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Hinweise für den ärztlichen Gutachter - Deutsche Gesetzliche ...

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6.6 Die ärztlich-medizinische Stellungnahme muss ● Gutachtliche Sprache<br />

im Gutachten genau und sachlich richtig vermittelt und Formulierungen<br />

wer<strong>den</strong>. In diesem Rahmen sind vor allem die Begutachtungsergebnisse<br />

möglichst (<strong>für</strong> <strong>den</strong> Laien) allgemeinverständlich<br />

wiederzugeben (Nr. 6.1).<br />

Die Aussagen sind objektiv zu fassen und in distanzierter<br />

Form zu treffen (Nr. 6.2). Außerdem ist darauf<br />

zu achten, dass einzelne Äußerungen in ihrem sachlichen<br />

Inhalt und mit ihrer Ausdrucksweise nicht missverständlich<br />

erscheinen.<br />

6.7 Das Gutachten ist vom beauftragten Arzt zu ● Unterzeichnung<br />

unterzeichnen. Wenn (ärztliche) Mitarbeiter bei der des Gutachtens<br />

Begutachtung maßgeblich mitwirken, ist dies z. B. am<br />

Ende des Gutachtens – mit Hinweis auf <strong>den</strong> Umfang<br />

ihrer Zuarbeit – anzugeben. Eine Vertretung des Chefarztes<br />

(z. B. wegen Urlaub) ist ebenfalls ausdrücklich<br />

anzumerken.<br />

Die Unterschriftsleistung des Chefarztes usw. (regelmäßig<br />

links) muss erkennen lassen, dass er trotz<br />

Unterstützung durch nachgeordnetes Personal die<br />

volle Verantwortung <strong>für</strong> das Gutachten übernimmt. Der<br />

Mitarbeiter unterzeichnet regelmäßig das Gutachten<br />

mit.<br />

Vgl. auch Nr. 1.7 und 4.5.<br />

6<br />

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