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Hinweise für den ärztlichen Gutachter - Deutsche Gesetzliche ...

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2<br />

12<br />

Zu Nr. 2.1 ff.:<br />

Gutachtentypik in der gesetzlichen Unfallversicherung<br />

(vor allem gem. Vertrag Ärzte/UV-Träger und Gebührenverzeichnis,<br />

vgl. Nr. 11)<br />

● Formulargutachten und freie Gutachten<br />

– Formulargutachten <strong>für</strong> bestimmte Anlässe (vgl. unten)<br />

und einzelne Fachgebiete<br />

– freie Gutachten vgl. unten<br />

● Freie Gutachten<br />

– ohne oder mit Frage zum ursächlichen Zusammenhang,<br />

vgl. unten<br />

– regelmäßige freie Gutachten oder eingehend<br />

begründete wissenschaftliche Gutachten<br />

● Zusammenhangsgutachten<br />

– nur freie Gutachten<br />

– Hauptfrage: Ursächlichkeit eines Gesundheitsscha<strong>den</strong>s<br />

mit dem Unfallereignis bzw. <strong>den</strong> Folgen eines<br />

Arbeitsunfalls<br />

● Rentengutachten<br />

– zumeist Formulargutachten<br />

– zur erstmaligen Rentenfeststellung und Rentennachprüfung<br />

(<strong>für</strong> unterschiedliche Entscheidungen)<br />

● Zusatzgutachten<br />

– Formulargutachten oder freies Gutachten<br />

– selbständiges Gutachten auf anderem Fachgebiet,<br />

neben dem Hauptgutachten<br />

Regelfall: Begutachtung mit Untersuchung (des<br />

Versicherten).<br />

Gutachten nach Aktenlage bei bereits erhobenen<br />

(aktuellen) Befun<strong>den</strong>, alleiniger Prüfung der Kausalfrage oder<br />

zur Überprüfung anderer ärztlicher Stellungnahmen.<br />

Vgl. auch Nr. 8.1 ff.

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