10 Jahre esa - Schiffahrt und Technik
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SCHIFFFAHRT & PRAXIS<br />
Zehn Handlungsempfehlungen zur optimalen Rechts- <strong>und</strong> Steuergestaltung<br />
Unternehmens- <strong>und</strong><br />
Vermögensnachfolge<br />
Derzeit findet im deutschen Mittel -<br />
stand ein Generationenwechsel<br />
statt, der die meisten Betriebe vor<br />
große Herausforderungen stellt.<br />
Nicht immer gelingt es, das Unter -<br />
nehmen in der Familie weiter zu -<br />
reichen. Oft müssen externe<br />
Nachfolger gef<strong>und</strong>en werden. Der<br />
nachfolgende Beitrag gibt praxis -<br />
orientierte Handlungsempfehlungen<br />
bei Unternehmensnachfolgen für<br />
Unternehmer <strong>und</strong> deren Nachfolger.<br />
Der Mittelstand ist das Rückrat der<br />
deutschen Wirtschaft: Er beschäftigt<br />
70% aller Arbeitnehmer <strong>und</strong> bildet<br />
80% des Nachwuchses aus. Nach den<br />
Hochrechnungen des Bonner Instituts für Mittel -<br />
standsforschung (IfM) sind jährlich 70.000<br />
übergabereife Unternehmen betroffen, das sind<br />
etwa 1 Mio. Arbeitsplätze. Dabei ist die<br />
familieninterne Nachfolge nicht mehr die Regel;<br />
nur 44% der Unternehmer wollen innerfamiliär<br />
übertragen, r<strong>und</strong> <strong>10</strong>% unterneh mensintern an<br />
Mitarbeiter. Die meisten Be triebe – ca. zwei<br />
Drittel – werden aus Alters gründen abgegeben.<br />
Umso erstaunlicher ist es, wie viel Zeit sich<br />
die B<strong>und</strong>esregierung mit einer verlässlichen<br />
32 MAGAZIN FUR INTERMODALEN TRANSPORT UND LOGISTIK<br />
7/2007<br />
steuergesetzlichen Regelung der Vermögens -<br />
übertragungen lässt. Bereits im <strong>Jahre</strong> 2005<br />
hatte die damalige B<strong>und</strong>esregierung den<br />
Entwurf eines „Gesetzes zur Sicherung der<br />
Unternehmensnachfolge“ vorgestellt. Im<br />
<strong>Jahre</strong> 2006 wurde vom B<strong>und</strong>esministerium<br />
der Finanzen ein neuer Gesetzesentwurf „zur<br />
Erleichterung der Unternehmensnachfolge“<br />
vorgelegt, mit dem eine sog. tragfähige<br />
„Generationenbrücke“ ermöglicht werden<br />
sollte, der aber wiederum bis heute nicht in<br />
Kraft getreten ist, obwohl er eigentlich schon<br />
seit dem 1. Januar 2007 gelten soll. Diskutiert<br />
wird ein sog. Abschmelzmodell (wonach ein<br />
Betrieb zu 70% erbschaftsteuerfrei gestellt<br />
wird, wenn er 7 <strong>Jahre</strong> im gleichen Umfang<br />
fortgeführt wird) <strong>und</strong> ein sog. Abzinsmodell<br />
(dabei wird die Erbschaftsteuer <strong>10</strong> <strong>Jahre</strong><br />
gest<strong>und</strong>et <strong>und</strong> in jährlichen Raten abgezahlt<br />
wird; wer schneller zahlt, bekommt einen<br />
Nachlass). Die Steuersätze bei Ehegatten <strong>und</strong><br />
Kindern sollen sinken, bei anderen Personen<br />
erheblich steigen.<br />
Wegen der anhaltenden Rechtsunsicherheit<br />
sollten die Steuerpflich tigen zwischen der<br />
Besteuerung nach altem <strong>und</strong> nach neuem<br />
Recht wählen können, aber auch dies scheint<br />
nicht mehr garantiert zu sein.<br />
Jens-Peter Wolters ist<br />
Rechtsanwalt <strong>und</strong><br />
Steuerberater <strong>und</strong><br />
Gesellschafter-<br />
Geschäftsführer der<br />
AKTIVA Gruppe<br />
Wolters & Kollegen,<br />
Wirtschaftsprüfer –<br />
Rechtsanwälte –<br />
Steuerberater, Leer/<br />
Ostfriesland<br />
Dipl. Kfm. StB Jürgen<br />
Steinborn ist Partner<br />
der Steinborn &<br />
Partner Steuerberater,<br />
Haren/Ems<br />
Dennoch: Die Steuer ist nur einer von meh -<br />
reren Aspekten, die es bei der Übergabe von<br />
Unternehmen <strong>und</strong> großen Vermögen zu<br />
beachten gilt. Darüber hinaus sind insbeson -<br />
dere psychologische Gesichtspunkte, Liqui -<br />
ditätsplanungen, Bewertungsfragen, Haf -<br />
tungs themen <strong>und</strong> gesellschaftsrechtliche<br />
Fragestellungen zu berücksichtigen. Betroffen<br />
sind außer den mittelständischen Firmen in<br />
besonderer Weise häufig auch die sog. Frei -<br />
berufler, d.h. Ärzte, Apotheker, Archi tekten,<br />
Anwälte usw. Hier gilt es, auch die berufs -<br />
rechtlichen Besonderheiten zu kennen <strong>und</strong><br />
z.B. bei der Abfassung von Gesellschafts -<br />
verträgen (Gemeinschaftspraxis, Sozietäten<br />
etc) <strong>und</strong> erbrechtlichen Verfügungen zu be -<br />
achten.<br />
Es bestehen insbesondere folgende Mög -<br />
lich keiten zur geordneten Regelung der<br />
Unter nehmensnachfolge:<br />
Erteilen Sie Vollmachten!<br />
Vollmachten sind erforderlich, um eventuelle<br />
Schwebezustände zu überbrücken. Es ist da -<br />
her sinnvoll, für bestimmte Fälle, vertrauten<br />
Personen für bestimmte Handlungen oder<br />
Rechtsgeschäfte Vollmachten zu erteilen. In<br />
Betracht kommen u.a. die Generalvollmacht,<br />
die Betreuungsverfügung <strong>und</strong> die Patienten -<br />
verfügung. Beispiel: Der Geschäftsführer eines<br />
Unternehmens verunglückt mit dem Motorrad<br />
im Ausland <strong>und</strong> liegt einige Wochen im<br />
Koma. Wer kann für die Firma handeln, Zah -<br />
lungen leisten etc?<br />
Regeln Sie den Güterstand!<br />
Und zwar durch faire Ehegatten verein ba -<br />
rungen: In der Regel empfiehlt sich die sog.<br />
modifizierte Zugewinngemeinschaft. Schlie -<br />
ßen Sie ggf. zugunsten des Ehegatten als<br />
Ausgleich eine Lebensversicherung ab.