12.04.2023 Aufrufe

procontra Ausgabe 02/2023

Das freie Finanzmagazin als eBook.

Das freie Finanzmagazin als eBook.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

64 | SO IST , S RECHT <br />

So ist , s Recht<br />

Relevante Urteile, die Makler kennen sollten<br />

AW ANNE MAREILE WALTER<br />

Steuer<br />

Mehr Klarheit bei<br />

Krypto-Gewinnen<br />

Gewinne aus Krypto-Anlagen unterliegen<br />

der Steuerpflicht. Während des<br />

Krypto-Booms 2014 hatte ein Anleger<br />

für 23.000 Euro Kryptowährungen<br />

erworben, die er 2017 für 3,4 Millionen<br />

Euro veräußerte. Nachdem er diesen<br />

Gewinn nicht versteuern wollte, das Finanzamt<br />

aber Einkommenssteuern von<br />

1,4 Millionen Euro verlangte, entschied<br />

der Bundesfinanzhof: Kryptowährungen<br />

sind Wirtschaftsgüter, die bei Anschaffung<br />

und Veräußerung innerhalb eines<br />

Jahres zu versteuern sind.<br />

Bundesfinanzhof, IX R 3/22<br />

Equal Pay<br />

Verhandlungssache?!<br />

Verhandlungsgeschick darf laut<br />

Bundesarbeitsgericht kein Grund für<br />

ungleiches Gehalt sein. In einem Metallunternehmen<br />

hatte eine Mitarbeiterin<br />

festgestellt, dass zwei männliche<br />

Kollegen mehrere Hundert Euro mehr<br />

verdienten als sie – trotz gleicher Arbeit.<br />

Der Arbeitgeber rechtfertigte dies in<br />

einem Fall mit längerer Betriebszugehörigkeit,<br />

im anderen mit besserem<br />

Verhandlungsgeschick. Laut BAG wurde<br />

die Klägerin wegen ihres Geschlechts<br />

diskriminiert. Ihr stehen nun 14.500<br />

Euro Lohnnachzahlung zu.<br />

Bundesarbeitsgericht, 8 AZR 450/21<br />

Riester<br />

Streit um gekürzte Rente<br />

Der Rentenanspruch eines Riester-Sparers darf nicht einseitig gekürzt<br />

werden. Das hat das Landgericht Köln entschieden. Geklagt hatte ein Kölner,<br />

der 2006 bei der Zurich Deutscher Herold eine fondsgebundene Riester-Versicherung<br />

abgeschlossen hatte. Bei Vertragsabschluss wurde vereinbart, dass<br />

ihm zu Rentenbeginn je angesparte 10.000 Euro eine Monatsrente in Höhe<br />

von 37,34 Euro ausgezahlt werde. Im Jahr 2017 wurde der Mann über eine<br />

Absenkung des Rentenfaktors informiert. Dies führte zu einer um ein Viertel<br />

reduzierten Rente. Aus Sicht der Richter ist diese Vertragsbedingung unwirksam,<br />

auch darf der Versicherer das Kapitalmarktrisiko nicht einseitig auf den<br />

Kunden abwälzen.<br />

Landgericht Köln, 26 O 12/22<br />

»Hochgerechnet auf eine durchschnittliche<br />

Rentenbezugsdauer von 20 Jahren ergibt<br />

sich hieraus eine Summe von 29.000 Euro,<br />

die dem Sparer entgeht.«<br />

Britta Langenberg, Vorsorgeexpertin Bürgerbewegung Finanzwende<br />

<strong>procontra</strong> 2 | 2<strong>02</strong>3

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!