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Hinweise für den ärztlichen Gutachter - Deutsche Gesetzliche ...

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9<br />

48<br />

Unfall<br />

Unfall ist ein<br />

Zu Nr. 9.1 und 9.4:<br />

Arbeitsunfall =<br />

(Voraussetzungen)<br />

eines<br />

+ + „infolge“ +<br />

Versicherten<br />

– plötzliches (zeitlich auf längstens eine Arbeitsschicht begrenztes)<br />

– von außen einwirkendes (nicht aus innerer Ursache kommendes)<br />

– körperlich schädigendes (auch im Psychisch-Geistigen)<br />

Ereignis<br />

Arbeitsunfall und seine Folgen (§ 8 Abs. 1 SGB VII)<br />

„infolge“: Unfall muss durch die versicherte Tätigkeit verursacht sein<br />

Ursächliche Verknüpfungen beim Arbeitsunfall:<br />

Unfallbringende,<br />

versicherte Tätigkeit<br />

(z. B. Arbeit auf Dach)<br />

verursacht Ereig-<br />

Unfall<br />

ver- Körper- verursacht<br />

nis ursacht scha<strong>den</strong><br />

(z. B. Sturz) (z. B. Beinbruch)<br />

haftungsbegrün<strong>den</strong>de<br />

Kausalität<br />

haftungsausfüllende<br />

Kausalität<br />

versicherter<br />

Tätigkeit<br />

Weitere Scha<strong>den</strong>s-<br />

Folgen<br />

(z. B. Thrombose)<br />

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