17.01.2013 Aufrufe

Hinweise für den ärztlichen Gutachter - Deutsche Gesetzliche ...

Hinweise für den ärztlichen Gutachter - Deutsche Gesetzliche ...

Hinweise für den ärztlichen Gutachter - Deutsche Gesetzliche ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

11<br />

68<br />

§ 57 Abs. 2:<br />

Unvollständige Auskünfte, Bescheinigungen und<br />

Berichte wer<strong>den</strong> nicht vergütet.<br />

§ 59:<br />

Die Höchstsätze <strong>für</strong> frei erstattete Gutachten … dürfen<br />

bei Vorliegen besonderer Gründe und mit vorhergehender<br />

Zustimmung des Unfallversicherungsträger<br />

überschritten wer<strong>den</strong>. Lehnt dieser einen dahingehen<strong>den</strong><br />

vom Arzt gestellten Antrag ab, so ist das<br />

Gutachten zu <strong>den</strong> (allgemeinen) Sätzen … zu honorieren.<br />

Falls der Arzt damit nicht einverstan<strong>den</strong> ist,<br />

gibt er <strong>den</strong> Gutachtenauftrag unverzüglich an <strong>den</strong><br />

Unfallversicherungsträger zurück.<br />

§ 60:<br />

Ärztliche Leistungen, die im Zusammenhang mit<br />

Begutachtungen erbracht wer<strong>den</strong>, wer<strong>den</strong> nach <strong>den</strong><br />

Gebührensätzen <strong>für</strong> die besondere Heilbehandlung<br />

vergütet.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!