Hinweise für den ärztlichen Gutachter - Deutsche Gesetzliche ...
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Zu Nr. 11.2:<br />
Einzelne Vergütungshinweise:<br />
– Eingehend begründetes wissenschaftliches Gutachten:<br />
Aufgrund der Vorgeschichte, der Angaben und des<br />
Befundes erstelltes und durch wissenschaftliche Äußerungen<br />
gestütztes und zugleich die wissenschaftlichen<br />
Erwägungen (notwendige Beiziehung und Auswertung<br />
wissenschaftlicher Literatur) erläuterndes ausführliches<br />
Gutachten.<br />
– Unklare Gutachten sind ohne zusätzliche Honorierung auf<br />
Bitte der Verwaltung – zu erläutern bzw. zu ergänzen.<br />
– Vorbereitungsarbeiten (Aktendurchsicht usw.) <strong>für</strong> ein nicht<br />
erstattetes Gutachten (z. B. weil Versicherter kurzfristig<br />
nicht zur Untersuchung erscheint), können angemessen<br />
vergütet wer<strong>den</strong> (z. B. 25 Euro, zuzüglich Erstattung<br />
belegter Auslagen).