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Hinweise für den ärztlichen Gutachter - Deutsche Gesetzliche ...

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BESONDERE BEGUTACHTUNGSFÄLLE UND -MATERIEN 8<br />

8.1 Begutachtungen zur Feststellung der Rente <strong>für</strong> ● Rentengutachten<br />

Versicherte (sog. Rentengutachten) wer<strong>den</strong> in der<br />

Regel formularmäßig erbeten. Hierzu sind in dem<br />

Vertrag Ärzte/UV-Träger u. a. <strong>für</strong> das chirurgische<br />

Fachgebiet bestimmte Gutachtenvordrucke, mit<br />

standardisierten Fragen und einheitlicher Erstattungsform,<br />

vereinbart wor<strong>den</strong>.<br />

Entsprechende Gutachtenaufträge können erteilt<br />

wer<strong>den</strong><br />

– zur erstmaligen Rentenfeststellung,<br />

– wegen einer Weitergewährung der Rente nach<br />

Gesamtvergütung oder Rente <strong>für</strong> zurückliegende<br />

Zeit,<br />

– <strong>für</strong> die Nachprüfung einer laufen<strong>den</strong> Rente<br />

(Erhöhung, Minderung oder Entziehung wegen<br />

„wesentlicher Änderung der Verhältnisse“),<br />

– über die Frage der Wiedergewährung einer früher<br />

gezahlten Rente.<br />

Hierbei kann es sich jeweils um eine vorläufige Entschädigung<br />

oder Rente auf unbestimmte Zeit handeln<br />

(vgl. Nr. 9.10).<br />

Vgl. auch Nr. 2.2 (mit Bild) und 6.3.<br />

8.2 Bei <strong>den</strong> sog. Zusammenhangsgutachten geht es ● Zusammenhangsgutachten<br />

um die (Haupt-)Frage, ob bestimmte Gesundheitsstörungen<br />

(z. B. Bewegungseinschränkung der Halswirbelsäule)<br />

ursächlich auf ein Unfallereignis und<br />

seine Verletzungsfolgen (z. B. Sturz mit Prellung des<br />

Rückens) zurückzuführen sind. Diese Beurteilung hat<br />

sich nach dem zentralen (unfallversicherungsrechtlichen)<br />

Rechtsbegriff der rechtlich wesentlichen<br />

Bedingung auszurichten (vgl. Nr. 9.4).<br />

Gutachten zur Zusammenhangsfrage wer<strong>den</strong> in freier<br />

Form angefordert. Soweit das Kausalitätsproblem<br />

nicht im Vordergrund der gutachtlichen Gesamtklärung<br />

steht (vielmehr z. B. die Verschlimmerung von<br />

Gesundheitsstörungen), ist es beim hauptsächlichen<br />

Begutachtungsgegenstand (z. B. in einem Formular-<br />

Rentengutachten) mit zu prüfen.<br />

Vgl. auch Nr. 2.2 (mit Bild S. 12).<br />

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