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Hinweise für den ärztlichen Gutachter - Deutsche Gesetzliche ...

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Mitwirkungspflicht des Versicherten bei der<br />

Untersuchung<br />

– Untersuchungen (§ 62 SGB I):<br />

Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll sich auf<br />

Verlangen des zuständigen Leistungsträgers <strong>ärztlichen</strong> und<br />

psychologischen Untersuchungsmaßnahmen unterziehen,<br />

soweit dies <strong>für</strong> die Entscheidung über die Leistung<br />

erfoderlich sind.<br />

– Grenzen der Mitwirkung (§ 65 Abs. 2 SGB I):<br />

Behandlungen und Untersuchungen,<br />

1. bei <strong>den</strong>en im Einzelfall ein Scha<strong>den</strong> <strong>für</strong> Leben oder<br />

Gesundheit nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit<br />

ausgeschlossen wer<strong>den</strong> kann,<br />

2. die mit erheblichen Schmerzen verbun<strong>den</strong> sind oder<br />

3. die einen erheblichen Eingriff in die körperliche<br />

Unversehrtheit bedeuten, können abgelehnt wer<strong>den</strong>.

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