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faktor Sommer 2023

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wissen<br />

Im Blick – die größten Stolperfallen<br />

Vorsorge für den Eventualfall: Notfallkoffer<br />

Wichtig im Privaten wie im Geschäftlichen: Privat sollte<br />

den Hinterbliebenen Passwörter, Unterlagen, Adressen<br />

und Ansprechpartner zugänglich sein. Im Geschäftlichen<br />

ist der Hauptzweck, dass das Unternehmen handlungsfähig<br />

bleiben muss. Jemand muss das Unternehmen vertreten<br />

können, die Passwörter und Schlüssel haben, gegenüber<br />

Banken und Geschäftspartnern bevollmächtigt<br />

sein. „Wichtig ist, dass man jemanden hat, dem man<br />

wirklich vertraut und der die Dinge in die Hand nehmen<br />

kann“, erklärt Lutz Becker und Eliane Krüger ergänzt:<br />

„Wichtigstes Instrument für die Akzeptanz im Geschäftsleben<br />

ist die notarielle Vorsorgevollmacht.“<br />

Das Testament<br />

Hier sollte zwingend festgelegt werden, wer das Erbe erhält.<br />

Umgekehrt kommt es jedoch auch nicht selten vor,<br />

dass ältere Unternehmer, die Schwierigkeiten haben, loszulassen<br />

und sich aus ihrem Lebenswerk zurückzuziehen,<br />

gar nicht an diese Vorsorge und Übertragung des<br />

Besitzes denken wollen. Entscheidend ist: Je früher man<br />

sich Gedanken macht, desto besser und desto weniger<br />

Konflikte im Nachhinein. Ebenfalls wichtig: Alle Kinder<br />

müssen auf den Tisch, auch die Unehelichen und bisher<br />

unbekannten, um durch die Wahl der richtigen Rahmenbedingungen<br />

das Unternehmen nicht zu gefährden.<br />

Zu kurzfristig gedacht<br />

Nachfolgeregelungen brauchen Zeit. Ehevertrag, Testament<br />

und Notfallkoffer lassen sich schnell gestalten.<br />

Doch gerade die Suche nach einem Nachfolger, die Klärung<br />

der Übergabe im Familienkreis und die praktische<br />

Umsetzung sind keine kurzfristigen Angelegenheiten.<br />

„Drei bis fünf Jahre mit entsprechend intensiver Kommunikation<br />

im Familienkreis sollte man einkalkulieren“,<br />

sagt Lutz Becker. Selbst, wenn ein Kind den Betrieb übernehmen<br />

will und es schließlich einsteigt, kann dieser<br />

Prozess noch scheitern. „Deswegen braucht man auch<br />

einen Plan B und sollte sich mit diesen komplexen Fragen<br />

möglichst frühzeitig beschäftigen.“<br />

Krüger widerspricht: „Die Dinge hinauszuschieben,<br />

ist nach meiner Erfahrung der größte Fehler. Abschreckendes<br />

Beispiel ist der aktuelle Fall des Milliardärs<br />

Thiele (Knorr-Bremse, Lufthansa). Der hatte sich ganz<br />

auf einen Berater verlassen, ohne klare Regelungen zu<br />

verfügen. Nach seinem Tod liegen Familie und der Berater<br />

in endlosen Prozessen, und der ehemalige Berater<br />

verlangt 225 Millionen Euro Honorar (vgl. ,Spiegel‘-<br />

Bericht). So kann man mit Zögerlichkeit Unternehmen,<br />

Vermögen und Familien zerstören. Schlussfolgerung: sofort<br />

ein erbrechtliches Konzept aufsetzen. Testamente<br />

sind jederzeit einseitig änderbar und können in der weiteren<br />

Entwicklung angepasst werden.“ƒ<br />

Konflikte mit dem (ein bisschen) ausgeschiedenen<br />

Senior-Chef<br />

Auch nach der Übertragung des Unternehmens an die<br />

nachfolgende Generation kann es zu Konflikten kommen.<br />

So mancher eigentlich bereits aus dem Unternehmen<br />

ausgeschiedene Senior-Chef hat noch ein eigenes<br />

Büro und kommt weiterhin regelmäßig in den Betrieb.<br />

Sind die Verantwortlichkeiten nicht klar geregelt, kann<br />

das etwa die Betriebsabläufe oder auch den Umgang mit<br />

dem Nachfolger beeinflussen.<br />

Der Ehevertrag<br />

Es ist ein verbreiteter Wunsch, dass Familienunternehmen<br />

auch in der Hand der Familie bleiben sollen und eingeheiratete<br />

Ehepartner keine Ansprüche erhalten. Das Unternehmen<br />

lässt sich mit einem Ehevertrag schützen, der später<br />

immer wieder an sich verändernde Rahmenbedingungen<br />

angepasst werden kann – wenn sonst etwa die Ehe<br />

scheitert, kann ein Zugewinnanspruch des Ehepartners<br />

bestehen, der dann im Zweifel auch aus dem Unternehmenskapital<br />

bedient werden müsste. „Der Zugewinnausgleich<br />

kann aber auch eine Chance zur Steuerersparnis<br />

sein, wenn man ihn gezielt beispielsweise im Rahmen einer<br />

,Güterstandsschaukel‘ einsetzt“, sagt Krüger.<br />

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