Hinweise für den ärztlichen Gutachter - Deutsche Gesetzliche ...
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Bezeichnungen von Gutachten:<br />
– „Haupt- und Zusatzgutachten“: Nur Bezeichnungen<br />
<strong>für</strong> bestimmte tatsächliche Gutachtentypen; keine<br />
rechtliche Klassifizierungen, vgl. auch Bild auf S. 12 und<br />
Nr. 8.3.<br />
– „Zweitgutachten“: kein rechtlicher Begriff und kein<br />
einheitlicher Sprachgebrauch, zumeist verwendet im Sinne<br />
von: Einholung eines weiteren Gutachtens in der selben<br />
Begutachtungssache (weil z.B. erstes Gutachten nicht<br />
überzeugend erscheint).<br />
– „Obergutachten“: kein rechtlicher Begriff, kein<br />
Gutachten mit einer (von vornherein) rechtlich höheren<br />
bzw. streitentschei<strong>den</strong><strong>den</strong> Sachkompetenz oder höheren<br />
Beweiskraft des Gutachtens.