AUTOINSIDE Ausgabe 12 – Dezember 2019
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TECHNIK & UMWELT<br />
Energieetikette<br />
Leergewicht zählt nicht mehr<br />
Per 1. Januar 2020 gibt es eine neue Energieetikette für Personenwagen. Unter anderem wird das Leergewicht neu nicht<br />
mehr berücksichtigt. Der Bundesrat hat die Teilrevision der Energieeffizienzverordnung (EnEV) Mitte Oktober verabschiedet.<br />
Der AGVS begrüsst den Entscheid.<br />
abi/sco. Die wichtigsten Änderungen betreffen<br />
visuelle und inhaltliche Anpassungen<br />
sowie Änderungen in der Berechnungsmethodik<br />
zur Einteilung der Energieeffizienz-Kategorien.<br />
So sollen die Angaben auf der Energieetikette<br />
einfacher, verständlicher und<br />
übersichtlicher werden, wie der Bundesrat<br />
mitteilte. «Diese Vereinfachung ist eine klare<br />
Verbesserung und im Sinne des Gewerbes<br />
wie der Hersteller», sagt Markus Peter, beim<br />
AGVS für Technik und Umwelt zuständig.<br />
Neu wird das Leergewicht eines Fahrzeugs,<br />
das bisher mit 30 Prozent in die Berechnung<br />
der Energieeffizienz einbezogen wurde, nicht<br />
mehr berücksichtigt. Gemäss Bundesrat ist<br />
neu nur noch der absolute Energieverbrauch<br />
massgebend, der sich aus dem Primärenergie-Benzinäquivalent<br />
ergibt. Dieses bezieht<br />
den Energieaufwand für die Treibstoff- und<br />
Strombereitstellung mit ein.<br />
Bislang war es möglich, dass ein schwerer<br />
SUV mit hohem Treibstoffverbrauch und<br />
CO 2<br />
-Ausstoss eine gleich gute oder sogar<br />
eine bessere Bewertung erhielt als ein leichter<br />
und sparsamer Kleinwagen. So erhielt der<br />
2,2 Tonnen schwere Land Rover Discovery<br />
Sport 2.0 TD4 trotz einem CO 2<br />
-Ausstoss von<br />
169 Gramm pro Kilometer ein «F». Der Honda<br />
Jazz 1.5-VTEC Dynamic wurde jedoch trotz<br />
nur 134 g/km und rund einer Tonne weniger<br />
Gewicht eine Stufe schlechter mit einem «G»<br />
kategorisiert. Das war für den Verbraucher,<br />
der beim Neuwagenkauf einen Blick auf den<br />
CO 2<br />
-Ausstoss warf, verwirrend. Auch unter<br />
Experten sorgte die bisherige Berechnungsart<br />
für Stirnrunzeln, da die Bewertung verfälscht<br />
wird.<br />
«Dass dieser Zielwert von 95 Gramm CO 2<br />
pro<br />
Kilometer dadurch auf 115 Gramm erhöht<br />
wurde, liegt angesichts der drohenden Sanktionszahlungen<br />
sowohl im Interesse des Gewerbes<br />
wie auch der Endkunden», stellt Markus<br />
Peter fest.<br />
Jedoch weist der AGVS im Zusammenhang<br />
mit den neuen Effizienz-Kategorien auf unliebsame<br />
Nebeneffekte hin. Markus Peter:<br />
«Verschiedene Kantone ziehen die Fahrzeugeffizienz<br />
zur Berechnung der Motorfahrzeugsteuer<br />
bei. Hier wird es zu Veränderungen<br />
kommen, die sicher nicht immer im Interesse<br />
des Autobesitzers sind.»<br />
Auch für viele Betreiber von Firmenflotten<br />
dürften die neuen Energieeffizienz-Kategorien<br />
Folgen haben, warnt Markus Peter: «Viele<br />
Flottenbetreiber beschaffen ihre Fahrzeuge<br />
nach Verbrauch, CO 2<br />
-Emissionen und Energieeffizienz.<br />
Ändern sich per 2020 die Energieeffizienz-Kategorien,<br />
besteht die Gefahr, dass<br />
bestimmte Fahrzeuge nicht mehr beschafft<br />
werden können.» Hier rät der AGVS den Flottenbetreibern,<br />
rechtzeitig die Dienstwagen-<br />
Reglemente anzupassen.<br />
Ausserdem hat der Bundesrat den anerkannten<br />
biogenen Anteil des Treibstoffgemischs<br />
aus Erdgas und Biogas verdoppelt: Ab dem<br />
neuen Jahr werden 20 Prozent angerechnet.<br />
Weiter hat die Revision auch Einfluss auf die<br />
Werbung für Personenwagen: Zukünftig müssen<br />
nur noch der Verbrauch, die CO 2<br />
-Emissionen<br />
und die Energieeffizienz-Kategorie<br />
angegeben werden. Dafür wird die Energieeffizienz-Kategorie<br />
neu zusätzlich mit der farbigen<br />
Pfeil-Skala abgebildet. Das gilt auch für<br />
Online-Werbung.<br />
Die Änderungen treten per 1. Januar 2020<br />
in Kraft. Das Eidgenössische Departement<br />
für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation<br />
(Uvek) führte zu den Teilrevisionen<br />
von April bis Juni <strong>2019</strong> eine Vernehmlassung<br />
durch. Auch der AGVS nahm daran teil. <<br />
Geändert werden auch die CO 2<br />
-Zielwerte: Gemäss<br />
Mitteilung wird der Zielwert, der angegeben<br />
wird, gegenüber dem CO 2<br />
-Gesetz um 21<br />
Prozent erhöht. Der Grund: Der CO 2<br />
-Zielwert<br />
im CO 2<br />
-Gesetz basiert auf NEFZ-Messwerten.<br />
Für die Etikette werden jedoch die WLTP-Messwerte<br />
verwendet. Dieser Unterschied wird mit<br />
der Erhöhung nun berücksichtigt.<br />
So stellt sich der Bundesrat die neue Energieetikette<br />
vor. Auffallend ist der neue QR-Code,<br />
der auf die Website des Online-Verbrauchskatalogs<br />
verlinkt.<br />
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<strong>Dezember</strong> <strong>2019</strong> | <strong>AUTOINSIDE</strong>