Abschlussbericht Phase II: Band III - Stadt Garching b. München
Abschlussbericht Phase II: Band III - Stadt Garching b. München
Abschlussbericht Phase II: Band III - Stadt Garching b. München
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
28.09.2006 STADT GARCHING B. MÜNCHEN – STADTENTWICKLUNGSKONZEPT<br />
Vernetzung zwischen den großen<br />
Schutzgebieten<br />
Beachtung der naturschutzrechtli-<br />
chen Vorgaben<br />
Schaffen eines Ökokontos für Aus-<br />
gleichsflächen in potenziell geeigne-<br />
ten Gebieten<br />
- Standortgerechte Gehölzpflanzung und –pflege sowie Ausbildung<br />
eines extensiven Ufersaums entlang der Bäche als lineares<br />
Verbindungselement.<br />
Diese vorgeschlagenen Maßnahmen können auch in Form von<br />
Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden.<br />
Vernetzung der großflächigen Schutzgebiete der Heidelandschaft<br />
und der Isarauen in West-Ost-Richtung<br />
Maßnahmenvorschläge:<br />
- Schaffen von mageren, trockenen Standorten in Form von Magerwiesen,<br />
Ackerrainen und/oder Schaffen von feuchten Standorten,<br />
z.B. als kleine Tümpel,<br />
- Pflanzung von Einzelbäumen und kleineren Feldgehölzen in der<br />
landwirtschaftlichen Flur und im Siedlungsgebiet,<br />
um die trockenen und feuchten Standorte in den großflächigen<br />
Schutzgebieten miteinander über kleinere Trittsteine oder lineare<br />
Elemente zu verknüpfen.<br />
Naturschutzrechtliche Vorgaben<br />
Bei der weiteren baulichen und infrastrukturellen Entwicklung des<br />
<strong>Stadt</strong>gebiets <strong>Garching</strong> sind die naturschutzrechtlichen Vorgaben<br />
zu beachten.<br />
Auch außerhalb der FFH-Gebiete gelten Bestimmungen der FFH-<br />
Richtlinie, die den Artenschutz betreffen. Diese Bestimmungen<br />
sind bei baulichen Entwicklungen zu berücksichtigen. Ebenso zu<br />
beachten sind die Aussagen der EU-Vogelschutzrichtlinie.<br />
Kritisch ist bei den Variantenvorschlägen zur Entlastung der B 471<br />
durch Hochbrück, dass die Saatkrähenkolonie bei beiden Variantenvorschlägen<br />
durchschnitten bzw. tangiert wird. Da die Saatkrähe<br />
zu den besonders geschützten Tierarten gehört (EU-<br />
Vogelschutzrichtlinie), ist eine spezielle Verträglichkeitsprüfung<br />
unablässig.<br />
Flächenpotenzial für zukünftige Ausgleichsflächen<br />
Gemäß Bundesnaturschutzgesetz (§ 19 BNatSchG), Bayerischem<br />
Naturschutzgesetz (Art.6 BayNatSchG) müssen bei Planungen<br />
von Bauvorhaben nicht vermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft<br />
ausgeglichen werden. Bereits angelegte Ausgleichsflächen<br />
liegen verteilt in den Isarauen, im Süden des <strong>Stadt</strong>gebiets und<br />
südlich des Mallertshofer Holzes. Das Umweltministerium empfiehlt<br />
den Kommunen, sich ein Ökokonto zu schaffen, um für den<br />
SEITE 80 VON 118 DRAGOMIR STADTPLANUNG