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Hinweise für den ärztlichen Gutachter - Deutsche Gesetzliche ...

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Zu Nr. 7.2 f.:<br />

Rechte am Gutachten – von <strong>Gutachter</strong> und Auftraggeber<br />

– Allgemeines Urheberrecht des <strong>Gutachter</strong>s,<br />

Begrenzung durch Verwertungsrecht des Auftraggebers<br />

– Kein Verwendungsrecht des <strong>Gutachter</strong>s, ausgenommen<br />

Untersuchungsbefunde (<strong>für</strong> Behandlungszwecke)<br />

– Verwendung durch Auftraggeber nur <strong>für</strong> bestimmungsgemäßen<br />

(vertraglichen oder gesetzlichen) Zweck<br />

– Beschränkung der Rechte am Gutachten durch<br />

gesetzliche Mitteilungspflichten (insbes. der Verwaltung),<br />

bei Zustimmung aller Beteiligten

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