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faktor Sommer 2023

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wissen<br />

Entsprechend gering ist die Bereitschaft, sich im Vorfeld<br />

damit zu befassen. Aber: „Ein Steuerberater ist sozusagen<br />

der Hausarzt des Unternehmers und des Unternehmens“,<br />

so Lutz Becker. „Ab einem bestimmten<br />

Lebensalter lassen Sie sich ja auch durchchecken. In<br />

einem Unternehmen helfen die regelmäßige Bewertung<br />

und Prüfung der Verschonungsregeln im Vorfeld, die<br />

steuerlichen Risiken und Belastungen bei Übertragung<br />

einschätzen und minimieren zu können.“ Eliane Krüger<br />

sieht dies etwas gelassener: „Das Erbrecht ermöglicht,<br />

dass 26 Millionen Euro Betriebsvermögen steuerfrei<br />

übertragen werden können. Kenner wissen, dass dies<br />

sogar bis zu 90 Millionen Euro ausgeweitet werden<br />

kann. Es kommt darauf an, auf der Klaviatur des Erbrechts<br />

richtig zu spielen. Das Recht ist eben für die<br />

Schlauen da … Nicht zu verachten sind die Freibeträge<br />

bei Vererbung zu warmer Hand, die mehrmals in Anspruch<br />

genommen werden können.“<br />

Probleme durch den nachträglichen Wegfall<br />

der Ausnahmen oder Begünstigungen<br />

Ein Familienunternehmen hat häufig keinen geringen<br />

Wert, doch das Vermögen des Betriebs ist zu weiten Teilen<br />

im Betrieb selbst gebunden – Maschinen, Grundstücke,<br />

Gebäude, Mitarbeiter. Fällt nun eine Erbschafts-/Schenkungssteuer<br />

an, ist immer die Frage, wie<br />

die nicht unerheblichen Summen bezahlt werden können.<br />

Das geht nur über Kredite und aus dem laufenden<br />

Betrieb, indem liquide Mittel entnommen werden, die<br />

dadurch nicht für Investitionen zur Verfügung stehen.<br />

„Letztlich schwächt das die Unternehmen“, so Becker.<br />

„Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass man<br />

durch den Wegfall der Begünstigungen anders denkt“,<br />

erzählt Andre Schulte-Südhoff. „Man bürdet den Erben<br />

eine hohe Verschuldung auf, und sie müssen sich für ein<br />

Unternehmen verbürgen, in dem Risiken hängen, die sie<br />

nur schwer absehen können. Das lässt einen den Verkauf<br />

in Erwägung ziehen.“<br />

Dazu zählen etwa Sonderbelastungen, die nicht berücksichtigt<br />

werden: Wird ein Unternehmen übertragen,<br />

dann sind die Begünstigungen bei der Steuer an den Erhalt<br />

von Arbeitsplätzen geknüpft, gemessen an der<br />

Lohnsumme. Diese muss innerhalb der Behaltensfrist<br />

von bis zu sieben Jahren nach der Übertragung erreicht<br />

werden. Falls nicht, wird nachträglich die Begünstigung<br />

reduziert und werden zusätzliche Steuern fällig. Auch im<br />

Falle einer Insolvenz können nachträglich Steuern fällig<br />

werden. Die Sanktionen gegen Russland haben gezeigt,<br />

wie quasi über Nacht Lieferketten und Absatzmärkte<br />

wegbrechen und so auch eigentlich gesunde Unternehmen<br />

plötzlich in eine existenzielle Krise geraten können.<br />

„Mir macht das aktuelle Erbschaftssteuergesetz jedoch<br />

weniger Sorgen, aber der Vorschlag der CDU, mit pauschalen<br />

Steuersätzen zu arbeiten, kann verheerend sein<br />

– insbesondere, wenn mit hohen Eigenkapitalquoten in<br />

den Unternehmen gearbeitet wird“, sagt Schulte-Südhoff.<br />

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