urbanLab Magazin 2019 - StadtLandQuartier
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„Die richtige Mischung mit der richtigen
baulichen und sozialen Dichte und
mit hoher gestalterischer Qualität
des Gebauten ist das Erfolgsgeheimnis einer
vitalen, sozialen und nachhaltigen Stadt:
Mischen is possible!
Barbara Ettinger-Brinckmann
Präsidentin der Bundesarchitektenkammer
zialen Dichte ausgehen. Die heute sehr
beliebten Gründerzeitviertel mit der
typischen Nutzungsmischung von Wohnen
und Gewerbe könnten unter diesen
gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht
mehr ohne weiteres gebaut werden.
Immerhin hat der Gesetzgeber mit einem
neuen Gebietstyp, dem „Urbanen
Gebiet“, versucht, Abhilfe zu schaffen, in
dem für dieses Gebiet sowohl höhere
Dichtewerte wie auch mehr Mischung
von Funktionen zugelassen werden
können. Allerdings mit Einschränkungen,
denn dieser neue Gebietstyp darf
im Rahmen von § 34 nicht angewendet
werden. Außerdem setzt auch die Technische
Anleitung zum Schutz gegen Lärm
(TA-Lärm) Grenzen.
Ein zeitgemäßes Städtebaurecht sollte
aber genau das Leitbild widerspiegeln,
das mit der Leipzig-Charta nicht erst
seit heute das politisch und gesellschaftlich
erklärte Ziel des Städtebaus
ist. Die Argumentation, man könne mit
geschickter Handhabung von Ausnahmen
und spezifischen Abwägungen ja
fast alles erreichen, was man erreichen
wolle, mag zwar die Realität in den Planungsämtern
richtig beschreiben, stellt
aber die Verwaltung und die Kommunalpolitik
vor Herausforderungen und
dem Gesetzgeber kein besonders gutes
Zeugnis aus. Vielmehr sollte das
Planungsrecht die angestrebten städtischen
Strukturen als Normalfall beschreiben
und nicht lediglich durch Ausnahmen
ermöglicht werden.
SYNERGIEN VON STADT UND
LAND FÖRDERN
Doch es sind auch Erfolge zu verzeichnen,
die mit unserem Planungsrecht, also auch
der Baunutzungsverordnung, erreicht
worden sind, nämlich die klare Trennung
von Innenbereich und Außenbereich und
dem konsequenten Schutz des Außenbereichs.
Jedem Reisenden durch andere,
auch europäische Länder wird auffallen,
dass Deutschland mit diesem Instrument
seine Landschaft bisher konsequent vor
Zersiedlung hat schützen können.
Mit Innenentwicklung lässt sich insbesondere
in den Metropolen letztendlich nicht
genügend Bauland, insbesondere für
preisgünstiges Bauen, gewinnen. Zwar
gibt es in Städten Baulücken, unternutzte
Grundstücke, größere und kleinere Brachen,
auch bieten Dächer, Parkhäuser,
aufgelassene Gewerbe- und Bürobauten
und Parkplätze große Potentiale, doch ist
es – auch aus rechtlichen Gründen – nicht
einfach, alle diese zu aktivieren und zu
nutzen, obwohl dies im Sinne von Stadtreparatur
wünschenswert wäre. Auch die
Potentiale im Umland müssen integriert
werden, denn sonst droht ökologischer
Unsinn: hier zu bauen, um dort vorhandenen
Bestand verfallen zu lassen.
Die Bundesarchitektenkammer verdeutlicht
im Positionspapier Wohnungsbau
für alle ihre Forderungen: „Während
vor allem die Metropolregionen
derzeit unter starkem Wachstumsdruck
stehen, herrscht andernorts Stillstand;
manche Regionsabschnitte und Teile
des ländlichen Raums sind sogar von
Schrumpfung betroffen. Baulandmobilisierung
wird bei aller Ausschöpfung von
rechtlichen Möglichkeiten nicht immer
nur in der begrenzten kommunalen Gebietskulisse
gelingen können. Der Blick
über den kommunalen Tellerrand in die
sogenannten Städte und Kommunen
der zweiten Reihe wird immer wesentlicher.
Regionalplanung ist das geeig-
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