faktor Sommer 2023
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wissen<br />
Entsprechend gering ist die Bereitschaft, sich im Vorfeld<br />
damit zu befassen. Aber: „Ein Steuerberater ist sozusagen<br />
der Hausarzt des Unternehmers und des Unternehmens“,<br />
so Lutz Becker. „Ab einem bestimmten<br />
Lebensalter lassen Sie sich ja auch durchchecken. In<br />
einem Unternehmen helfen die regelmäßige Bewertung<br />
und Prüfung der Verschonungsregeln im Vorfeld, die<br />
steuerlichen Risiken und Belastungen bei Übertragung<br />
einschätzen und minimieren zu können.“ Eliane Krüger<br />
sieht dies etwas gelassener: „Das Erbrecht ermöglicht,<br />
dass 26 Millionen Euro Betriebsvermögen steuerfrei<br />
übertragen werden können. Kenner wissen, dass dies<br />
sogar bis zu 90 Millionen Euro ausgeweitet werden<br />
kann. Es kommt darauf an, auf der Klaviatur des Erbrechts<br />
richtig zu spielen. Das Recht ist eben für die<br />
Schlauen da … Nicht zu verachten sind die Freibeträge<br />
bei Vererbung zu warmer Hand, die mehrmals in Anspruch<br />
genommen werden können.“<br />
Probleme durch den nachträglichen Wegfall<br />
der Ausnahmen oder Begünstigungen<br />
Ein Familienunternehmen hat häufig keinen geringen<br />
Wert, doch das Vermögen des Betriebs ist zu weiten Teilen<br />
im Betrieb selbst gebunden – Maschinen, Grundstücke,<br />
Gebäude, Mitarbeiter. Fällt nun eine Erbschafts-/Schenkungssteuer<br />
an, ist immer die Frage, wie<br />
die nicht unerheblichen Summen bezahlt werden können.<br />
Das geht nur über Kredite und aus dem laufenden<br />
Betrieb, indem liquide Mittel entnommen werden, die<br />
dadurch nicht für Investitionen zur Verfügung stehen.<br />
„Letztlich schwächt das die Unternehmen“, so Becker.<br />
„Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass man<br />
durch den Wegfall der Begünstigungen anders denkt“,<br />
erzählt Andre Schulte-Südhoff. „Man bürdet den Erben<br />
eine hohe Verschuldung auf, und sie müssen sich für ein<br />
Unternehmen verbürgen, in dem Risiken hängen, die sie<br />
nur schwer absehen können. Das lässt einen den Verkauf<br />
in Erwägung ziehen.“<br />
Dazu zählen etwa Sonderbelastungen, die nicht berücksichtigt<br />
werden: Wird ein Unternehmen übertragen,<br />
dann sind die Begünstigungen bei der Steuer an den Erhalt<br />
von Arbeitsplätzen geknüpft, gemessen an der<br />
Lohnsumme. Diese muss innerhalb der Behaltensfrist<br />
von bis zu sieben Jahren nach der Übertragung erreicht<br />
werden. Falls nicht, wird nachträglich die Begünstigung<br />
reduziert und werden zusätzliche Steuern fällig. Auch im<br />
Falle einer Insolvenz können nachträglich Steuern fällig<br />
werden. Die Sanktionen gegen Russland haben gezeigt,<br />
wie quasi über Nacht Lieferketten und Absatzmärkte<br />
wegbrechen und so auch eigentlich gesunde Unternehmen<br />
plötzlich in eine existenzielle Krise geraten können.<br />
„Mir macht das aktuelle Erbschaftssteuergesetz jedoch<br />
weniger Sorgen, aber der Vorschlag der CDU, mit pauschalen<br />
Steuersätzen zu arbeiten, kann verheerend sein<br />
– insbesondere, wenn mit hohen Eigenkapitalquoten in<br />
den Unternehmen gearbeitet wird“, sagt Schulte-Südhoff.<br />
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