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Prophylaxe für jedes Lebensalter

Ausgabe 10/2021

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20<br />

Titelthema<br />

Expertenstandard zur Förderung der Mundgesundheit in der Pflege<br />

Schnittstellen zwischen<br />

Zahnarzt und Unterstützungsumfeld<br />

Im Mai 2021 wurde der Expertenstandard zur Förderung der Mundgesundheit<br />

in der Pflege der Fachöffentlichkeit vorgestellt und von<br />

den über 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Videokonferenz<br />

konsentiert. Dabei haben erstmals Zahnmedizinerinnen und<br />

-mediziner sowie Pflegeexpertinnen und -experten interprofessionell<br />

zusammengearbeitet. Aktuell läuft die Phase der sogenannten<br />

modellhaften Implementierung und die finale Veröffentlichung des<br />

Standards ist <strong>für</strong> September 2022 geplant.<br />

die notwendigen Kompetenzen und<br />

Instrumente. Darüber hinaus sind<br />

notwendige Maßnahmen zu planen.<br />

Die betroffene Person und ihr Umfeld<br />

müssen informiert, geschult<br />

bzw. beraten und bei der Durchführung<br />

der Mundpflege – soweit<br />

notwendig – praktisch unterstützt<br />

werden. Im Einzelfall muss die<br />

Durchführung der Mundpflegemaßnahmen<br />

komplett übernommen<br />

werden.<br />

Folgende Schnittstellen <strong>für</strong> die interprofessionelle<br />

Zusammenarbeit<br />

zwischen Zahnärztin und Zahnarzt<br />

sowie Pflege sind von Bedeutung:<br />

Akute Behandlungsbedürftigkeit.<br />

Durch die Sensibilisierung zu Risiken<br />

und Problemen der Mundgesundheit<br />

werden verstärkt z. B.<br />

Schmerzen bzw. Schwellungen,<br />

Zahnfleischbluten, Zahnstein, gelockerte<br />

Zähne oder Passungenauigkeiten<br />

bei Prothesen auffallen.<br />

Diese können nur durch zahnärztliche<br />

Behandlung und nicht durch<br />

pflegerische Maßnahmen bewältigt<br />

werden. Der Standard gibt vor, dass<br />

<strong>für</strong> diese Fälle eine Zahnärztin oder<br />

ein Zahnarzt hinzuzuziehen ist.<br />

Mundhygienemaßnahmen. Dr. Elmar Ludwig bespricht mit den Fachkräften der<br />

Pflege die Möglichkeiten der Mundinspektion bei Unterstützungsbedarf.<br />

Für uns Zahnärztinnen und Zahnärzte<br />

ist dieser Expertenstandard<br />

wichtig, weil er auch konkret die<br />

interprofessionellen Schnittstellen<br />

zwischen Pflege und Zahnmedizin<br />

benennt. Die Pflege wird spätestens<br />

ab September 2022 – und<br />

vielerorts sicher schon früher – den<br />

Kontakt zu den Zahnärztinnen und<br />

Zahnärzten vor Ort suchen, um die<br />

geforderte zahnmedizinische Betreuung<br />

der Menschen mit pflegerischem<br />

Unterstützungsbedarf zu<br />

erfüllen. Dies betrifft vor allem die<br />

stationäre bzw. ambulante Langzeitpflege,<br />

gilt aber auch <strong>für</strong> die<br />

Settings Krankenhaus, Rehabilitationseinrichtung<br />

und Hospiz.<br />

Zielsetzung. Für jeden Menschen<br />

mit pflegerischem Unterstützungsbedarf<br />

sind zu Beginn des<br />

pflegerischen Auftrags und darüber<br />

hinaus zu weiteren definierten Zeitpunkten<br />

im Rahmen der pflegerischen<br />

Tätigkeit bestehende Risiken<br />

bzw. Probleme im Hinblick auf die<br />

Mundgesundheit zu identifizieren<br />

(Screening und Assessment). Der<br />

Expertenstandard beschreibt hier<strong>für</strong><br />

Gesetzliche Leistungsansprüche.<br />

Kooperationsverträge zwischen<br />

stationären Pflegeeinrichtungen<br />

und Zahnärztinnen und Zahnärzten<br />

nach § 119b SGB V sowie<br />

die präventionsorientierten Leistungsansprüche<br />

auf Zahnsteinentfernung,<br />

Mundgesundheitsstatus,<br />

Plan und Aufklärung zweimal<br />

jährlich <strong>für</strong> gesetzliche Versicherte<br />

nach § 22a SGB V (Pflegegrad,<br />

Eingliederungshilfe) in allen Settings<br />

werden im Expertenstandard<br />

ebenfalls beschrieben. Ab 2022 ist<br />

daher damit zu rechnen, dass der<br />

Medizinische Dienst der Krankenversicherungen<br />

(MDK) sowie<br />

die Heimaufsicht konsequent im<br />

Rahmen der Qualitätsprüfungskriterien<br />

bzw. der Prüfleitfäden die<br />

ZBW 10/2021<br />

www.zahnaerzteblatt.de

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