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Hinweise für den ärztlichen Gutachter - Deutsche Gesetzliche ...

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22<br />

Zu Nr. 4.4:<br />

Besondere Aufgaben des <strong>Gutachter</strong>s bei der<br />

Untersuchung<br />

1. Hinzuziehung eines Dolmetschers:<br />

Prüfung der Notwendigkeit durch <strong>den</strong> <strong>Gutachter</strong>, der ihn<br />

im Regelfall auch bestellt (zu Lasten des Auftraggebers)<br />

vgl. auch Nr. 3.6<br />

2. Aufklärung und Beratung vor Untersuchungsmaßnahmen<br />

Aufgabe des <strong>Gutachter</strong>s, Erläuterung der Maßnahmen<br />

(Selbstbestimmungs- oder Eingriffsaufklärung) und Hinweis<br />

auf mögliche nachteilige Folgen bei Ablehnung von<br />

Untersuchungen<br />

3. Information des Versicherten über Untersuchungsergebnisse<br />

(gem. Hauptverband der gewerblichen<br />

Berufsgenossenschaften):<br />

Zulässig hinsichtlich tatsächlicher Feststellungen (insbes.<br />

Befunde) und – auf ausdrückliches Verlangen und soweit<br />

bereits möglich – gutachterlicher Einschätzungen (mit<br />

ausdrücklichem Hinweis auf die abschließende Beurteilung<br />

durch <strong>den</strong> UV-Träger). Geboten <strong>für</strong> behandlungsbedürftige<br />

Diagnosen und erforderliche (nicht in <strong>den</strong> Begutachtungsrahmen<br />

fallende) Untersuchungen.

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