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Kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern im Tourismus und ...

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4. Teil – Aufklärungsstand der Reisenden<br />

Im Zusammenhang mit der Einführung des Code of Conduct gegen die kommerzielle<br />

<strong>sexuelle</strong> <strong>Ausbeutung</strong> <strong>von</strong> <strong>Kindern</strong> in der Reisebranche, stellt sich auch die Frage nach<br />

dem Urteil der Reisenden über das Engagement. In der Schweiz wurde noch keine<br />

solche Studie durchgeführt. Die Gründe dafür liegen darin, dass der Verhaltenskodex<br />

gemäss Einschätzungen seitens EPCAT Switzerland, in der Schweiz noch zu wenig<br />

bekannt ist. Deshalb wir in dieser Arbeit auf eine deutsche Studie zurückgegriffen.<br />

4.1. Der Code of Conduct in Deutschland<br />

Anders als in der Schweiz wurde der Verhaltenskodex in Deutschland nicht mit den<br />

einzelnen Reiseveranstaltern vereinbart, sondern zwischen ECPAT Deutschland <strong>und</strong><br />

dem Deutschen Reisebüro <strong>und</strong> Reiseveranstalter Verband (DRV). Mit der<br />

Unterzeichnung des Verhaltenskodex seitens des DRV haben sich <strong>im</strong> Januar 2001 alle<br />

5114 Mitglieder zur Umsetzung der Massnahmen des Kodex verpflichtet. Allerdings<br />

können nicht alle Mitglieder die Massnahmen in gleichem Masse umsetzten, da die<br />

Ressourcen äusserst unterschiedlich vorhanden sind. Bei der Erstellung eines Faltblatts,<br />

einer Schulungsbroschüre <strong>und</strong> anderen Aktivitäten zur Umsetzung des Kodex, haben<br />

besonders die Reiseveranstalter <strong>und</strong> Mitglieder des DRV TUI Hannover, LTU<br />

Düsseldorf, C&N Oberursel, IST Köln <strong>und</strong> Studiosus München mitgeholfen.<br />

Sabine Minninger kommt in ihrer Untersuchung über die Umsetzung des<br />

Verhaltenskodex in Deutschland zum Schluss, dass es bei der Implementierung <strong>und</strong><br />

Umsetzung noch hapert. So wurde zwar eine Schulungsbroschüre erstellt, diese kommt<br />

aber nur selten zur Anwendung <strong>und</strong> wenn, dann pr<strong>im</strong>är bei den Reiseleitern oder<br />

Aussendienstmitarbeitenden. Auch das erstellte Faltblatt wird nicht an alle K<strong>und</strong>en<br />

abgegeben, sondern oft nur auf Anfrage. Weiter wird in den Katalogen der<br />

Reiseveranstalter noch zu wenig auf die Thematik eingegangen. Da die Studie <strong>im</strong> Jahr<br />

2004 gemacht wurde, ist allerdings anzunehmen, dass seither die Aktivitäten <strong>und</strong> die<br />

gezielte Umsetzung zugenommen haben. 1<br />

Weiter ist anzumerken, dass mit der neuen Strategie <strong>von</strong> The Code solche<br />

Verbandslösungen zukünftig nicht mehr möglich sein werden. Ab 2009 wird es so sein,<br />

dass der DRV als Verband zwar weiterhin Unterzeichner ist, seine Mitglieder jedoch<br />

einzeln unterschreiben bzw. einen Antrag auf Aufnahme bei The Code stellen müssen.<br />

1 Vgl. Minninger, 2004, S. 49ff<br />

4. Teil – Aufklärungsstand der Reisenden 35 / 43

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