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Abschlussbericht Phase II: Band III - Stadt Garching b. München

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STADT GARCHING B. MÜNCHEN – STADTENTWICKLUNGSKONZEPT 28.09.2006<br />

3.2.1.3 Ermittlung des Wohnraum- und Baulandbedarfs<br />

Wohnraumbedarf<br />

Bei der Berechnung des künftigen Wohnungsbedarfs wurde von<br />

folgenden Annahmen ausgegangen:<br />

- Die Wohnfläche je Einwohner wächst von 35 qm im Jahr 2003<br />

auf 40 qm im Jahr 2020. Dies entspricht einer Zunahme um<br />

14,3%. Dementsprechend muss die Wohnfläche in <strong>Garching</strong><br />

um 14,3% bis zum Jahr 2020 vergrößert werden, nur um die<br />

Einwohnerzahl von 15.400 zu halten. Näherungsweise wird<br />

davon ausgegangen, dass die Zunahme der Wohnfläche um<br />

14,3% dem Wohnungsbedarf von 14,3% der Einwohner im<br />

Jahre 2003 entspricht, also dem Wohnungsbedarf von etwa<br />

3.000 Einwohnern.<br />

- Gem. Leitbild soll die Einwohnerzahl bis zum Jahr 2020 auf<br />

21.000 anwachsen. Dadurch ergibt sich ein Wohnungs-<br />

Neubedarf für 5.600 Einwohner.<br />

Insgesamt müssen somit bis zum Jahr 2020 Wohnungen entsprechend<br />

dem Bedarf von etwa 8.600 Einwohnern geschaffen werden.<br />

Einwohner 2003 15.400<br />

Einwohner 2020 21.000<br />

Neubedarf in Einwohnern 5.600<br />

Wohnfläche / Einwohner 2003 in qm 35<br />

Wohnfläche / Einwohner 2020 in qm 40<br />

Zunahme 2002-2020 in % 14,3%<br />

Einwohner 2020 21.000<br />

Auflockerungsbedarf in Einwohnern 3.000<br />

Wohnraumbedarf (Neubedarf + Auflockerungsbedarf) 8.600<br />

Im unbeplanten Innenbereich kann auf Grundlage von § 34 BauGB<br />

Wohnraum für etwa 1.000 Einwohner geschaffen werden. Im<br />

Rahmen der laufenden Bauleitplanung werden außerdem Wohnungen<br />

für etwa 2.700 Einwohner entstehen. Somit müssen bis<br />

zum Jahr 2020 Wohnungen entsprechend etwa 4.900 Einwohner<br />

zusätzlich geschaffen werden, um das angestrebte Einwohnerwachstum<br />

auf 21.000 Einwohner zu erreichen.<br />

Wohnraumbedarf bis 2020 in Einwohnern 8.600<br />

abzügl. Einwohnerpotenzial der Gebiete gem. § 34 BauGB -1.000<br />

abzügl. Einwohnerpotenzial der laufenden Bauleitplanung -2.700<br />

Bedarf für Neuausweisungen in Einwohnern 4.900<br />

Annahmen der Bedarfsberechnung<br />

Tabelle 1: Wohnraumbedarf<br />

Tabelle 2: Bedarf für Neuausweisun-<br />

DRAGOMIR STADTPLANUNG SEITE 15 VON 118<br />

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