Prophylaxe für jedes Lebensalter
Ausgabe 10/2021
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Titelthema<br />
Frühkindliche Karies vermeiden<br />
Schutz vom ersten Milchzahn an<br />
Foto: shutterstock.com/alekso94<br />
Die ersten Zähnchen sind da! Von nun an ist die Devise, auf die richtige<br />
Mundhygiene und auf eine sehr gute zahnärztliche Versorgung<br />
zu setzen, um die Zähne vom ersten Tag an gesund zu erhalten.<br />
Die Erfolge in der <strong>Prophylaxe</strong> bei Kindern und Jugendlichen in den<br />
letzten Jahren und Jahrzehnten sind vielfach beschrieben worden. Mit<br />
der Aufnahme von zusätzlichen Früherkennungsuntersuchungen ab<br />
dem sechsten Lebensmonat wurde zum 1. Juli 2019 zudem eine<br />
entscheidende Versorgungslücke geschlossen. Seitdem profitieren<br />
auch Kinder unter drei Jahren von zahnärztlichen Präventionsleistungen.<br />
Regelmäßige Untersuchung. „Es ist von zentraler Bedeutung, dass Eltern die zusätzlichen<br />
Untersuchungen mit ihren Kindern regelmäßig wahrnehmen“, so Dr. Ute<br />
Maier, Vorstandsvorsitzende der KZV BW.<br />
Zuvor waren zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen<br />
erst<br />
<strong>für</strong> Kleinkinder ab dem 30. Lebensmonat<br />
vorgesehen gewesen.<br />
Mit der Verabschiedung der<br />
Richtlinie zur zahnärztlichen<br />
Früherkennung im Gemeinsamen<br />
Bundesausschuss und den dazugehörenden<br />
Leistungen im Bewertungsausschuss<br />
wurde das von<br />
KZBV und Bundeszahnärztekammer<br />
(BZÄK) gemeinsam mit dem<br />
Bundesverband der Kinderzahnärzte<br />
(BuKiZ), dem Deutschen<br />
Hebammenverband (DHV) und<br />
unter wissenschaftlicher Begleitung<br />
der Universität Greifswald<br />
bereits im Jahr 2014 entwickelte<br />
Versorgungskonzept „Frühkindliche<br />
Karies vermeiden“ (ECC-Konzept)<br />
weitestgehend umgesetzt.<br />
Um Karies so früh wie möglich zu<br />
vermeiden, die ersten Zeichen <strong>für</strong><br />
eine beginnende Karies zu erkennen<br />
und schädliche Verhaltensweisen<br />
auf den Prüfstand zu stellen,<br />
müssen verschiedene Berufsgruppen<br />
intensiv zusammenarbeiten.<br />
Neben den Zahnärzt*innen<br />
sind auch die Gynäkolog*innen,<br />
Kinderärzt*innen, Hausärzt*innen<br />
und Hebammen gefordert. Zeitlich<br />
sind deshalb die Früherkennungsuntersuchungen<br />
und die sogenannten<br />
„U-Untersuchungen“ beim<br />
Kinderarzt oder der Kinderärztin<br />
aufeinander abgestimmt.<br />
Untersuchung und Beratung.<br />
Neben der eingehenden Untersuchung<br />
auf Zahn-‚ Mund- und Kieferkrankheiten<br />
stehen bei der Beratung<br />
der Eltern die Aufklärung<br />
über die Zahnpflege und den Einsatz<br />
von Fluoridierungsmitteln sowie<br />
die Aufklärung zur Ernährung<br />
im Mittelpunkt. Die Anwendung<br />
von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung<br />
kann vom 6. bis zum vollendeten<br />
33. Lebensmonat zweimal<br />
erbracht werden. Bei hohem<br />
Kariesrisiko ist diese Leistung<br />
darüber hinaus auch zwischen<br />
dem 34. bis zum vollendeten 72.<br />
Lebensmonat – ebenfalls zweimal<br />
je Kalenderhalbjahr – vorgesehen.<br />
Regelmäßigkeit. Da die <strong>Prophylaxe</strong>leistungen<br />
<strong>für</strong> Säuglinge<br />
und Kleinkinder ganz wesentlich<br />
dazu beitragen können, frühkindliche<br />
Karies zu vermeiden, ist es<br />
umso wichtiger, dass Eltern die<br />
zusätzlichen Untersuchungen mit<br />
ihren Kindern regelmäßig wahrnehmen<br />
und u. a. auch von der<br />
Kinderärztin oder dem Kinderarzt<br />
immer wieder auch auf diese Möglichkeiten<br />
hingewiesen werden.“<br />
Inanspruchnahme. Zwei Jahre<br />
nach Einführung der neuen Leistungen<br />
stellt sich die Frage, ob die<br />
neuen Leistungen tatsächlich von<br />
den Eltern mit ihren Kindern abgerufen<br />
werden. Untersucht wurden<br />
folgende BEMA-Nummern:<br />
• FU1a (Früherkennungsuntersuchung<br />
vom 6. bis zum vollendeten<br />
9. Lebensmonat)<br />
• FU1b (Früherkennungsuntersuchung<br />
vom 10. bis zum vollendeten<br />
20. Lebensmonat)<br />
• FU1c (Früherkennungsuntersuchung<br />
vom 21. bis zum vollendeten<br />
33. Lebensmonat)<br />
• FUPr (Praktische Anleitung der<br />
Betreuungspersonen zur Mundhygiene<br />
beim Kind)<br />
• FLA (Fluoridlackanwendung<br />
zur Zahnschmelzhärtung)<br />
• FU2 (Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung<br />
eines Kindes<br />
vom 34. bis zum vollendeten<br />
72. Lebensmonat)<br />
ZBW 10/2021<br />
www.zahnaerzteblatt.de