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Hinweise für den ärztlichen Gutachter - Deutsche Gesetzliche ...

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9.9 Mehrfache (von einem Arbeitsunfall herrührende) ● Bildung der Gesamt-MdE,<br />

Verletzungsfolgen sind mit einer einheitlichen MdE (im zukünftige MdE-Ände-<br />

Rahmen einer „Gesamtschau“) zu bemessen; die An- rungen<br />

sätze der Einzelschä<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> aber nicht addiert,<br />

sondern der maßgebliche Gesamtzustand ist auch<br />

dann regelmäßig niedriger zu bewerten, wenn sich<br />

die Gesundheitsstörungen nicht überschnei<strong>den</strong>.<br />

Entsprechend muß eine „Gesamt-MdE“ aus <strong>den</strong> MdE-<br />

Sätzen verschie<strong>den</strong>er Fachgutachten gebildet<br />

wer<strong>den</strong>; der Versicherungsträger bestimmt <strong>den</strong> hier<strong>für</strong><br />

zuständigen Arzt.<br />

Eine Abstufung der MdE <strong>für</strong> die Zukunft (ab Untersuchung<br />

bzw. Beurteilung) lassen die Gesundheitsverhältnisse<br />

nicht zu; vielmehr ist bei einer voraussichtlichen<br />

Änderung der MdE (Erhöhung oder Minderung)<br />

eine erneute Begutachtung bzw. aktuelle Einschätzung<br />

erforderlich. Ausgenommen davon sind lediglich<br />

die Prognosen bei der Gesamtvergütung.<br />

9.10 Die vorläufige Entschädigung soll <strong>den</strong> erfah- ● Vorläufige Entschädigung<br />

rungsgemäß innerhalb von drei Jahren nach dem und Rente auf unbe-<br />

Unfall noch nicht verfestigten Verletzungsverhältnissen stimmte Zeit, Gesamt-<br />

Rechnung tragen; insbesondere wirken sich oft die vergütung<br />

Beschwer<strong>den</strong> anfangs stärker aus (z. B. wegen<br />

fehlender Gewöhnung an die Funktionseinbußen). Bei<br />

entsprechendem Beharrungszustand kann die Rente<br />

auf unbestimmte Zeit auch früher festgestellt wer<strong>den</strong><br />

und die Berufsgenossenschaft einen diesbezüglichen<br />

Gutachtenauftrag erteilen.<br />

Eine Gesamtvergütung kommt – nach der gesetzlichen<br />

Regelung – nur dann in Betracht, wenn auch<br />

noch zukünftig eine Rente (vorläufige Entschädigung)<br />

zu gewähren ist bzw. eine rentenberechtigende MdE<br />

vorliegt. Diese Voraussetzung richtet sich nach dem<br />

Zeitpunkt der Bescheiderteilung. In <strong>den</strong> geeigneten<br />

Fällen sollte der <strong>Gutachter</strong> der Verwaltung eine<br />

Gesamtvergütung vorschlagen.<br />

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