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Hinweise für den ärztlichen Gutachter - Deutsche Gesetzliche ...

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11<br />

66<br />

Zu Nr. 11.2:<br />

Einzelne Vergütungshinweise:<br />

– Eingehend begründetes wissenschaftliches Gutachten:<br />

Aufgrund der Vorgeschichte, der Angaben und des<br />

Befundes erstelltes und durch wissenschaftliche Äußerungen<br />

gestütztes und zugleich die wissenschaftlichen<br />

Erwägungen (notwendige Beiziehung und Auswertung<br />

wissenschaftlicher Literatur) erläuterndes ausführliches<br />

Gutachten.<br />

– Unklare Gutachten sind ohne zusätzliche Honorierung auf<br />

Bitte der Verwaltung – zu erläutern bzw. zu ergänzen.<br />

– Vorbereitungsarbeiten (Aktendurchsicht usw.) <strong>für</strong> ein nicht<br />

erstattetes Gutachten (z. B. weil Versicherter kurzfristig<br />

nicht zur Untersuchung erscheint), können angemessen<br />

vergütet wer<strong>den</strong> (z. B. 25 Euro, zuzüglich Erstattung<br />

belegter Auslagen).

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