Abschlussbericht Phase II: Band III - Stadt Garching b. München
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28.09.2006 STADT GARCHING B. MÜNCHEN – STADTENTWICKLUNGSKONZEPT<br />
Konzeptgedanke<br />
Korrespondierend zum überörtlichen Teil des Verkehrskonzepts<br />
sind auch die Elemente des innerörtlichen Verkehrskonzepts<br />
durchgehend im Sinne einer Verkehrsminderung angelegt. Während<br />
sich das Hauptaugenmerk beim überörtlichen Verkehrssystem<br />
auf die Sicherstellung der Akzeptanz von Umfahrungsmöglichkeiten<br />
durch ausreichende Verbindungsqualitäten und Leistungsfähigkeiten<br />
für den MIV richtet, liegt der Fokus beim innerörtlichen<br />
System auf der Fernhaltung unerwünschter Schleichverkehre,<br />
der umfeldangepassten Geschwindigkeitsdämpfung und dem<br />
maximalen Ausbau von Angeboten für den Fußgänger- und Radverkehr<br />
sowie der Sicherung hoher Bedienungsstandards beim<br />
ÖPNV als attraktive Alternativen zum MIV.<br />
Städtebauliche Integration der B 11-Ortsdurchfahrt<br />
Besondere Bedeutung im Erschließungskonzept kommt der B 11-<br />
Ortsdurchfahrt und der Schleißheimer Straße als heutige und zukünftige<br />
innerörtliche Erschließungsmagistralen in Nord-Süd- bzw.<br />
Ost-West-Richtung zu. Beginnend jeweils mit Kreisverkehrsplätzen<br />
als „Auftakt“ sollen sie langfristig im Sinne einer städtebaulichen<br />
Integration mit Aufenthaltsqualität und Geschwindigkeitsdämpfung<br />
umgebaut werden. Entlastet von störendem Durchgangsverkehr<br />
bilden sie das Rückgrat für den innerörtlichen notwendigen Verkehrsaustausch<br />
und bieten in den angelagerten Seitenräumen und<br />
Fußgängerzonen ein attraktives Umfeld für Geschäfte, einladende<br />
Orte für Kommunikation und städtisches Leben.<br />
Die jetzt als Bundesstraße klassifizierte B 11 kann dann zur Ortsstraße<br />
abgestuft werden.<br />
Untergeordnete Wohnstraßen<br />
Die unterste Ebene des innerörtlichen Erschließungssystems ist im<br />
Plan nicht hervorgehoben. Es handelt sich um untergeordnete<br />
Wohnstraßen in den T30-Zonen ohne Sammelfunktion, die teilweise<br />
als Verkehrsberuhigte Bereiche (Zeichen 325/326) gestaltet<br />
und ausgeschildert sind. Die Verkehrsberuhigten Bereiche haben<br />
sich für Wohnerschließungssysteme mit kurzen Stichstraßen oder<br />
Schlaufen bewährt und werden auch für die geplanten Wohnquartiere<br />
zur Feinerschließung empfohlen.<br />
Wohnsammelstraßen<br />
Im Plan gekennzeichnet (orangefarben) sind als nächst höhere<br />
Kategorie die Wohnsammelstraßen, die in der Regel auch in das<br />
System der T-30-Zone einbezogen sind bzw. einbezogen werden<br />
können. In den neu geplanten Wohnquartieren sollte bei den zukünftigen<br />
Wohnsammelstraßen auf eine ausreichende Straßen-<br />
SEITE 56 VON 118 DRAGOMIR STADTPLANUNG