00 SIP Summary BEW - DocCheck Campus
00 SIP Summary BEW - DocCheck Campus
00 SIP Summary BEW - DocCheck Campus
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Modul 2.29 -‐ Bewegungsapparat Wintersemester 2010/2011<br />
Grundzüge der RehabilitaNon -‐ Mur Erich (18.11.2010)<br />
� Rehabilitaaon<br />
o ist mehr als die bloße Nachbehandlung von Erkrankungen<br />
o Auswirkungen der Erkrankung auf das soziale und berufliche Umfeld werden mit erfasst<br />
� Erhalt der Berufsfähigkeit<br />
� Verhinderung von Pflegebedürcigkeit<br />
o Paaent wird in seiner Gesamtheit begriffen und entsprechend umfassend betreut (ICF)<br />
� Ziel der Rehabilitaaon<br />
� Konzept<br />
o die Integraaon des Behinderten in die Gesellschac (Teilhabe am sozialen Leben)<br />
o Rehab beginnt mit der Diagnosestellung<br />
o und endet, wenn es nicht mehr denkbar ist, durch irgendwelche Maßnahmen die Folgen<br />
einer Behinderung noch weiter zu mindern<br />
o Leistungen müssen individuell auf die konkrete BedarfssituaNon des behinderten<br />
Menschen ausgerichtet sein<br />
o dies wird sichergestellt durch<br />
� Rehabilitaaonsdiagnosak und Sozialanamnese<br />
� Rehab-‐Gesamtplan<br />
� Stufenkonzept<br />
� Evaluaaon der Rehab-‐Ergebnisse<br />
� medizinische Rehab seit 1992 Pflichtaufgabe in der österreichischen Krankenversicherung<br />
� eine strikte Abgrenzung der Rehab von der kuraNven Krankenbehandlung ist aus medizinischer<br />
Sicht weder möglich noch sinnvoll<br />
o die Sozialgesetzgebung definiert aber vielfach, dass Rehab im Anschluss an die<br />
Krankenbehandlung stazinden muss<br />
� jährlicher Aufwand der Sozialversicherungsträger für Rehab liegt bei ca 1 Milliarde Euro<br />
� Beginn der medizinischen Rehab<br />
o schließt opamalerweise an die akutmedizinische Versorgung an und<br />
o steht mit dieser in ursächlichem und zeitlichen Zusammenhang<br />
o Voraussetzung = stabiler Krankheitszustand<br />
o leistungsrechtlich auch erst möglich, wenn das Angebot der Rehab vom Rehabilitanden in<br />
einem vernüncigen Mindestausmaß genutzt werden kann<br />
� 2 -‐ 2 Stunden täglich<br />
� Remobilisaaon = Teil der Krankenbehandlung = Voraussetzung zum Einsatz<br />
medizinrehabilitaaver Maßnahmen<br />
a summaerize project Seite 185 von 255