Kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern im Tourismus und ...
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2.3 Aufnahme <strong>von</strong> Klauseln in den Verträgen mit Leistungsträgern, welche die<br />
gemeinsame Ablehnung <strong>von</strong> kommerzieller <strong>sexuelle</strong>r <strong>Ausbeutung</strong> <strong>von</strong><br />
<strong>Kindern</strong> deutlich machen.<br />
In den Hotelverträgen (Vertrag mit den Hoteliers) <strong>und</strong> in den Allgemeinen Vertrags- <strong>und</strong><br />
Reisebedingungen (AVRB als Basis des Reisevertrages mit den K<strong>und</strong>en) haben wir seit<br />
2003 entsprechende Klauseln umgesetzt.<br />
2.4 Informationsvermittlung an die K<strong>und</strong>innen <strong>und</strong> K<strong>und</strong>en betreffend die<br />
kommerzielle <strong>sexuelle</strong> <strong>Ausbeutung</strong> <strong>von</strong> <strong>Kindern</strong> mit Infoflyern oder anderen<br />
geeigneten Mitteln.<br />
• Im Internet www.tui-suisse.com/tuisuisse/umwelt_ecpat.htm<br />
• In den Katalogen respektive Preislisten<br />
• In den Reiseunterlagen, welche die K<strong>und</strong>en mit den Flugbilletten <strong>und</strong><br />
Hotelgutscheinen, erhalten, weisen wir auf ECPAT <strong>und</strong> deren Zielsetzungen hin.<br />
2.5 Zusammenarbeit (Informationsvermittlung) mit den Destinationen.<br />
Wir arbeiten über unsere Reiseleitung <strong>und</strong> die Vertragspartner laufend zusammen. Es<br />
folgt ein ständiger Informationsaustausch statt.<br />
2.6 Jährliche Berichterstattung über die durchgeführten Massnahmen.<br />
Wir rapportieren <strong>im</strong> internen Rahmen über die entsprechenden Massnahmen <strong>und</strong><br />
Verbesserungen.<br />
Anhang XII