31.03.2023 Aufrufe

Prophylaxe für jedes Lebensalter

Ausgabe 10/2021

Ausgabe 10/2021

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

16<br />

Titelthema<br />

Frühkindliche Karies vermeiden<br />

Schutz vom ersten Milchzahn an<br />

Foto: shutterstock.com/alekso94<br />

Die ersten Zähnchen sind da! Von nun an ist die Devise, auf die richtige<br />

Mundhygiene und auf eine sehr gute zahnärztliche Versorgung<br />

zu setzen, um die Zähne vom ersten Tag an gesund zu erhalten.<br />

Die Erfolge in der <strong>Prophylaxe</strong> bei Kindern und Jugendlichen in den<br />

letzten Jahren und Jahrzehnten sind vielfach beschrieben worden. Mit<br />

der Aufnahme von zusätzlichen Früherkennungsuntersuchungen ab<br />

dem sechsten Lebensmonat wurde zum 1. Juli 2019 zudem eine<br />

entscheidende Versorgungslücke geschlossen. Seitdem profitieren<br />

auch Kinder unter drei Jahren von zahnärztlichen Präventionsleistungen.<br />

Regelmäßige Untersuchung. „Es ist von zentraler Bedeutung, dass Eltern die zusätzlichen<br />

Untersuchungen mit ihren Kindern regelmäßig wahrnehmen“, so Dr. Ute<br />

Maier, Vorstandsvorsitzende der KZV BW.<br />

Zuvor waren zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen<br />

erst<br />

<strong>für</strong> Kleinkinder ab dem 30. Lebensmonat<br />

vorgesehen gewesen.<br />

Mit der Verabschiedung der<br />

Richtlinie zur zahnärztlichen<br />

Früherkennung im Gemeinsamen<br />

Bundesausschuss und den dazugehörenden<br />

Leistungen im Bewertungsausschuss<br />

wurde das von<br />

KZBV und Bundeszahnärztekammer<br />

(BZÄK) gemeinsam mit dem<br />

Bundesverband der Kinderzahnärzte<br />

(BuKiZ), dem Deutschen<br />

Hebammenverband (DHV) und<br />

unter wissenschaftlicher Begleitung<br />

der Universität Greifswald<br />

bereits im Jahr 2014 entwickelte<br />

Versorgungskonzept „Frühkindliche<br />

Karies vermeiden“ (ECC-Konzept)<br />

weitestgehend umgesetzt.<br />

Um Karies so früh wie möglich zu<br />

vermeiden, die ersten Zeichen <strong>für</strong><br />

eine beginnende Karies zu erkennen<br />

und schädliche Verhaltensweisen<br />

auf den Prüfstand zu stellen,<br />

müssen verschiedene Berufsgruppen<br />

intensiv zusammenarbeiten.<br />

Neben den Zahnärzt*innen<br />

sind auch die Gynäkolog*innen,<br />

Kinderärzt*innen, Hausärzt*innen<br />

und Hebammen gefordert. Zeitlich<br />

sind deshalb die Früherkennungsuntersuchungen<br />

und die sogenannten<br />

„U-Untersuchungen“ beim<br />

Kinderarzt oder der Kinderärztin<br />

aufeinander abgestimmt.<br />

Untersuchung und Beratung.<br />

Neben der eingehenden Untersuchung<br />

auf Zahn-‚ Mund- und Kieferkrankheiten<br />

stehen bei der Beratung<br />

der Eltern die Aufklärung<br />

über die Zahnpflege und den Einsatz<br />

von Fluoridierungsmitteln sowie<br />

die Aufklärung zur Ernährung<br />

im Mittelpunkt. Die Anwendung<br />

von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung<br />

kann vom 6. bis zum vollendeten<br />

33. Lebensmonat zweimal<br />

erbracht werden. Bei hohem<br />

Kariesrisiko ist diese Leistung<br />

darüber hinaus auch zwischen<br />

dem 34. bis zum vollendeten 72.<br />

Lebensmonat – ebenfalls zweimal<br />

je Kalenderhalbjahr – vorgesehen.<br />

Regelmäßigkeit. Da die <strong>Prophylaxe</strong>leistungen<br />

<strong>für</strong> Säuglinge<br />

und Kleinkinder ganz wesentlich<br />

dazu beitragen können, frühkindliche<br />

Karies zu vermeiden, ist es<br />

umso wichtiger, dass Eltern die<br />

zusätzlichen Untersuchungen mit<br />

ihren Kindern regelmäßig wahrnehmen<br />

und u. a. auch von der<br />

Kinderärztin oder dem Kinderarzt<br />

immer wieder auch auf diese Möglichkeiten<br />

hingewiesen werden.“<br />

Inanspruchnahme. Zwei Jahre<br />

nach Einführung der neuen Leistungen<br />

stellt sich die Frage, ob die<br />

neuen Leistungen tatsächlich von<br />

den Eltern mit ihren Kindern abgerufen<br />

werden. Untersucht wurden<br />

folgende BEMA-Nummern:<br />

• FU1a (Früherkennungsuntersuchung<br />

vom 6. bis zum vollendeten<br />

9. Lebensmonat)<br />

• FU1b (Früherkennungsuntersuchung<br />

vom 10. bis zum vollendeten<br />

20. Lebensmonat)<br />

• FU1c (Früherkennungsuntersuchung<br />

vom 21. bis zum vollendeten<br />

33. Lebensmonat)<br />

• FUPr (Praktische Anleitung der<br />

Betreuungspersonen zur Mundhygiene<br />

beim Kind)<br />

• FLA (Fluoridlackanwendung<br />

zur Zahnschmelzhärtung)<br />

• FU2 (Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung<br />

eines Kindes<br />

vom 34. bis zum vollendeten<br />

72. Lebensmonat)<br />

ZBW 10/2021<br />

www.zahnaerzteblatt.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!