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urbanLab Magazin 2019 - StadtLandQuartier

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„Die richtige Mischung mit der richtigen

baulichen und sozialen Dichte und

mit hoher gestalterischer Qualität

des Gebauten ist das Erfolgsgeheimnis einer

vitalen, sozialen und nachhaltigen Stadt:

Mischen is possible!

Barbara Ettinger-Brinckmann

Präsidentin der Bundesarchitektenkammer

zialen Dichte ausgehen. Die heute sehr

beliebten Gründerzeitviertel mit der

typischen Nutzungsmischung von Wohnen

und Gewerbe könnten unter diesen

gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht

mehr ohne weiteres gebaut werden.

Immerhin hat der Gesetzgeber mit einem

neuen Gebietstyp, dem „Urbanen

Gebiet“, versucht, Abhilfe zu schaffen, in

dem für dieses Gebiet sowohl höhere

Dichtewerte wie auch mehr Mischung

von Funktionen zugelassen werden

können. Allerdings mit Einschränkungen,

denn dieser neue Gebietstyp darf

im Rahmen von § 34 nicht angewendet

werden. Außerdem setzt auch die Technische

Anleitung zum Schutz gegen Lärm

(TA-Lärm) Grenzen.

Ein zeitgemäßes Städtebaurecht sollte

aber genau das Leitbild widerspiegeln,

das mit der Leipzig-Charta nicht erst

seit heute das politisch und gesellschaftlich

erklärte Ziel des Städtebaus

ist. Die Argumentation, man könne mit

geschickter Handhabung von Ausnahmen

und spezifischen Abwägungen ja

fast alles erreichen, was man erreichen

wolle, mag zwar die Realität in den Planungsämtern

richtig beschreiben, stellt

aber die Verwaltung und die Kommunalpolitik

vor Herausforderungen und

dem Gesetzgeber kein besonders gutes

Zeugnis aus. Vielmehr sollte das

Planungsrecht die angestrebten städtischen

Strukturen als Normalfall beschreiben

und nicht lediglich durch Ausnahmen

ermöglicht werden.

SYNERGIEN VON STADT UND

LAND FÖRDERN

Doch es sind auch Erfolge zu verzeichnen,

die mit unserem Planungsrecht, also auch

der Baunutzungsverordnung, erreicht

worden sind, nämlich die klare Trennung

von Innenbereich und Außenbereich und

dem konsequenten Schutz des Außenbereichs.

Jedem Reisenden durch andere,

auch europäische Länder wird auffallen,

dass Deutschland mit diesem Instrument

seine Landschaft bisher konsequent vor

Zersiedlung hat schützen können.

Mit Innenentwicklung lässt sich insbesondere

in den Metropolen letztendlich nicht

genügend Bauland, insbesondere für

preisgünstiges Bauen, gewinnen. Zwar

gibt es in Städten Baulücken, unternutzte

Grundstücke, größere und kleinere Brachen,

auch bieten Dächer, Parkhäuser,

aufgelassene Gewerbe- und Bürobauten

und Parkplätze große Potentiale, doch ist

es – auch aus rechtlichen Gründen – nicht

einfach, alle diese zu aktivieren und zu

nutzen, obwohl dies im Sinne von Stadtreparatur

wünschenswert wäre. Auch die

Potentiale im Umland müssen integriert

werden, denn sonst droht ökologischer

Unsinn: hier zu bauen, um dort vorhandenen

Bestand verfallen zu lassen.

Die Bundesarchitektenkammer verdeutlicht

im Positionspapier Wohnungsbau

für alle ihre Forderungen: „Während

vor allem die Metropolregionen

derzeit unter starkem Wachstumsdruck

stehen, herrscht andernorts Stillstand;

manche Regionsabschnitte und Teile

des ländlichen Raums sind sogar von

Schrumpfung betroffen. Baulandmobilisierung

wird bei aller Ausschöpfung von

rechtlichen Möglichkeiten nicht immer

nur in der begrenzten kommunalen Gebietskulisse

gelingen können. Der Blick

über den kommunalen Tellerrand in die

sogenannten Städte und Kommunen

der zweiten Reihe wird immer wesentlicher.

Regionalplanung ist das geeig-

14 Stadt & Land

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