Prophylaxe für jedes Lebensalter
Ausgabe 10/2021
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Titelthema<br />
Expertenstandard zur Förderung der Mundgesundheit in der Pflege<br />
Schnittstellen zwischen<br />
Zahnarzt und Unterstützungsumfeld<br />
Im Mai 2021 wurde der Expertenstandard zur Förderung der Mundgesundheit<br />
in der Pflege der Fachöffentlichkeit vorgestellt und von<br />
den über 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Videokonferenz<br />
konsentiert. Dabei haben erstmals Zahnmedizinerinnen und<br />
-mediziner sowie Pflegeexpertinnen und -experten interprofessionell<br />
zusammengearbeitet. Aktuell läuft die Phase der sogenannten<br />
modellhaften Implementierung und die finale Veröffentlichung des<br />
Standards ist <strong>für</strong> September 2022 geplant.<br />
die notwendigen Kompetenzen und<br />
Instrumente. Darüber hinaus sind<br />
notwendige Maßnahmen zu planen.<br />
Die betroffene Person und ihr Umfeld<br />
müssen informiert, geschult<br />
bzw. beraten und bei der Durchführung<br />
der Mundpflege – soweit<br />
notwendig – praktisch unterstützt<br />
werden. Im Einzelfall muss die<br />
Durchführung der Mundpflegemaßnahmen<br />
komplett übernommen<br />
werden.<br />
Folgende Schnittstellen <strong>für</strong> die interprofessionelle<br />
Zusammenarbeit<br />
zwischen Zahnärztin und Zahnarzt<br />
sowie Pflege sind von Bedeutung:<br />
Akute Behandlungsbedürftigkeit.<br />
Durch die Sensibilisierung zu Risiken<br />
und Problemen der Mundgesundheit<br />
werden verstärkt z. B.<br />
Schmerzen bzw. Schwellungen,<br />
Zahnfleischbluten, Zahnstein, gelockerte<br />
Zähne oder Passungenauigkeiten<br />
bei Prothesen auffallen.<br />
Diese können nur durch zahnärztliche<br />
Behandlung und nicht durch<br />
pflegerische Maßnahmen bewältigt<br />
werden. Der Standard gibt vor, dass<br />
<strong>für</strong> diese Fälle eine Zahnärztin oder<br />
ein Zahnarzt hinzuzuziehen ist.<br />
Mundhygienemaßnahmen. Dr. Elmar Ludwig bespricht mit den Fachkräften der<br />
Pflege die Möglichkeiten der Mundinspektion bei Unterstützungsbedarf.<br />
Für uns Zahnärztinnen und Zahnärzte<br />
ist dieser Expertenstandard<br />
wichtig, weil er auch konkret die<br />
interprofessionellen Schnittstellen<br />
zwischen Pflege und Zahnmedizin<br />
benennt. Die Pflege wird spätestens<br />
ab September 2022 – und<br />
vielerorts sicher schon früher – den<br />
Kontakt zu den Zahnärztinnen und<br />
Zahnärzten vor Ort suchen, um die<br />
geforderte zahnmedizinische Betreuung<br />
der Menschen mit pflegerischem<br />
Unterstützungsbedarf zu<br />
erfüllen. Dies betrifft vor allem die<br />
stationäre bzw. ambulante Langzeitpflege,<br />
gilt aber auch <strong>für</strong> die<br />
Settings Krankenhaus, Rehabilitationseinrichtung<br />
und Hospiz.<br />
Zielsetzung. Für jeden Menschen<br />
mit pflegerischem Unterstützungsbedarf<br />
sind zu Beginn des<br />
pflegerischen Auftrags und darüber<br />
hinaus zu weiteren definierten Zeitpunkten<br />
im Rahmen der pflegerischen<br />
Tätigkeit bestehende Risiken<br />
bzw. Probleme im Hinblick auf die<br />
Mundgesundheit zu identifizieren<br />
(Screening und Assessment). Der<br />
Expertenstandard beschreibt hier<strong>für</strong><br />
Gesetzliche Leistungsansprüche.<br />
Kooperationsverträge zwischen<br />
stationären Pflegeeinrichtungen<br />
und Zahnärztinnen und Zahnärzten<br />
nach § 119b SGB V sowie<br />
die präventionsorientierten Leistungsansprüche<br />
auf Zahnsteinentfernung,<br />
Mundgesundheitsstatus,<br />
Plan und Aufklärung zweimal<br />
jährlich <strong>für</strong> gesetzliche Versicherte<br />
nach § 22a SGB V (Pflegegrad,<br />
Eingliederungshilfe) in allen Settings<br />
werden im Expertenstandard<br />
ebenfalls beschrieben. Ab 2022 ist<br />
daher damit zu rechnen, dass der<br />
Medizinische Dienst der Krankenversicherungen<br />
(MDK) sowie<br />
die Heimaufsicht konsequent im<br />
Rahmen der Qualitätsprüfungskriterien<br />
bzw. der Prüfleitfäden die<br />
ZBW 10/2021<br />
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