Hinweise für den ärztlichen Gutachter - Deutsche Gesetzliche ...
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6.6 Die ärztlich-medizinische Stellungnahme muss ● Gutachtliche Sprache<br />
im Gutachten genau und sachlich richtig vermittelt und Formulierungen<br />
wer<strong>den</strong>. In diesem Rahmen sind vor allem die Begutachtungsergebnisse<br />
möglichst (<strong>für</strong> <strong>den</strong> Laien) allgemeinverständlich<br />
wiederzugeben (Nr. 6.1).<br />
Die Aussagen sind objektiv zu fassen und in distanzierter<br />
Form zu treffen (Nr. 6.2). Außerdem ist darauf<br />
zu achten, dass einzelne Äußerungen in ihrem sachlichen<br />
Inhalt und mit ihrer Ausdrucksweise nicht missverständlich<br />
erscheinen.<br />
6.7 Das Gutachten ist vom beauftragten Arzt zu ● Unterzeichnung<br />
unterzeichnen. Wenn (ärztliche) Mitarbeiter bei der des Gutachtens<br />
Begutachtung maßgeblich mitwirken, ist dies z. B. am<br />
Ende des Gutachtens – mit Hinweis auf <strong>den</strong> Umfang<br />
ihrer Zuarbeit – anzugeben. Eine Vertretung des Chefarztes<br />
(z. B. wegen Urlaub) ist ebenfalls ausdrücklich<br />
anzumerken.<br />
Die Unterschriftsleistung des Chefarztes usw. (regelmäßig<br />
links) muss erkennen lassen, dass er trotz<br />
Unterstützung durch nachgeordnetes Personal die<br />
volle Verantwortung <strong>für</strong> das Gutachten übernimmt. Der<br />
Mitarbeiter unterzeichnet regelmäßig das Gutachten<br />
mit.<br />
Vgl. auch Nr. 1.7 und 4.5.<br />
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