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Abschlussbericht Phase II: Band III - Stadt Garching b. München

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28.09.2006 STADT GARCHING B. MÜNCHEN – STADTENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

Konzeptgedanke<br />

Korrespondierend zum überörtlichen Teil des Verkehrskonzepts<br />

sind auch die Elemente des innerörtlichen Verkehrskonzepts<br />

durchgehend im Sinne einer Verkehrsminderung angelegt. Während<br />

sich das Hauptaugenmerk beim überörtlichen Verkehrssystem<br />

auf die Sicherstellung der Akzeptanz von Umfahrungsmöglichkeiten<br />

durch ausreichende Verbindungsqualitäten und Leistungsfähigkeiten<br />

für den MIV richtet, liegt der Fokus beim innerörtlichen<br />

System auf der Fernhaltung unerwünschter Schleichverkehre,<br />

der umfeldangepassten Geschwindigkeitsdämpfung und dem<br />

maximalen Ausbau von Angeboten für den Fußgänger- und Radverkehr<br />

sowie der Sicherung hoher Bedienungsstandards beim<br />

ÖPNV als attraktive Alternativen zum MIV.<br />

Städtebauliche Integration der B 11-Ortsdurchfahrt<br />

Besondere Bedeutung im Erschließungskonzept kommt der B 11-<br />

Ortsdurchfahrt und der Schleißheimer Straße als heutige und zukünftige<br />

innerörtliche Erschließungsmagistralen in Nord-Süd- bzw.<br />

Ost-West-Richtung zu. Beginnend jeweils mit Kreisverkehrsplätzen<br />

als „Auftakt“ sollen sie langfristig im Sinne einer städtebaulichen<br />

Integration mit Aufenthaltsqualität und Geschwindigkeitsdämpfung<br />

umgebaut werden. Entlastet von störendem Durchgangsverkehr<br />

bilden sie das Rückgrat für den innerörtlichen notwendigen Verkehrsaustausch<br />

und bieten in den angelagerten Seitenräumen und<br />

Fußgängerzonen ein attraktives Umfeld für Geschäfte, einladende<br />

Orte für Kommunikation und städtisches Leben.<br />

Die jetzt als Bundesstraße klassifizierte B 11 kann dann zur Ortsstraße<br />

abgestuft werden.<br />

Untergeordnete Wohnstraßen<br />

Die unterste Ebene des innerörtlichen Erschließungssystems ist im<br />

Plan nicht hervorgehoben. Es handelt sich um untergeordnete<br />

Wohnstraßen in den T30-Zonen ohne Sammelfunktion, die teilweise<br />

als Verkehrsberuhigte Bereiche (Zeichen 325/326) gestaltet<br />

und ausgeschildert sind. Die Verkehrsberuhigten Bereiche haben<br />

sich für Wohnerschließungssysteme mit kurzen Stichstraßen oder<br />

Schlaufen bewährt und werden auch für die geplanten Wohnquartiere<br />

zur Feinerschließung empfohlen.<br />

Wohnsammelstraßen<br />

Im Plan gekennzeichnet (orangefarben) sind als nächst höhere<br />

Kategorie die Wohnsammelstraßen, die in der Regel auch in das<br />

System der T-30-Zone einbezogen sind bzw. einbezogen werden<br />

können. In den neu geplanten Wohnquartieren sollte bei den zukünftigen<br />

Wohnsammelstraßen auf eine ausreichende Straßen-<br />

SEITE 56 VON 118 DRAGOMIR STADTPLANUNG

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