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Hinweise für den ärztlichen Gutachter - Deutsche Gesetzliche ...

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Leitsätze <strong>für</strong> die gutachtliche Beurteilung von<br />

Schmerzen:<br />

– Vorrangige Abklärung organisch-pathologischer Schmerzursachen<br />

(Gewebeschä<strong>den</strong>)<br />

– Erforderliche „Objektivierung“ organisch nicht erklärbarer<br />

Schmerzangaben durch vom Proban<strong>den</strong> unabhängige<br />

Umstände (auch: gesicherte ärztlich-medizinische<br />

Erfahrung)<br />

– Analyse und Konkretisierung des Schmerzes hinsichtlich<br />

Lokalisation, Art, Ausmaß und Häufigkeit bzw. Chronifizierung<br />

(Maßstab: individuelle „Schmerzbetroffenheit“ des<br />

Proban<strong>den</strong>)<br />

– Entschei<strong>den</strong>d als „Unfallfolge“ und <strong>für</strong> die MdE-Bewertung:<br />

funktionelle (körperliche und geistige) Auswirkungen<br />

des Schmerzes (Leistungseinbuße)<br />

– Zwei Fallvarianten der Kausalitätsbeurteilung: Bedingungen<br />

des Schmerzes, Reaktionen auf <strong>den</strong> Schmerz (jeweils<br />

haftungsausfüllende Kausalität)<br />

– Einschluss der „üblichen“ Begleitschmerzen in <strong>den</strong> MdE-<br />

Erfahrungswerten <strong>für</strong> organische Gesundheitsschä<strong>den</strong>,<br />

besondere Berücksichtigung (in der „Gesamt-MdE-<br />

Bildung“) der „außergewöhnlichen“ Schmerzen

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