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Hinweise für den ärztlichen Gutachter - Deutsche Gesetzliche ...

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Rechtsgrundlagen <strong>für</strong> die Beurteilung und Feststellung<br />

von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten<br />

1. SGB VII/Unfallversicherungsrecht<br />

– Es gilt grundsätzlich auch <strong>für</strong> die Berufskrankheiten,<br />

zumindest sind die allgemeinen Regelungen entsprechend<br />

anzuwen<strong>den</strong>.<br />

– Die wichtigste Spezialregelung ist § 9 SGB VII<br />

(„Grundnorm des Berufskrankheitenrechts“)<br />

2. Berufskrankheitenverordnung/BKV<br />

– Sie ist eine Rechtsverordnung der Bundesregierung (mit<br />

Zustimmung des Bundesrats) gemäß der Ermächtigung<br />

in § 9 Abs. 1 und 6 SGB VII<br />

– Zur Zeit gilt die BKV vom 31.10.1997 in der Fassung<br />

der Änderungsverordnung vom 5.9.2002<br />

3. SGB X/Verwaltungsverfahren<br />

– Die Regelungen gelten grundsätzlich auch <strong>für</strong> die<br />

Feststellung von Berufskrankheiten (insbes. Sachverhaltsermittlung<br />

und Erteilung von Beschei<strong>den</strong>)<br />

– Einige Sonderregelungen <strong>für</strong> das BK-Verfahren enthält<br />

die BKV<br />

4. SGB IX/Rehabilitationsrecht<br />

– Es enthält erstmals einheitliche Begutachtungsregelungen<br />

<strong>für</strong> alle Rehabilitationsträger; <strong>für</strong> die UV-Träger<br />

sind entsprechende Vorschriften des SGB VII vorrangig.<br />

– Das SGB gilt insbes. nur hinsichtlich Entscheidungen<br />

über einen Rehabilitationsbedarf (medizinische<br />

Behandlung, Berufshilfeleistungen, soziale Rehabilitation),<br />

wozu die UV-Träger i.d.R. keine Gutachten<br />

einholen.<br />

5. Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger<br />

– Er ist mit der Kassen<strong>ärztlichen</strong> Bundesvereinigung <strong>für</strong><br />

alle Ärzte, die an der vertrags<strong>ärztlichen</strong> Versorgung<br />

teilnehmen oder von <strong>den</strong> UV-Trägern zugelassen sind,<br />

abgeschlossen.<br />

– Er gilt grundsätzlich auch <strong>für</strong> <strong>den</strong> Bereich der Berufskrankheiten,<br />

zumindest in entsprechender Anwendung.<br />

Es sind auch einige BK-Spezialregelungen enthalten.

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