Hinweise für den ärztlichen Gutachter - Deutsche Gesetzliche ...
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22<br />
Zu Nr. 4.4:<br />
Besondere Aufgaben des <strong>Gutachter</strong>s bei der<br />
Untersuchung<br />
1. Hinzuziehung eines Dolmetschers:<br />
Prüfung der Notwendigkeit durch <strong>den</strong> <strong>Gutachter</strong>, der ihn<br />
im Regelfall auch bestellt (zu Lasten des Auftraggebers)<br />
vgl. auch Nr. 3.6<br />
2. Aufklärung und Beratung vor Untersuchungsmaßnahmen<br />
Aufgabe des <strong>Gutachter</strong>s, Erläuterung der Maßnahmen<br />
(Selbstbestimmungs- oder Eingriffsaufklärung) und Hinweis<br />
auf mögliche nachteilige Folgen bei Ablehnung von<br />
Untersuchungen<br />
3. Information des Versicherten über Untersuchungsergebnisse<br />
(gem. Hauptverband der gewerblichen<br />
Berufsgenossenschaften):<br />
Zulässig hinsichtlich tatsächlicher Feststellungen (insbes.<br />
Befunde) und – auf ausdrückliches Verlangen und soweit<br />
bereits möglich – gutachterlicher Einschätzungen (mit<br />
ausdrücklichem Hinweis auf die abschließende Beurteilung<br />
durch <strong>den</strong> UV-Träger). Geboten <strong>für</strong> behandlungsbedürftige<br />
Diagnosen und erforderliche (nicht in <strong>den</strong> Begutachtungsrahmen<br />
fallende) Untersuchungen.