Hinweise für den ärztlichen Gutachter - Deutsche Gesetzliche ...
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Zu Nr. 9.8 und 9.9:<br />
Beispiele zur MdE-Bemessung<br />
1. Unterschiedliche Auswirkung eines Vorscha<strong>den</strong>s<br />
– Durch früheren Freizeit- oder Arbeitsunfall: Verlust des linken<br />
Daumens, durch zu beurteilen<strong>den</strong> Arbeitsunfall: Verlust des<br />
linken Zeigefingers<br />
MdE: etwa 25 % (je nach Einzelverhältnissen)<br />
– Durch früheren Freizeit- oder Arbeitsunfall: Verlust des linken<br />
Fußes, durch zu beurteilen<strong>den</strong> Arbeitsunfall: Verlust des<br />
Unterschenkels im Kniegelenk<br />
MdE: etwa 25 % (je nach Einzelverhältnissen, bei Ausgangswert<br />
<strong>für</strong> Fußverlust: 30 % MdE und <strong>für</strong> Unterschenkelverlust:<br />
50 % MdE)<br />
2. Bildung der Gesamt-MdE<br />
– Folgen des Arbeitsunfall: Bewegungseinschränkung des<br />
Handgelenkes nach Bruch des körperfernen Unterarmes mit<br />
Schädigung des Ellennervens, MdE auf unfallchirurgischem<br />
Fachgebiet: 20 % MdE und auf neurologischem Fachgebiet:<br />
20 % MdE<br />
Gesamt-MdE: etwa 20 % („Überschneidung der Unfallfolgen“,<br />
je nach Einzelverhältnissen)<br />
– Folgen des Arbeitsunfalls: Verlust des linken Beines im<br />
Hüftgelenk, Verlust des linken Auges und erhebliche Hirnleistungsschwäche<br />
MdE: 100 % (Höchstgrenze der MdE eines Arbeitsunfalls)