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Hinweise für den ärztlichen Gutachter - Deutsche Gesetzliche ...

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Zu Nr. 9.8 und 9.9:<br />

Beispiele zur MdE-Bemessung<br />

1. Unterschiedliche Auswirkung eines Vorscha<strong>den</strong>s<br />

– Durch früheren Freizeit- oder Arbeitsunfall: Verlust des linken<br />

Daumens, durch zu beurteilen<strong>den</strong> Arbeitsunfall: Verlust des<br />

linken Zeigefingers<br />

MdE: etwa 25 % (je nach Einzelverhältnissen)<br />

– Durch früheren Freizeit- oder Arbeitsunfall: Verlust des linken<br />

Fußes, durch zu beurteilen<strong>den</strong> Arbeitsunfall: Verlust des<br />

Unterschenkels im Kniegelenk<br />

MdE: etwa 25 % (je nach Einzelverhältnissen, bei Ausgangswert<br />

<strong>für</strong> Fußverlust: 30 % MdE und <strong>für</strong> Unterschenkelverlust:<br />

50 % MdE)<br />

2. Bildung der Gesamt-MdE<br />

– Folgen des Arbeitsunfall: Bewegungseinschränkung des<br />

Handgelenkes nach Bruch des körperfernen Unterarmes mit<br />

Schädigung des Ellennervens, MdE auf unfallchirurgischem<br />

Fachgebiet: 20 % MdE und auf neurologischem Fachgebiet:<br />

20 % MdE<br />

Gesamt-MdE: etwa 20 % („Überschneidung der Unfallfolgen“,<br />

je nach Einzelverhältnissen)<br />

– Folgen des Arbeitsunfalls: Verlust des linken Beines im<br />

Hüftgelenk, Verlust des linken Auges und erhebliche Hirnleistungsschwäche<br />

MdE: 100 % (Höchstgrenze der MdE eines Arbeitsunfalls)

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