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AUTOINSIDE Ausgabe 12 – Dezember 2019

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TECHNIK & UMWELT<br />

Energieetikette<br />

Leergewicht zählt nicht mehr<br />

Per 1. Januar 2020 gibt es eine neue Energieetikette für Personenwagen. Unter anderem wird das Leergewicht neu nicht<br />

mehr berücksichtigt. Der Bundesrat hat die Teilrevision der Energieeffizienzverordnung (EnEV) Mitte Oktober verabschiedet.<br />

Der AGVS begrüsst den Entscheid.<br />

abi/sco. Die wichtigsten Änderungen betreffen<br />

visuelle und inhaltliche Anpassungen<br />

sowie Änderungen in der Berechnungsmethodik<br />

zur Einteilung der Energieeffizienz-Kategorien.<br />

So sollen die Angaben auf der Energieetikette<br />

einfacher, verständlicher und<br />

übersichtlicher werden, wie der Bundesrat<br />

mitteilte. «Diese Vereinfachung ist eine klare<br />

Verbesserung und im Sinne des Gewerbes<br />

wie der Hersteller», sagt Markus Peter, beim<br />

AGVS für Technik und Umwelt zuständig.<br />

Neu wird das Leergewicht eines Fahrzeugs,<br />

das bisher mit 30 Prozent in die Berechnung<br />

der Energieeffizienz einbezogen wurde, nicht<br />

mehr berücksichtigt. Gemäss Bundesrat ist<br />

neu nur noch der absolute Energieverbrauch<br />

massgebend, der sich aus dem Primärenergie-Benzinäquivalent<br />

ergibt. Dieses bezieht<br />

den Energieaufwand für die Treibstoff- und<br />

Strombereitstellung mit ein.<br />

Bislang war es möglich, dass ein schwerer<br />

SUV mit hohem Treibstoffverbrauch und<br />

CO 2<br />

-Ausstoss eine gleich gute oder sogar<br />

eine bessere Bewertung erhielt als ein leichter<br />

und sparsamer Kleinwagen. So erhielt der<br />

2,2 Tonnen schwere Land Rover Discovery<br />

Sport 2.0 TD4 trotz einem CO 2<br />

-Ausstoss von<br />

169 Gramm pro Kilometer ein «F». Der Honda<br />

Jazz 1.5-VTEC Dynamic wurde jedoch trotz<br />

nur 134 g/km und rund einer Tonne weniger<br />

Gewicht eine Stufe schlechter mit einem «G»<br />

kategorisiert. Das war für den Verbraucher,<br />

der beim Neuwagenkauf einen Blick auf den<br />

CO 2<br />

-Ausstoss warf, verwirrend. Auch unter<br />

Experten sorgte die bisherige Berechnungsart<br />

für Stirnrunzeln, da die Bewertung verfälscht<br />

wird.<br />

«Dass dieser Zielwert von 95 Gramm CO 2<br />

pro<br />

Kilometer dadurch auf 115 Gramm erhöht<br />

wurde, liegt angesichts der drohenden Sanktionszahlungen<br />

sowohl im Interesse des Gewerbes<br />

wie auch der Endkunden», stellt Markus<br />

Peter fest.<br />

Jedoch weist der AGVS im Zusammenhang<br />

mit den neuen Effizienz-Kategorien auf unliebsame<br />

Nebeneffekte hin. Markus Peter:<br />

«Verschiedene Kantone ziehen die Fahrzeugeffizienz<br />

zur Berechnung der Motorfahrzeugsteuer<br />

bei. Hier wird es zu Veränderungen<br />

kommen, die sicher nicht immer im Interesse<br />

des Autobesitzers sind.»<br />

Auch für viele Betreiber von Firmenflotten<br />

dürften die neuen Energieeffizienz-Kategorien<br />

Folgen haben, warnt Markus Peter: «Viele<br />

Flottenbetreiber beschaffen ihre Fahrzeuge<br />

nach Verbrauch, CO 2<br />

-Emissionen und Energieeffizienz.<br />

Ändern sich per 2020 die Energieeffizienz-Kategorien,<br />

besteht die Gefahr, dass<br />

bestimmte Fahrzeuge nicht mehr beschafft<br />

werden können.» Hier rät der AGVS den Flottenbetreibern,<br />

rechtzeitig die Dienstwagen-<br />

Reglemente anzupassen.<br />

Ausserdem hat der Bundesrat den anerkannten<br />

biogenen Anteil des Treibstoffgemischs<br />

aus Erdgas und Biogas verdoppelt: Ab dem<br />

neuen Jahr werden 20 Prozent angerechnet.<br />

Weiter hat die Revision auch Einfluss auf die<br />

Werbung für Personenwagen: Zukünftig müssen<br />

nur noch der Verbrauch, die CO 2<br />

-Emissionen<br />

und die Energieeffizienz-Kategorie<br />

angegeben werden. Dafür wird die Energieeffizienz-Kategorie<br />

neu zusätzlich mit der farbigen<br />

Pfeil-Skala abgebildet. Das gilt auch für<br />

Online-Werbung.<br />

Die Änderungen treten per 1. Januar 2020<br />

in Kraft. Das Eidgenössische Departement<br />

für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation<br />

(Uvek) führte zu den Teilrevisionen<br />

von April bis Juni <strong>2019</strong> eine Vernehmlassung<br />

durch. Auch der AGVS nahm daran teil. <<br />

Geändert werden auch die CO 2<br />

-Zielwerte: Gemäss<br />

Mitteilung wird der Zielwert, der angegeben<br />

wird, gegenüber dem CO 2<br />

-Gesetz um 21<br />

Prozent erhöht. Der Grund: Der CO 2<br />

-Zielwert<br />

im CO 2<br />

-Gesetz basiert auf NEFZ-Messwerten.<br />

Für die Etikette werden jedoch die WLTP-Messwerte<br />

verwendet. Dieser Unterschied wird mit<br />

der Erhöhung nun berücksichtigt.<br />

So stellt sich der Bundesrat die neue Energieetikette<br />

vor. Auffallend ist der neue QR-Code,<br />

der auf die Website des Online-Verbrauchskatalogs<br />

verlinkt.<br />

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<strong>Dezember</strong> <strong>2019</strong> | <strong>AUTOINSIDE</strong>

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