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10 Jahre esa - Schiffahrt und Technik

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SCHIFFFAHRT & PRAXIS<br />

Zehn Handlungsempfehlungen zur optimalen Rechts- <strong>und</strong> Steuergestaltung<br />

Unternehmens- <strong>und</strong><br />

Vermögensnachfolge<br />

Derzeit findet im deutschen Mittel -<br />

stand ein Generationenwechsel<br />

statt, der die meisten Betriebe vor<br />

große Herausforderungen stellt.<br />

Nicht immer gelingt es, das Unter -<br />

nehmen in der Familie weiter zu -<br />

reichen. Oft müssen externe<br />

Nachfolger gef<strong>und</strong>en werden. Der<br />

nachfolgende Beitrag gibt praxis -<br />

orientierte Handlungsempfehlungen<br />

bei Unternehmensnachfolgen für<br />

Unternehmer <strong>und</strong> deren Nachfolger.<br />

Der Mittelstand ist das Rückrat der<br />

deutschen Wirtschaft: Er beschäftigt<br />

70% aller Arbeitnehmer <strong>und</strong> bildet<br />

80% des Nachwuchses aus. Nach den<br />

Hochrechnungen des Bonner Instituts für Mittel -<br />

standsforschung (IfM) sind jährlich 70.000<br />

übergabereife Unternehmen betroffen, das sind<br />

etwa 1 Mio. Arbeitsplätze. Dabei ist die<br />

familieninterne Nachfolge nicht mehr die Regel;<br />

nur 44% der Unternehmer wollen innerfamiliär<br />

übertragen, r<strong>und</strong> <strong>10</strong>% unterneh mensintern an<br />

Mitarbeiter. Die meisten Be triebe – ca. zwei<br />

Drittel – werden aus Alters gründen abgegeben.<br />

Umso erstaunlicher ist es, wie viel Zeit sich<br />

die B<strong>und</strong>esregierung mit einer verlässlichen<br />

32 MAGAZIN FUR INTERMODALEN TRANSPORT UND LOGISTIK<br />

7/2007<br />

steuergesetzlichen Regelung der Vermögens -<br />

übertragungen lässt. Bereits im <strong>Jahre</strong> 2005<br />

hatte die damalige B<strong>und</strong>esregierung den<br />

Entwurf eines „Gesetzes zur Sicherung der<br />

Unternehmensnachfolge“ vorgestellt. Im<br />

<strong>Jahre</strong> 2006 wurde vom B<strong>und</strong>esministerium<br />

der Finanzen ein neuer Gesetzesentwurf „zur<br />

Erleichterung der Unternehmensnachfolge“<br />

vorgelegt, mit dem eine sog. tragfähige<br />

„Generationenbrücke“ ermöglicht werden<br />

sollte, der aber wiederum bis heute nicht in<br />

Kraft getreten ist, obwohl er eigentlich schon<br />

seit dem 1. Januar 2007 gelten soll. Diskutiert<br />

wird ein sog. Abschmelzmodell (wonach ein<br />

Betrieb zu 70% erbschaftsteuerfrei gestellt<br />

wird, wenn er 7 <strong>Jahre</strong> im gleichen Umfang<br />

fortgeführt wird) <strong>und</strong> ein sog. Abzinsmodell<br />

(dabei wird die Erbschaftsteuer <strong>10</strong> <strong>Jahre</strong><br />

gest<strong>und</strong>et <strong>und</strong> in jährlichen Raten abgezahlt<br />

wird; wer schneller zahlt, bekommt einen<br />

Nachlass). Die Steuersätze bei Ehegatten <strong>und</strong><br />

Kindern sollen sinken, bei anderen Personen<br />

erheblich steigen.<br />

Wegen der anhaltenden Rechtsunsicherheit<br />

sollten die Steuerpflich tigen zwischen der<br />

Besteuerung nach altem <strong>und</strong> nach neuem<br />

Recht wählen können, aber auch dies scheint<br />

nicht mehr garantiert zu sein.<br />

Jens-Peter Wolters ist<br />

Rechtsanwalt <strong>und</strong><br />

Steuerberater <strong>und</strong><br />

Gesellschafter-<br />

Geschäftsführer der<br />

AKTIVA Gruppe<br />

Wolters & Kollegen,<br />

Wirtschaftsprüfer –<br />

Rechtsanwälte –<br />

Steuerberater, Leer/<br />

Ostfriesland<br />

Dipl. Kfm. StB Jürgen<br />

Steinborn ist Partner<br />

der Steinborn &<br />

Partner Steuerberater,<br />

Haren/Ems<br />

Dennoch: Die Steuer ist nur einer von meh -<br />

reren Aspekten, die es bei der Übergabe von<br />

Unternehmen <strong>und</strong> großen Vermögen zu<br />

beachten gilt. Darüber hinaus sind insbeson -<br />

dere psychologische Gesichtspunkte, Liqui -<br />

ditätsplanungen, Bewertungsfragen, Haf -<br />

tungs themen <strong>und</strong> gesellschaftsrechtliche<br />

Fragestellungen zu berücksichtigen. Betroffen<br />

sind außer den mittelständischen Firmen in<br />

besonderer Weise häufig auch die sog. Frei -<br />

berufler, d.h. Ärzte, Apotheker, Archi tekten,<br />

Anwälte usw. Hier gilt es, auch die berufs -<br />

rechtlichen Besonderheiten zu kennen <strong>und</strong><br />

z.B. bei der Abfassung von Gesellschafts -<br />

verträgen (Gemeinschaftspraxis, Sozietäten<br />

etc) <strong>und</strong> erbrechtlichen Verfügungen zu be -<br />

achten.<br />

Es bestehen insbesondere folgende Mög -<br />

lich keiten zur geordneten Regelung der<br />

Unter nehmensnachfolge:<br />

Erteilen Sie Vollmachten!<br />

Vollmachten sind erforderlich, um eventuelle<br />

Schwebezustände zu überbrücken. Es ist da -<br />

her sinnvoll, für bestimmte Fälle, vertrauten<br />

Personen für bestimmte Handlungen oder<br />

Rechtsgeschäfte Vollmachten zu erteilen. In<br />

Betracht kommen u.a. die Generalvollmacht,<br />

die Betreuungsverfügung <strong>und</strong> die Patienten -<br />

verfügung. Beispiel: Der Geschäftsführer eines<br />

Unternehmens verunglückt mit dem Motorrad<br />

im Ausland <strong>und</strong> liegt einige Wochen im<br />

Koma. Wer kann für die Firma handeln, Zah -<br />

lungen leisten etc?<br />

Regeln Sie den Güterstand!<br />

Und zwar durch faire Ehegatten verein ba -<br />

rungen: In der Regel empfiehlt sich die sog.<br />

modifizierte Zugewinngemeinschaft. Schlie -<br />

ßen Sie ggf. zugunsten des Ehegatten als<br />

Ausgleich eine Lebensversicherung ab.

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