Hinweise für den ärztlichen Gutachter - Deutsche Gesetzliche ...
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Leitsätze <strong>für</strong> die gutachtliche Beurteilung von<br />
Schmerzen:<br />
– Vorrangige Abklärung organisch-pathologischer Schmerzursachen<br />
(Gewebeschä<strong>den</strong>)<br />
– Erforderliche „Objektivierung“ organisch nicht erklärbarer<br />
Schmerzangaben durch vom Proban<strong>den</strong> unabhängige<br />
Umstände (auch: gesicherte ärztlich-medizinische<br />
Erfahrung)<br />
– Analyse und Konkretisierung des Schmerzes hinsichtlich<br />
Lokalisation, Art, Ausmaß und Häufigkeit bzw. Chronifizierung<br />
(Maßstab: individuelle „Schmerzbetroffenheit“ des<br />
Proban<strong>den</strong>)<br />
– Entschei<strong>den</strong>d als „Unfallfolge“ und <strong>für</strong> die MdE-Bewertung:<br />
funktionelle (körperliche und geistige) Auswirkungen<br />
des Schmerzes (Leistungseinbuße)<br />
– Zwei Fallvarianten der Kausalitätsbeurteilung: Bedingungen<br />
des Schmerzes, Reaktionen auf <strong>den</strong> Schmerz (jeweils<br />
haftungsausfüllende Kausalität)<br />
– Einschluss der „üblichen“ Begleitschmerzen in <strong>den</strong> MdE-<br />
Erfahrungswerten <strong>für</strong> organische Gesundheitsschä<strong>den</strong>,<br />
besondere Berücksichtigung (in der „Gesamt-MdE-<br />
Bildung“) der „außergewöhnlichen“ Schmerzen