26.01.2013 Aufrufe

Abschlussbericht Phase II: Band III - Stadt Garching b. München

Abschlussbericht Phase II: Band III - Stadt Garching b. München

Abschlussbericht Phase II: Band III - Stadt Garching b. München

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

28.09.2006 STADT GARCHING B. MÜNCHEN – STADTENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

Vernetzung zwischen den großen<br />

Schutzgebieten<br />

Beachtung der naturschutzrechtli-<br />

chen Vorgaben<br />

Schaffen eines Ökokontos für Aus-<br />

gleichsflächen in potenziell geeigne-<br />

ten Gebieten<br />

- Standortgerechte Gehölzpflanzung und –pflege sowie Ausbildung<br />

eines extensiven Ufersaums entlang der Bäche als lineares<br />

Verbindungselement.<br />

Diese vorgeschlagenen Maßnahmen können auch in Form von<br />

Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden.<br />

Vernetzung der großflächigen Schutzgebiete der Heidelandschaft<br />

und der Isarauen in West-Ost-Richtung<br />

Maßnahmenvorschläge:<br />

- Schaffen von mageren, trockenen Standorten in Form von Magerwiesen,<br />

Ackerrainen und/oder Schaffen von feuchten Standorten,<br />

z.B. als kleine Tümpel,<br />

- Pflanzung von Einzelbäumen und kleineren Feldgehölzen in der<br />

landwirtschaftlichen Flur und im Siedlungsgebiet,<br />

um die trockenen und feuchten Standorte in den großflächigen<br />

Schutzgebieten miteinander über kleinere Trittsteine oder lineare<br />

Elemente zu verknüpfen.<br />

Naturschutzrechtliche Vorgaben<br />

Bei der weiteren baulichen und infrastrukturellen Entwicklung des<br />

<strong>Stadt</strong>gebiets <strong>Garching</strong> sind die naturschutzrechtlichen Vorgaben<br />

zu beachten.<br />

Auch außerhalb der FFH-Gebiete gelten Bestimmungen der FFH-<br />

Richtlinie, die den Artenschutz betreffen. Diese Bestimmungen<br />

sind bei baulichen Entwicklungen zu berücksichtigen. Ebenso zu<br />

beachten sind die Aussagen der EU-Vogelschutzrichtlinie.<br />

Kritisch ist bei den Variantenvorschlägen zur Entlastung der B 471<br />

durch Hochbrück, dass die Saatkrähenkolonie bei beiden Variantenvorschlägen<br />

durchschnitten bzw. tangiert wird. Da die Saatkrähe<br />

zu den besonders geschützten Tierarten gehört (EU-<br />

Vogelschutzrichtlinie), ist eine spezielle Verträglichkeitsprüfung<br />

unablässig.<br />

Flächenpotenzial für zukünftige Ausgleichsflächen<br />

Gemäß Bundesnaturschutzgesetz (§ 19 BNatSchG), Bayerischem<br />

Naturschutzgesetz (Art.6 BayNatSchG) müssen bei Planungen<br />

von Bauvorhaben nicht vermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft<br />

ausgeglichen werden. Bereits angelegte Ausgleichsflächen<br />

liegen verteilt in den Isarauen, im Süden des <strong>Stadt</strong>gebiets und<br />

südlich des Mallertshofer Holzes. Das Umweltministerium empfiehlt<br />

den Kommunen, sich ein Ökokonto zu schaffen, um für den<br />

SEITE 80 VON 118 DRAGOMIR STADTPLANUNG

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!