procontra Ausgabe 02/2023
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Nachlassregelung BERATER | 73<br />
und Versicherer darüber informieren, dass die<br />
Maklerverträge bzw. Courtagevereinbarungen<br />
erloschen seien.“ Damit habe er ihr den Rat gegeben,<br />
auf ein mögliches Erbe zu verzichten. Denn<br />
der Verkauf des Bestands wäre, weil es sich in<br />
dem Fall um eine GmbH handelte, noch möglich<br />
gewesen. „Das Motiv des Anwalts war der Schutz<br />
der Mandantin vor möglichen Haftungsfällen.<br />
Doch Nachfahren müssen nicht haften“, erklärt<br />
der Berater. Bei einer solchen Falschberatung können<br />
Anwälte oder Unternehmensberater auf Schadensersatz<br />
verklagt werden, warnt Rechtsexperte Norman Wirth<br />
(siehe Interview).<br />
Welche Probleme ohne eine konkrete Nachlassregelung<br />
entstehen können, ist Wirth zufolge „extrem vielfältig“<br />
und abhängig davon, ob der Makler als Einzelunternehmer<br />
tätig war oder eine GmbH geführt hat. Bei Einzelkämpfern<br />
ohne Notfallplan erlöschen tatsächlich die<br />
»Ohne Plan erlöschen die<br />
Maklerverträge«<br />
Warum Makler dringend einen Notfallplan brauchen,<br />
der ihren Nachlass regelt, erklärt Rechtsanwalt Norman Wirth.<br />
<strong>procontra</strong>: Angenommen, ein Makler<br />
verstirbt plötzlich und hat sich vorher<br />
nicht um einen Notfallplan für den<br />
Nachlass gekümmert: Welche Probleme<br />
können für die Erben und Kunden<br />
entstehen?<br />
Norman Wirth: Das ist extrem vielfältig.<br />
Wenn keine konkreten Vorkehrungen<br />
getroffen wurden, erlöschen beim<br />
Tod des Maklers die Maklerverträge<br />
und Maklervollmachten. In der Regel<br />
reichen die normalen Willensbekundungen<br />
in einem privaten Testament<br />
für das Unternehmen nicht. Bei der<br />
Vererbung von Gesellschaftsanteilen<br />
kann es zu Ärger kommen, wenn Erben<br />
damit in das Unternehmen eintreten,<br />
die zuvor nichts mit der Branche zu<br />
tun hatten und dann eventuell falsche<br />
oder willkürliche Entscheidungen<br />
treffen. In diesem Fall ist es besser,<br />
wenn Erben eine monetäre Abfindung<br />
erhalten – auf der Grundlage einer<br />
exakten Regelung zur Bewertung.<br />
<strong>procontra</strong>: Welche Vorsorge sollten<br />
Makler treffen, um diese Probleme zu<br />
verhindern?<br />
Wirth: Wir reden über Basics, die<br />
jeder Unternehmer beachten sollte.<br />
Es braucht einen Notfallplan – digital<br />
oder analog – für den Fall der<br />
Fälle, also quasi einen Notfallordner.<br />
So etwas gibt zum Beispiel über die<br />
Industrie- und Handelskammern oder<br />
auch branchenspezifischer, bei den<br />
entsprechenden Beratern. Eine gute<br />
Vorsorge besteht im Wechsel vom<br />
Einzelunternehmer zur juristischen<br />
Rechtsform. Im Gesellschaftsvertrag<br />
sollten Regelungen für den Notfall<br />
festgehalten werden, also für das<br />
Ausscheiden wegen Krankheit oder<br />
Alter, mit Angaben zur Abfindung und<br />
Wertermittlung. Wer es vorzieht, als<br />
Einzelunternehmer tätig zu sein, sollte<br />
mindestens auf einen State-of-the-<br />
Art-Maklervertrag achten, sowie auf<br />
eine korrekte Maklervollmacht, die<br />
Datenschutzeinwilligung der Kunden<br />
und eine konkrete Rechtsnachfolge,<br />
ergänzt durch ein Unternehmertestament.<br />
<strong>procontra</strong>: Welchen Ausgang nehmen<br />
strittige Fälle, wenn kein Notfallplan<br />
vorliegt?<br />
Wirth: Solche Streitigkeiten schreien<br />
quasi nach einer Einigung, die kostensparend<br />
auch außergerichtlich<br />
möglich sein sollte. Wenn es um einen<br />
Streit nach einer Unternehmensübergabe<br />
oder einem Verkauf geht, ist das<br />
eine juristische Feinarbeit an den<br />
vorhandenen Unterlagen entlang. Und<br />
oft ist auch psychologisches Geschick<br />
gefragt. Schließlich sind diesen Fällen<br />
häufig dramatische Ereignisse, wie<br />
eine schwere Krankheit oder ein<br />
plötzlicher Tod, vorausgegangen.<br />
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