procontra Ausgabe 02/2023
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64 | SO IST , S RECHT <br />
So ist , s Recht<br />
Relevante Urteile, die Makler kennen sollten<br />
AW ANNE MAREILE WALTER<br />
Steuer<br />
Mehr Klarheit bei<br />
Krypto-Gewinnen<br />
Gewinne aus Krypto-Anlagen unterliegen<br />
der Steuerpflicht. Während des<br />
Krypto-Booms 2014 hatte ein Anleger<br />
für 23.000 Euro Kryptowährungen<br />
erworben, die er 2017 für 3,4 Millionen<br />
Euro veräußerte. Nachdem er diesen<br />
Gewinn nicht versteuern wollte, das Finanzamt<br />
aber Einkommenssteuern von<br />
1,4 Millionen Euro verlangte, entschied<br />
der Bundesfinanzhof: Kryptowährungen<br />
sind Wirtschaftsgüter, die bei Anschaffung<br />
und Veräußerung innerhalb eines<br />
Jahres zu versteuern sind.<br />
Bundesfinanzhof, IX R 3/22<br />
Equal Pay<br />
Verhandlungssache?!<br />
Verhandlungsgeschick darf laut<br />
Bundesarbeitsgericht kein Grund für<br />
ungleiches Gehalt sein. In einem Metallunternehmen<br />
hatte eine Mitarbeiterin<br />
festgestellt, dass zwei männliche<br />
Kollegen mehrere Hundert Euro mehr<br />
verdienten als sie – trotz gleicher Arbeit.<br />
Der Arbeitgeber rechtfertigte dies in<br />
einem Fall mit längerer Betriebszugehörigkeit,<br />
im anderen mit besserem<br />
Verhandlungsgeschick. Laut BAG wurde<br />
die Klägerin wegen ihres Geschlechts<br />
diskriminiert. Ihr stehen nun 14.500<br />
Euro Lohnnachzahlung zu.<br />
Bundesarbeitsgericht, 8 AZR 450/21<br />
Riester<br />
Streit um gekürzte Rente<br />
Der Rentenanspruch eines Riester-Sparers darf nicht einseitig gekürzt<br />
werden. Das hat das Landgericht Köln entschieden. Geklagt hatte ein Kölner,<br />
der 2006 bei der Zurich Deutscher Herold eine fondsgebundene Riester-Versicherung<br />
abgeschlossen hatte. Bei Vertragsabschluss wurde vereinbart, dass<br />
ihm zu Rentenbeginn je angesparte 10.000 Euro eine Monatsrente in Höhe<br />
von 37,34 Euro ausgezahlt werde. Im Jahr 2017 wurde der Mann über eine<br />
Absenkung des Rentenfaktors informiert. Dies führte zu einer um ein Viertel<br />
reduzierten Rente. Aus Sicht der Richter ist diese Vertragsbedingung unwirksam,<br />
auch darf der Versicherer das Kapitalmarktrisiko nicht einseitig auf den<br />
Kunden abwälzen.<br />
Landgericht Köln, 26 O 12/22<br />
»Hochgerechnet auf eine durchschnittliche<br />
Rentenbezugsdauer von 20 Jahren ergibt<br />
sich hieraus eine Summe von 29.000 Euro,<br />
die dem Sparer entgeht.«<br />
Britta Langenberg, Vorsorgeexpertin Bürgerbewegung Finanzwende<br />
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