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Hinweise für den ärztlichen Gutachter - Deutsche Gesetzliche ...

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Bezeichnungen von Gutachten:<br />

– „Haupt- und Zusatzgutachten“: Nur Bezeichnungen<br />

<strong>für</strong> bestimmte tatsächliche Gutachtentypen; keine<br />

rechtliche Klassifizierungen, vgl. auch Bild auf S. 12 und<br />

Nr. 8.3.<br />

– „Zweitgutachten“: kein rechtlicher Begriff und kein<br />

einheitlicher Sprachgebrauch, zumeist verwendet im Sinne<br />

von: Einholung eines weiteren Gutachtens in der selben<br />

Begutachtungssache (weil z.B. erstes Gutachten nicht<br />

überzeugend erscheint).<br />

– „Obergutachten“: kein rechtlicher Begriff, kein<br />

Gutachten mit einer (von vornherein) rechtlich höheren<br />

bzw. streitentschei<strong>den</strong><strong>den</strong> Sachkompetenz oder höheren<br />

Beweiskraft des Gutachtens.

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