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Kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern im Tourismus und ...

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3. „Aufnahme <strong>von</strong> Klauseln in den Verträgen mit Leistungsträgern, welche die<br />

gemeinsame Ablehnung <strong>von</strong> kommerzieller <strong>sexuelle</strong>r <strong>Ausbeutung</strong> <strong>von</strong> <strong>Kindern</strong><br />

deutlich machen.“<br />

Alle Verträge zwischen Hotelplan <strong>und</strong> den Leistungsträgern enthalten unter den<br />

Allgemeinen Vertragsbedingungen, Punkt 14 folgende Klausel:<br />

„Hotelplan ist Unterzeichner des „„Code of Conduct” for the Protection of Children from<br />

Sexual Exploitation in Travel and Tourism” <strong>von</strong> ECPAT <strong>und</strong> verlangt vom Hotel, dass<br />

dieses keine Formen <strong>sexuelle</strong>r <strong>Ausbeutung</strong> <strong>von</strong> Minderjährigen (Kinderprostitution,<br />

Kinderpornographie usw.) in seinen Anlagen duldet. Jede Beobachtung solcher<br />

Vorkommnisse ist unverzüglich der lokalen Polizei <strong>und</strong> Hotelplan zu melden. Bei<br />

Tolerieren <strong>sexuelle</strong>r <strong>Ausbeutung</strong> <strong>von</strong> Minderjährigen <strong>im</strong> Hotel ist Hotelplan berechtigt,<br />

den vorstehenden Vertrag sofort zu lösen.“ 6<br />

Hotelplan hat 2005 erstmals einen Vertrag mit einem Hotel in Kenia nicht verlängert.<br />

Stammgästen war aufgefallen, dass in diesem Hotel mehrmals Europäer mit<br />

kenianischen <strong>Kindern</strong> zu sehen waren. Auch nach mehreren Gesprächen seitens der<br />

Hotelplan AG mit dem Hotelier, hat sich die Situation dort nicht verbessert <strong>und</strong> man sah<br />

sich gezwungen diesen Vertrag nicht weiter zu verlängern.<br />

Die Stammk<strong>und</strong>en sahen die Situation jahrelang als „normal“ an <strong>und</strong> haben erst durch<br />

das Engagement <strong>von</strong> ECPAT <strong>und</strong> Hotelplan den Mut aufgebracht diese Missstände zu<br />

melden.<br />

4. „Informationsvermittlung an die K<strong>und</strong>innen <strong>und</strong> K<strong>und</strong>en betreffend die kommerzielle<br />

<strong>sexuelle</strong> <strong>Ausbeutung</strong> <strong>von</strong> <strong>Kindern</strong> mit Infoflyern oder anderen geeigneten Mitteln.“<br />

Gemeinsam mit ECPAT Switzerland hat die Hotelplan AG einen Flyer erstellt. In kurzen<br />

aber prägnanten Abschnitten wird über den Kodex, die Problematik <strong>und</strong> die gesetzliche<br />

Lage informiert. Ausserdem wird zur Zivilcourage aufgerufen – man soll Beobachtungen<br />

melden. Damit die K<strong>und</strong>en auch gleich den richtigen Ansprechpartner finden, sind die<br />

Kontaktdaten <strong>von</strong> ECPAT Switzerland, Hotelplan <strong>und</strong> Fedpol auch auf dem Faltblatt zu<br />

finden. Die Daten des Fedpol sind besonders wichtig, da man dadurch demonstriert,<br />

dass man mit seriösen Partnern zusammenarbeitet. Symbol des Flyers ist der rote Schal<br />

des Kindes, welcher für das Engagement zum Schutz der Kinder steht (vgl. Anhang 2,X).<br />

Dieser Flyer wird <strong>im</strong> Rahmen der Reiseunterlagen an jeden K<strong>und</strong>en verteilt. Auch liegt er<br />

in den Filialen der Hotelplan AG auf.<br />

6 ECPAT Switzerland, „Monitoring-Bericht zur Umsetzung des „Code of Conduct“ bei der<br />

Hotelplan AG“, 2005, S. 9<br />

3. Teil – Der Code of Conduct in der Schweizer Reisebranche 25 / 43

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