Hinweise für den ärztlichen Gutachter - Deutsche Gesetzliche ...
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GELEITWORT<br />
In der gesetzlichen Unfallversicherung bedarf es zur Gewährung von Leistungen<br />
regelmäßig eines medizinischen Gutachtens, weil die Anspruchsvoraussetzungen in<br />
typischer Weise auf bestimmte gesundheitliche Verhältnisse abstellen. Der Sachverständigentätigkeit<br />
des Arztes kommt damit hervorragende soziale Bedeutung zu. Von<br />
existenziellem Gewicht ist sie oft <strong>für</strong> <strong>den</strong> Verletzten und Berufserkrankten und deren<br />
Hinterbliebene. Erfreulich, dass die Ärzteschaft zunehmend in der Begutachtungsarbeit<br />
eine zur klassischen Patientenbehandlung gleichrangige Berufsaufgabe sieht.<br />
Eine gerechte Leistung hängt wesentlich von der sachgerechten Gutachtenerstellung<br />
ab, die – auch in methodisch-formeller Hinsicht – meist nicht einfach ist. Deswegen<br />
haben die Unfallversicherungsträger immer auf die Qualitätsfrage, also auch auf das<br />
ärztlich-medizinische Begutachtungswesen, besonderes Augenmerk gerichtet. Bei<br />
verstärkter Anstrengung um eine Verbesserung der gutachtlichen Verhältnisse wur<strong>den</strong><br />
vom Landesverband Südwestdeutschland der gewerblichen Berufsgenossenschaften<br />
bereits „<strong>Hinweise</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> Sachbearbeiter zur <strong>ärztlichen</strong> Begutachtung“ herausgegeben.<br />
Die jetzt vorgelegten<br />
<strong>Hinweise</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> <strong>ärztlichen</strong> <strong>Gutachter</strong><br />
sollen vor allem dem noch wenig gutachterlich erfahrenen Arzt eine Hilfe bei seiner<br />
verantwortungsvollen Sachverständigenaufgabe bieten.<br />
Wir hoffen, dass diese Schrift ebenso gut aufgenommen wird, wie dies der Reihe der<br />
Veröffentlichungen des Landesverbandes Südwestdeutschland der gewerblichen<br />
Berufsgenossenschaften bisher zuteil wurde.<br />
Heidelberg, im August 1988<br />
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