br />

Deckelung des Beitragssatzes auf 20 % zu<br />

verknüpfen, wälze die Belastungen von den<br />

Arbeitgebern auf die Arbeitnehmer ab, kritisiert<br />

der DGB in seiner Stellungnahme.<br />

Zur Reform der Erwerbsminderungsrente merkte<br />

ein Professor für Sozial- und Gesundheitsrecht<br />

an, dass die Verbesserung des Leistungsniveaus<br />

zwar sozialpolitisch und verfassungsrechtlich geboten<br />

sei; problematisch sei jedoch, dass diese<br />

ebenso wie die vorangegangenen Reformen den<br />

Bestands-Erwerbsminderungsrentnern nicht zugutekomme.<br />

Damit würden jene benachteiligt,<br />

die gesundheitlich besonders beeinträchtigt seien.<br />

Der Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD) bezeichnete<br />

die Vorschläge der Regierung als<br />

unzureichend. Die Ausdehnung der Zurechnungszeit<br />

sei zwar eine Leistungsverbesserung, eine<br />

deutlich größere Entlastung für die Betroffenen<br />

wäre jedoch die Abschaffung der sozial ungerechten<br />

Abschläge, so der SoVD in seiner Stellungnahme.<br />

[Quelle: Bundestag]<br />

Transparenzregister wird kaum<br />

genutzt<br />

Das sog. Transparenzregister sollte die neue<br />

Waffe sein im Kampf gegen Wirtschaftskriminalität.<br />

Doch auch rund ein Jahr nach seinem Start<br />

wird es offenbar kaum genutzt. Das meldeten<br />

verschiedene Presseorgane unter Berufung auf<br />

eine Auskunft des Bundesfinanzministeriums.<br />

Das elektronische Register war 2017 eingeführt<br />

worden, um Ermittler im Kampf gegen Wirtschaftskriminalität<br />

zu unterstützen. Mit seiner<br />

Errichtung wurde u.a. die 4. Europäische Geld-<br />

<strong>ZAP</strong> Nr. <strong>22</strong> 21.11.<strong>2018</strong> 1141

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