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procontra Ausgabe 02/2023

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74 | BERATER Nachlassregelung<br />

Maklers Meinung<br />

»An den Notfall wird<br />

selten gedacht«<br />

Dr. Peter Schmidt,<br />

Unternehmensberater und<br />

Nachfolgeexperte<br />

Maklerverträge. Die Kunden werden<br />

nicht weiter betreut. „Auch die<br />

Courtageverträge erlöschen meistens<br />

im Todesfall“, so Berater Schmidt.<br />

Erben haben dann keinen Anspruch<br />

auf das Geld, der einstige Umsatz löst<br />

sich in Luft auf. Jedoch zahlen manche<br />

Versicherer auch nach dem Tod<br />

des Maklers noch ein halbes Jahr oder<br />

sogar unbefristet Courtagen weiter.<br />

„Aber nur auf der Grundlage, dass die<br />

Kunden weiter betreut werden.“<br />

Hat der Makler im Vorhinein keinen<br />

Sehr oft agieren Versicherungsmakler<br />

als Einzelunternehmer.<br />

Zum Start in die Selbstständigkeit<br />

überwiegt erst einmal der<br />

Fokus auf das wirtschaftliche<br />

Überleben. An den Notfall wird<br />

selten gedacht. Immer noch<br />

glauben viele, dass ein privates<br />

Testament auch die Themen<br />

rund um den Gewerbebetrieb<br />

regelt. Ein weitverbreiteter<br />

Irrtum! Privatleben und Firma<br />

sollten für den Fall einer<br />

Insolvenz oder gerichtlichen<br />

Auseinandersetzung finanziell<br />

und materiell getrennt sein.<br />

Eine Firma kann weiterverkauft<br />

werden, Erben können einen<br />

neuen Geschäftsführer suchen.<br />

Die GmbH einer schwer<br />

erkrankten Maklerin konnte<br />

mithilfe eines Notars zügig<br />

verkauft werden. Anschließend<br />

konnte sie sich in Ruhe ihrer<br />

medizinischen Behandlung und<br />

Genesung zuwenden. Und: Bei<br />

den Beratungen der Makler als<br />

Einzelunternehmer auf dem<br />

Weg zur juristischen Rechtsform<br />

gibt es einen entscheidenden<br />

Vorteil: Für die meisten Beratungen<br />

können Fördermittel des<br />

BAFA in Höhe von bis zu 1.750<br />

Euro abgerufen werden.<br />

Nachfolger bestimmt, gehört der Bestand<br />

dem Versicherer. Dieser kann<br />

einen anderen Makler beauftragen<br />

oder seine Ausschließlichkeitsvermittler<br />

auf die Verträge ansetzen.<br />

Eine Firma stirbt nicht<br />

Bei einer GmbH ist der Fall etwas anders<br />

gelagert: Dann fließt die Firma in<br />

die Erbmasse, denn eine Firma stirbt<br />

nicht. Alle Verträge, sowohl mit den<br />

Kunden als auch mit dem Versicherer,<br />

gehen in das Erbe über. „Eine GmbH<br />

ist schnell verkauft, dann sind weder<br />

das Geld noch die Verträge weg“, betont<br />

Schmidt. Ab einem Umsatz von<br />

100.000 Euro pro Jahr sollten Makler<br />

über eine Umfirmierung vom Einzelunternehmer<br />

zu einer juristischen<br />

Rechtsform nachdenken.<br />

»Leider hat von zehn Maklern<br />

oft nur einer einen Notfallplan.«<br />

„Eine gute Vorsorge besteht im<br />

Wechsel vom Einzelunternehmer zur<br />

juristischen Rechtsform“, rät auch<br />

Wirth. Wer eine GmbH gründet, muss<br />

Dr. Peter Schmidt<br />

Unternehmensberater<br />

einen Gesellschaftsvertrag aufsetzen,<br />

in dem die Regelungen für den<br />

Notfall festgehalten werden sollten.<br />

Einzelunternehmer sollten auf eine<br />

korrekte Maklervollmacht und eine<br />

konkrete Rechtsnachfolge achten.<br />

Doch was gehört alles in den sprichwörtlichen<br />

Notfallkoffer? „An sich<br />

reden wir über Basics, die jeder<br />

Unternehmer beachten sollte“, erklärt<br />

der Anwalt. Grundlegend ist ein<br />

Notfallordner – digital oder analog.<br />

Darin enthalten: alle wichtigen Verträge,<br />

Informationen zu Bankkonten,<br />

Computer-Passwörter, Courtagevereinbarungen<br />

und Musterverträge, die<br />

der Makler über die Jahre aufgesetzt<br />

hat. Checklisten gibt es über die Industrie-<br />

und Handelskammern oder<br />

aber auch branchenspezifischer bei<br />

Beratern wie Schmidt.<br />

Das klingt eigentlich simpel. Umso<br />

unverständlicher ist es, warum<br />

Makler sich so selten darum kümmern.<br />

„Schließlich sind ihnen doch<br />

weder ihre Kunden noch ihre Familie<br />

egal“, wundert sich Schmidt.<br />

Weiter im Thema<br />

Berater Peter<br />

Schmidt erklärt<br />

im <strong>procontra</strong>-Interview,<br />

was ohne<br />

Notfallplan<br />

passieren kann.<br />

Foto: Dr. Peter Schmidt Consulting & Coaching – Unternehmensberatung

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