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AUTOINSIDE Ausgabe 12 – Dezember 2019

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VERBAND & SEKTIONEN<br />

CO 2<br />

-Emissionsvorschriften<br />

Bussen als Preistreiber<br />

Nur schon durch die Umstellung auf den WLTP-Messzyklus werden ab 2020 höhere CO 2<br />

-Emissionswerte in die Berechnung der Zielwerte einfliessen, was auch die<br />

Sanktionen für die Zielwertüberschreitungen in den kommenden Jahren massiv erhöhen dürfte.<br />

Schweizer Autoimporteure mussten für 2018 CO 2<br />

-Rekordbussen von über 31,1 Millionen Franken berappen. Für das aktuelle<br />

Jahr dürften nach ersten Schätzungen zwischen 50 und 80 Millionen fällig werden und 2020 wegen der Umstellung auf den<br />

WLTP-Zyklus und verschärfte CO 2<br />

-Emissionsvorschriften gar bis zu 300 Millionen. <strong>AUTOINSIDE</strong> hat bei der Amag und der<br />

Emil Frey Gruppe nachgefragt, was dies für Importeure, aber auch Garagisten bedeutet. Jürg A. Stettler<br />

Jeder Importeur hat eine für seine Neuwagenflotte spezifische CO 2<br />

-Zielvorgabe<br />

einzuhalten. Bei zu hohem CO 2<br />

-Ausstoss der Neuwagen werden<br />

in der Schweiz schon seit 20<strong>12</strong> Sanktionen für die Importeure fällig.<br />

Satte 31,1 Millionen mussten die insgesamt 74 beim Bundesamt für<br />

Energie (BFE) registrierten Grossimporteure sowie die Kleinimporteure<br />

mit Einzelabrechnungen für die 2018 importierten Personenwagen bezahlen.<br />

Besonders heftig traf es dabei FCA Switzerland SA, den Importeur<br />

der Marken Abarth, Alfa Romeo, Fiat, Jeep und Lancia, sowie die<br />

Mercedes-Benz Schweiz AG, den Importeur der Marken Mercedes-Benz,<br />

Smart und Maybach, sowie Mazda Schweiz. Diese drei Grossimporteure<br />

mussten fast 85 Prozent der Gesamtbusse entrichten.<br />

Das aktuelle CO 2<br />

-Gesetz sieht die Anpassung der CO 2<br />

-Zielwerte bei Personenwagen<br />

und die Einführung neuer Zielwerte für Lieferwagen und<br />

leichte Sattelschlepper ab 2020 vor. Bei den Personenwagen wird der<br />

Zielwert von 95 g CO 2<br />

/km ab 2020 von EU-Regelungen übernommen.<br />

Bei den Lieferwagen und leichten Sattelschleppern gilt ab 2020 ein Zielwert<br />

von 147 g CO 2<br />

/km. Diese Zielwerte sind für die Importeure besonders<br />

schwer zu erreichen, da ab 2020 auch die CO 2<br />

-Werte gemäss dem<br />

neuen WLTP-Messverfahren eingeführt werden. Dies führt dazu, dass<br />

die CO 2<br />

-Werte steigen werden, weil mit der WLTP-Messung realitätsnähere,<br />

höhere Verbräuche abgebildet werden.<br />

Ein kleines Beispiel: Gemäss einer Liste des «Kassensturzes» erhöht<br />

sich beispielsweise der CO 2<br />

-Wert des in der Schweiz beliebten Skoda<br />

Octavia Combi mit 2.0 TDI und 4×4 von bis anhin nach NEFZ gemessenen<br />

131 g CO 2<br />

/km auf 164 g nach WLTP-Messung. Und diese zusätzlichen<br />

33 Gramm schmerzen den Importeur beträchtlich. Fürs Jahr<br />

<strong>2019</strong> liegt der Sanktionsbetrag pro Gramm Zielwertüberschreitung bei<br />

111 Franken pro Fahrzeug. Im Jahr 2020 liegt er bei 109 Franken. Das<br />

heisst: Nur schon durch die neue Messmethode könnten durch die zusätzlichen<br />

33 Gramm auf den Importeur pro Skoda-Modell 3597 Franken<br />

Sanktionen fürs Jahr 2020 hinzukommen. Die Sanktionsbeträge<br />

werden seit 2018 jedes Jahr neu festgelegt. Der Bundesrat regelt nicht<br />

nur die Methode, nach welcher sie festgelegt werden, sondern richtet<br />

sich dabei auch nach den in der EU geltenden Beträgen und dem aktuellen<br />

Wechselkurs. Immerhin positiv für die Autobranche: Es gibt für<br />

die Einführung der neuen Zielwerte 2020 auch eine Übergangsphase<br />

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<strong>Dezember</strong> <strong>2019</strong> | <strong>AUTOINSIDE</strong>

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