Hinweise für den ärztlichen Gutachter - Deutsche Gesetzliche ...
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11.2 Honorierung von Gutachten nach dem ● Regelungen zur<br />
Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger<br />
Gebührenverzeichnis (Nr. 146 ff.)<br />
Gutachtenvergütung<br />
1. Formulargutachten:<br />
Erstes Rentengutachten . . . . . . . . . . . . 67,13 Euro<br />
Zweites Rentengutachten . . . . . . . . . . . 58,82 Euro<br />
(Rente auf unbestimmte Zeit)<br />
Zweites Rentengutachten . . . . . . . . . . . 58,82 Euro<br />
(Rentennachprüfung)<br />
Rentengutachten . . . . . . . . . . . . . . . . . 58,82 Euro<br />
(zur Rentenfeststellung nach<br />
einer Gesamtvergütung)<br />
Rentengutachten . . . . . . . . . . . . . . . . . 58,82 Euro<br />
(Nachprüfung MdE)<br />
2. Freie Gutachten:<br />
Ohne Fragestellung zum ursäch- 67,13 Euro<br />
lichen Zusammenhang (je nach bis<br />
Schwierigkeitsgrad und Umfang) 156,20 Euro<br />
Mit Fragestellung zum ursäch- 84,05 Euro<br />
lichen Zusammenhang (je nach bis<br />
Schwierigkeitsgrad und Umfang) 236,16 Euro<br />
Eingehend begründetes wissen- 100,96 Euro<br />
schaftliches Gutachten (je nach bis<br />
Schwierigkeitsgrad und Umfang) 317,58 Euro<br />
Schreibgebühren je Seite 3,50 Euro<br />
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