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procontra Ausgabe 02/2023

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Nachlassregelung BERATER | 73<br />

und Versicherer darüber informieren, dass die<br />

Maklerverträge bzw. Courtagevereinbarungen<br />

erloschen seien.“ Damit habe er ihr den Rat gegeben,<br />

auf ein mögliches Erbe zu verzichten. Denn<br />

der Verkauf des Bestands wäre, weil es sich in<br />

dem Fall um eine GmbH handelte, noch möglich<br />

gewesen. „Das Motiv des Anwalts war der Schutz<br />

der Mandantin vor möglichen Haftungsfällen.<br />

Doch Nachfahren müssen nicht haften“, erklärt<br />

der Berater. Bei einer solchen Falschberatung können<br />

Anwälte oder Unternehmensberater auf Schadensersatz<br />

verklagt werden, warnt Rechtsexperte Norman Wirth<br />

(siehe Interview).<br />

Welche Probleme ohne eine konkrete Nachlassregelung<br />

entstehen können, ist Wirth zufolge „extrem vielfältig“<br />

und abhängig davon, ob der Makler als Einzelunternehmer<br />

tätig war oder eine GmbH geführt hat. Bei Einzelkämpfern<br />

ohne Notfallplan erlöschen tatsächlich die<br />

»Ohne Plan erlöschen die<br />

Maklerverträge«<br />

Warum Makler dringend einen Notfallplan brauchen,<br />

der ihren Nachlass regelt, erklärt Rechtsanwalt Norman Wirth.<br />

<strong>procontra</strong>: Angenommen, ein Makler<br />

verstirbt plötzlich und hat sich vorher<br />

nicht um einen Notfallplan für den<br />

Nachlass gekümmert: Welche Probleme<br />

können für die Erben und Kunden<br />

entstehen?<br />

Norman Wirth: Das ist extrem vielfältig.<br />

Wenn keine konkreten Vorkehrungen<br />

getroffen wurden, erlöschen beim<br />

Tod des Maklers die Maklerverträge<br />

und Maklervollmachten. In der Regel<br />

reichen die normalen Willensbekundungen<br />

in einem privaten Testament<br />

für das Unternehmen nicht. Bei der<br />

Vererbung von Gesellschaftsanteilen<br />

kann es zu Ärger kommen, wenn Erben<br />

damit in das Unternehmen eintreten,<br />

die zuvor nichts mit der Branche zu<br />

tun hatten und dann eventuell falsche<br />

oder willkürliche Entscheidungen<br />

treffen. In diesem Fall ist es besser,<br />

wenn Erben eine monetäre Abfindung<br />

erhalten – auf der Grundlage einer<br />

exakten Regelung zur Bewertung.<br />

<strong>procontra</strong>: Welche Vorsorge sollten<br />

Makler treffen, um diese Probleme zu<br />

verhindern?<br />

Wirth: Wir reden über Basics, die<br />

jeder Unternehmer beachten sollte.<br />

Es braucht einen Notfallplan – digital<br />

oder analog – für den Fall der<br />

Fälle, also quasi einen Notfallordner.<br />

So etwas gibt zum Beispiel über die<br />

Industrie- und Handelskammern oder<br />

auch branchenspezifischer, bei den<br />

entsprechenden Beratern. Eine gute<br />

Vorsorge besteht im Wechsel vom<br />

Einzelunternehmer zur juristischen<br />

Rechtsform. Im Gesellschaftsvertrag<br />

sollten Regelungen für den Notfall<br />

festgehalten werden, also für das<br />

Ausscheiden wegen Krankheit oder<br />

Alter, mit Angaben zur Abfindung und<br />

Wertermittlung. Wer es vorzieht, als<br />

Einzelunternehmer tätig zu sein, sollte<br />

mindestens auf einen State-of-the-<br />

Art-Maklervertrag achten, sowie auf<br />

eine korrekte Maklervollmacht, die<br />

Datenschutzeinwilligung der Kunden<br />

und eine konkrete Rechtsnachfolge,<br />

ergänzt durch ein Unternehmertestament.<br />

<strong>procontra</strong>: Welchen Ausgang nehmen<br />

strittige Fälle, wenn kein Notfallplan<br />

vorliegt?<br />

Wirth: Solche Streitigkeiten schreien<br />

quasi nach einer Einigung, die kostensparend<br />

auch außergerichtlich<br />

möglich sein sollte. Wenn es um einen<br />

Streit nach einer Unternehmensübergabe<br />

oder einem Verkauf geht, ist das<br />

eine juristische Feinarbeit an den<br />

vorhandenen Unterlagen entlang. Und<br />

oft ist auch psychologisches Geschick<br />

gefragt. Schließlich sind diesen Fällen<br />

häufig dramatische Ereignisse, wie<br />

eine schwere Krankheit oder ein<br />

plötzlicher Tod, vorausgegangen.<br />

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