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NAW Jahresbbericht 2010.pdf - DIN Deutsches Institut für Normung ...

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gen)" und wurden jetzt national vom Ausschuss NA 119-05-18-10 UA "Bade- und Duscheinrichtungen"<br />

gespiegelt.<br />

Diese Normen gelten <strong>für</strong> Badewannen und Duschwannen <strong>für</strong> den Hausgebrauch, wobei darunter auch<br />

die Verwendung in Hotels, Studentenwohnheimen, Krankenhäusern (außer <strong>für</strong> rein medizinische<br />

Anwendungen) und ähnlichen Einrichtungen zu verstehen ist, und legen Anforderungen,<br />

Prüfverfahren sowie Verfahren zur Bewertung der Konformität fest. Damit soll sichergestellt werden,<br />

dass die in Übereinstimmung mit den Herstelleranweisungen eingebauten, genutzten und gepflegten<br />

Produkte <strong>für</strong> die Nutzung zur persönlichen Hygiene eine zufrieden stellende Dauerhaftigkeit über die<br />

voraussichtliche Lebensdauer der Produkte aufweisen.<br />

Diese Europäischen Normen wurden unter dem CEN von der Europäischen Kommission und der<br />

Europäischen Freihandelszone erteilten Mandat M/110 "Sanitärausstattungsgegenstände" in<br />

Umsetzung der Richtlinie 89/106/EWG (EU-Bauprodukte-Richtlinie) erarbeitet. Aufgrund eines von<br />

einem CEN-Mitglied eingelegten Berufungsverfahrens gegen die Normen und des damit<br />

verbundenen, unerwartet langwierigen Entscheidungsprozesses im CEN, wurde ihre Ratifizierung<br />

erheblich verzögert. Der strittige Punkt in der Entwicklung dieser Normen war die Beschreibung der<br />

mandativen Eigenschaft Reinigbarkeit, die erst nach äußerst zähen Verhandlungen abgestimmt<br />

werden konnte; zum einen als diejenigen Eigenschaften, die es erlauben, dass <strong>für</strong> einen Kontakt mit<br />

Wasser vorgesehene Oberflächen nicht absorbierend und sichtbar frei von Verunreinigungen<br />

und/oder Flecken bleiben, wenn sie einer Wartung unterworfen werden, die, soweit angemessen, vom<br />

Hersteller vorgegebene besondere Gebrauchs- und Pflegeanweisungen beinhalten kann. Zum<br />

anderen beinhaltet diese mandative Eigenschaft das ungehinderte und vollständige Ablaufen des<br />

Wassers aus den Wannen. Die Dauerhaftigkeit wird durch die Einhaltung dieser Eigenschaften über<br />

die voraussichtliche Lebensdauer der Badewannen und Duschwannen bestimmt. Sie ist erst gegeben,<br />

wenn die Stabilität des Wannenbodens und die Beständigkeit gegen Chemikalien und Fleckenbildner<br />

sowie gegen Temperaturwechsel erfolgreich nachgewiesen wurden.<br />

Wegen des immer noch nicht getilgten Appeals eben dieses CEN-Mitgliedes wurde die Aufnahme<br />

beider harmonisierten Europäischen Normen in das EU-Amtsblatt verhindert. Gegen die da<strong>für</strong><br />

insbesondere von deutscher Seite vorgeschlagenen Änderungen zu beiden Normen wurden von<br />

diesem CEN-Mitglied erneut Berufungsverfahren eingelegt. Währenddessen waren aber die<br />

Vorbereitungen der Hersteller zur CE-Kennzeichnung der Produkte schon soweit gediegen, dass<br />

weitere Verzögerungen zu wirtschaftlichen Konsequenzen geführt hätten. Abgesehen davon, dass<br />

dadurch das Image der europäischen <strong>Normung</strong> zumindest in dieser Teilbranche der Sanitärindustrie<br />

Schaden genommen hat, ist <strong>für</strong> sie auch das Beharren auf aus der EU-Bauprodukte-Richtlinie<br />

resultierende formale Punkte (u. a. das unbedingte Berücksichtigen von Bestimmungen auch nur<br />

eines Mitgliedstaates, auch wenn diese nach Einschätzung aller anderen Mitgliedstaaten damit das<br />

Niveau der bislang aufgestellten Anforderungen an die betroffenen Produkte nach unten nivellieren),<br />

in dieser Konsequenz und mit einer außerordentlich hohen Konsensbereitschaft, insbesondere seitens<br />

der hohen Ansprüche an die Gebrauchstauglichkeit der Produkte einfordernden deutschen<br />

Sanitärindustrie, zu weiteren Änderungen bereiterklärt, um dem nicht aus den Augen zu verlierenden<br />

Ziel entsprechen zu wollen, frühestmöglich mit der CE-Kennzeichnung der Produkte beginnen zu<br />

können. Diese Normen beinhalten nunmehr die einzig mögliche Entsprechung des mit dem das<br />

Berufungsverfahren initiierte Mitgliedstaat erreichten Konsens und zusätzlich das seit dem <strong>für</strong> alle im<br />

CEN/TC 163 "Sanitärausstattungsgegenstände" erarbeiteten und noch zu erarbeitenden<br />

harmonisierten Europäischen Normen implementierte, in der europäischen Sanitärindustrie<br />

abgestimmte einheitliche Verfahren zur Produktbezeichnung und CE-Kennzeichnung. Mit diesem<br />

sprachneutralen System, das maßgeblich von deutscher Seite mitentwickelt wurde, wird sowohl<br />

diesbezüglichen Ansprüchen der Hersteller als auch Forderungen zur Umsetzung der EU-<br />

Bauprodukten-Richtlinie entsprochen. Beide Normen wurden letztlich am 17. Dezember 2010 im EU-<br />

Amtsblatt veröffentlicht.<br />

Diese Feststellung gilt grundsätzlich <strong>für</strong> alle Teilbereiche der Branche. Das zuständige Gremium (hier<br />

NA 119-05-18 AA, mit derzeit vier Unterausschüssen zur Spiegelung sämtlicher Arbeiten des<br />

CEN/TC 163), wird trotz aller Schwierigkeiten die Erfüllung des Mandates vielschichtig unterstützen,<br />

nicht zuletzt durch die Übernahme einer Vielzahl von Federführungen. Inzwischen erreichten alle<br />

Projekte, die zu harmonisierten Europäischen Normen führen sollen, das Endstadium <strong>für</strong> eine<br />

Votierung (Formelle Abstimmung bzw. Veröffentlichung). Damit könnte 2010 die Erfüllung des<br />

Mandates M/110 als abgeschlossen gelten. Wesentlich einfacher in der Konsensfindung waren die<br />

Arbeiten im sog. freiwilligen Bereich, so wurden gute Fortschritte, z. B. in der Erarbeitung bestimmter<br />

Produktnormen (EN 198, EN 249, EN 15636, EN 15719, EN 15720) erzielt. Die Überarbeitung<br />

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