Hinweise für den ärztlichen Gutachter - Deutsche Gesetzliche ...
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9.9 Mehrfache (von einem Arbeitsunfall herrührende) ● Bildung der Gesamt-MdE,<br />
Verletzungsfolgen sind mit einer einheitlichen MdE (im zukünftige MdE-Ände-<br />
Rahmen einer „Gesamtschau“) zu bemessen; die An- rungen<br />
sätze der Einzelschä<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> aber nicht addiert,<br />
sondern der maßgebliche Gesamtzustand ist auch<br />
dann regelmäßig niedriger zu bewerten, wenn sich<br />
die Gesundheitsstörungen nicht überschnei<strong>den</strong>.<br />
Entsprechend muß eine „Gesamt-MdE“ aus <strong>den</strong> MdE-<br />
Sätzen verschie<strong>den</strong>er Fachgutachten gebildet<br />
wer<strong>den</strong>; der Versicherungsträger bestimmt <strong>den</strong> hier<strong>für</strong><br />
zuständigen Arzt.<br />
Eine Abstufung der MdE <strong>für</strong> die Zukunft (ab Untersuchung<br />
bzw. Beurteilung) lassen die Gesundheitsverhältnisse<br />
nicht zu; vielmehr ist bei einer voraussichtlichen<br />
Änderung der MdE (Erhöhung oder Minderung)<br />
eine erneute Begutachtung bzw. aktuelle Einschätzung<br />
erforderlich. Ausgenommen davon sind lediglich<br />
die Prognosen bei der Gesamtvergütung.<br />
9.10 Die vorläufige Entschädigung soll <strong>den</strong> erfah- ● Vorläufige Entschädigung<br />
rungsgemäß innerhalb von drei Jahren nach dem und Rente auf unbe-<br />
Unfall noch nicht verfestigten Verletzungsverhältnissen stimmte Zeit, Gesamt-<br />
Rechnung tragen; insbesondere wirken sich oft die vergütung<br />
Beschwer<strong>den</strong> anfangs stärker aus (z. B. wegen<br />
fehlender Gewöhnung an die Funktionseinbußen). Bei<br />
entsprechendem Beharrungszustand kann die Rente<br />
auf unbestimmte Zeit auch früher festgestellt wer<strong>den</strong><br />
und die Berufsgenossenschaft einen diesbezüglichen<br />
Gutachtenauftrag erteilen.<br />
Eine Gesamtvergütung kommt – nach der gesetzlichen<br />
Regelung – nur dann in Betracht, wenn auch<br />
noch zukünftig eine Rente (vorläufige Entschädigung)<br />
zu gewähren ist bzw. eine rentenberechtigende MdE<br />
vorliegt. Diese Voraussetzung richtet sich nach dem<br />
Zeitpunkt der Bescheiderteilung. In <strong>den</strong> geeigneten<br />
Fällen sollte der <strong>Gutachter</strong> der Verwaltung eine<br />
Gesamtvergütung vorschlagen.<br />
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