AUTOINSIDE Ausgabe 12 – Dezember 2019
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VERBAND & SEKTIONEN<br />
CO 2<br />
-Emissionsvorschriften<br />
Bussen als Preistreiber<br />
Nur schon durch die Umstellung auf den WLTP-Messzyklus werden ab 2020 höhere CO 2<br />
-Emissionswerte in die Berechnung der Zielwerte einfliessen, was auch die<br />
Sanktionen für die Zielwertüberschreitungen in den kommenden Jahren massiv erhöhen dürfte.<br />
Schweizer Autoimporteure mussten für 2018 CO 2<br />
-Rekordbussen von über 31,1 Millionen Franken berappen. Für das aktuelle<br />
Jahr dürften nach ersten Schätzungen zwischen 50 und 80 Millionen fällig werden und 2020 wegen der Umstellung auf den<br />
WLTP-Zyklus und verschärfte CO 2<br />
-Emissionsvorschriften gar bis zu 300 Millionen. <strong>AUTOINSIDE</strong> hat bei der Amag und der<br />
Emil Frey Gruppe nachgefragt, was dies für Importeure, aber auch Garagisten bedeutet. Jürg A. Stettler<br />
Jeder Importeur hat eine für seine Neuwagenflotte spezifische CO 2<br />
-Zielvorgabe<br />
einzuhalten. Bei zu hohem CO 2<br />
-Ausstoss der Neuwagen werden<br />
in der Schweiz schon seit 20<strong>12</strong> Sanktionen für die Importeure fällig.<br />
Satte 31,1 Millionen mussten die insgesamt 74 beim Bundesamt für<br />
Energie (BFE) registrierten Grossimporteure sowie die Kleinimporteure<br />
mit Einzelabrechnungen für die 2018 importierten Personenwagen bezahlen.<br />
Besonders heftig traf es dabei FCA Switzerland SA, den Importeur<br />
der Marken Abarth, Alfa Romeo, Fiat, Jeep und Lancia, sowie die<br />
Mercedes-Benz Schweiz AG, den Importeur der Marken Mercedes-Benz,<br />
Smart und Maybach, sowie Mazda Schweiz. Diese drei Grossimporteure<br />
mussten fast 85 Prozent der Gesamtbusse entrichten.<br />
Das aktuelle CO 2<br />
-Gesetz sieht die Anpassung der CO 2<br />
-Zielwerte bei Personenwagen<br />
und die Einführung neuer Zielwerte für Lieferwagen und<br />
leichte Sattelschlepper ab 2020 vor. Bei den Personenwagen wird der<br />
Zielwert von 95 g CO 2<br />
/km ab 2020 von EU-Regelungen übernommen.<br />
Bei den Lieferwagen und leichten Sattelschleppern gilt ab 2020 ein Zielwert<br />
von 147 g CO 2<br />
/km. Diese Zielwerte sind für die Importeure besonders<br />
schwer zu erreichen, da ab 2020 auch die CO 2<br />
-Werte gemäss dem<br />
neuen WLTP-Messverfahren eingeführt werden. Dies führt dazu, dass<br />
die CO 2<br />
-Werte steigen werden, weil mit der WLTP-Messung realitätsnähere,<br />
höhere Verbräuche abgebildet werden.<br />
Ein kleines Beispiel: Gemäss einer Liste des «Kassensturzes» erhöht<br />
sich beispielsweise der CO 2<br />
-Wert des in der Schweiz beliebten Skoda<br />
Octavia Combi mit 2.0 TDI und 4×4 von bis anhin nach NEFZ gemessenen<br />
131 g CO 2<br />
/km auf 164 g nach WLTP-Messung. Und diese zusätzlichen<br />
33 Gramm schmerzen den Importeur beträchtlich. Fürs Jahr<br />
<strong>2019</strong> liegt der Sanktionsbetrag pro Gramm Zielwertüberschreitung bei<br />
111 Franken pro Fahrzeug. Im Jahr 2020 liegt er bei 109 Franken. Das<br />
heisst: Nur schon durch die neue Messmethode könnten durch die zusätzlichen<br />
33 Gramm auf den Importeur pro Skoda-Modell 3597 Franken<br />
Sanktionen fürs Jahr 2020 hinzukommen. Die Sanktionsbeträge<br />
werden seit 2018 jedes Jahr neu festgelegt. Der Bundesrat regelt nicht<br />
nur die Methode, nach welcher sie festgelegt werden, sondern richtet<br />
sich dabei auch nach den in der EU geltenden Beträgen und dem aktuellen<br />
Wechselkurs. Immerhin positiv für die Autobranche: Es gibt für<br />
die Einführung der neuen Zielwerte 2020 auch eine Übergangsphase<br />
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<strong>Dezember</strong> <strong>2019</strong> | <strong>AUTOINSIDE</strong>