10 Jahre esa - Schiffahrt und Technik
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Schenken Sie zu Lebzeiten an<br />
Kinder oder Enkel:<br />
Beteiligen Sie die nächste Generation an<br />
Ihrem Vermögen, <strong>und</strong> zwar zunächst ggf.<br />
unter Nießbrauchsvorbehalt <strong>und</strong> oder Zu -<br />
rückbehaltung von Gewinnbezugs- oder<br />
Stimmrechten. Oft bildet die vorweggenom -<br />
mene Erbfolge unter betriebswirtschaftlicher<br />
<strong>und</strong> steuerlicher Betrachtung die günstigste<br />
Gestaltung.<br />
Gründen Sie eine Familiengesellschaft!<br />
Vielfach ist es vorteilhaft, das Familien -<br />
vermögen in einer Gesellschaft, z.B. einer<br />
Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder einer<br />
GmbH & Co. KG zu bündeln. Dabei besteht<br />
die Möglichkeit, Mitspracherechte des<br />
Gründers zu sichern, Gewinnbezugs- <strong>und</strong><br />
Stimmrechte disquotal zu verteilen <strong>und</strong> die<br />
Beteiligung der Nachfolger vor den Zugriffen<br />
Dritter zu schützen.<br />
Errichten Sie eine Verfügung von<br />
Todes wegen, d. h. ein Testament<br />
oder einen Erbvertrag!<br />
Es ist in der Regel sinnvoll, für das Unter -<br />
nehmen nur einen Alleinerben einzusetzen<br />
<strong>und</strong> die anderen Familienangehörigen u.U.<br />
mit Vermächtnissen zu bedenken. Aus meh -<br />
reren Gründen nicht empfehlenswert ist das<br />
weit verbreitete, sog. Berliner Testament, bei<br />
dem sich die Ehegatten gegenseitig zu Allein -<br />
erben einsetzen <strong>und</strong> nach dem Letzt ver ster -<br />
benden die Kinder erben. Bestimmen Sie<br />
wegen der Tragweite unternehmerischer<br />
Entscheidungen einen Testamentsvollstrecker,<br />
z.B. bis die Erben das 27. Lebensjahr voll -<br />
endet haben. Viele verfügen heute zudem<br />
auch über ausländisches Vermögen (Immo -<br />
bilien, Beteiligungen); in diesen Fällen ist die<br />
Kenntnis <strong>und</strong> Beachtung der ausländischen<br />
Rechts- <strong>und</strong> Steuervorschriften erforderlich,<br />
da sie möglicherweise nicht mit dem deu -<br />
tschen Recht in Einklang stehen.<br />
Koordinieren Sie erbrechtliche<br />
Verfü gungen <strong>und</strong> gesellschaftsrechtliche<br />
Verträge!<br />
Häufig widersprechen sich Testament <strong>und</strong><br />
Gesellschaftsvertrag: während nach dem<br />
Testa ment z.B. die Ehefrau Alleinerbin sein soll,<br />
können nach dem Gesellschaftsvertrag z.B. nur<br />
die Kinder den Gesellschaftsanteil erben. Was<br />
soll gelten? Bestimmen Sie die Einsetzung<br />
eines kompetent besetzten Bei rates für das zu<br />
übertragende Unternehmen; der Beirat kann<br />
beratende, kontrollierende <strong>und</strong>/oder streit -<br />
schlichtende Funktionen über nehmen.<br />
Legen Sie die Bewertungsverfahren<br />
<strong>und</strong> Gutachter fest!<br />
Bewertungen insbes. des Unternehmens, sind<br />
für verschiedene Anlässe erforderlich, z.B. bei<br />
Schenkung, Verkauf, Vererbung, Berechnung<br />
von Ausgleichszahlungen usw. Vorteilhaft ist<br />
es daher, in Gesellschaftsverträgen oder<br />
anderen Vereinbarungen, die Bewertungs -<br />
methode festzulegen, z.B. Substanzwert -<br />
verfahren, Ertragswertverfahren o.ä <strong>und</strong> ggf.<br />
auch den Gutachter (z.B. den Wirtschafts -<br />
prüfer, Steuerberater des Unternehmens).<br />
Dies erspart später langwierige Auseinan -<br />
dersetzungen.<br />
Errichten Sie eine (Familien-) Stiftung!<br />
Für erfolgreiche Unternehmer war die Stiftung<br />
von jeher eine interessante Gestaltungs mög -<br />
lichkeit. Eine Stiftung ist heutzutage auch<br />
bereits bei kleineren Vermögen interessant<br />
<strong>und</strong> sinnvoll. Mit einer Stiftung lassen sich<br />
nicht nur Nachfolgeprobleme lösen <strong>und</strong><br />
Haftungsrisiken minimieren, sondern darüber<br />
hinaus auch interessante gesellschafts- <strong>und</strong><br />
steuerrechtliche Organisationsformen anbie -<br />
ten. Gerade bei Internehmensnachfolgen<br />
kommt häufig die sog. Beteiligungs träger -<br />
stiftung in Betracht, die entweder selbst als<br />
persönlich haftender Gesellschafter mit Fa -<br />
milienmitgliedern als Kommanditisten oder<br />
selbst als Kommanditist in Erscheinung tritt.<br />
Optimieren Sie bei bestehenden oder neu<br />
abzuschließenden Lebensversicherungen!<br />
Damit die Versicherungsleistung nicht in den<br />
Nachlass fällt <strong>und</strong> der Erbschaftsteuer un -<br />
terliegt, sollten der Versicherungsnehmer <strong>und</strong><br />
die begünstigte Person identisch sein (auch<br />
wenn die Prämien vom gemeinsamen<br />
Ehegattenkonto gezahlt werden).<br />
Lassen Sie sich rechtlich <strong>und</strong><br />
steuerlich beraten!<br />
Nicht nur das Gesellschafts- oder das Erbrecht<br />
hält viele Fallstricke bereit; insbesondere die<br />
SCHIFFFAHRT & PRAXIS<br />
Komplexität des deutschen Steuersystems<br />
macht eine frühzeitige eingehende Beratung<br />
durch erfahrene <strong>und</strong> spezialisierte Rechtsan -<br />
wälte <strong>und</strong> Steuerberater unumgänglich. So<br />
sind in Deutschland rd. 120 Steuergesetze, 87<br />
Rechtsverordnungen, 5000 Anweisungen <strong>und</strong><br />
ca. 96.000 Verwaltungsvorschriften zu be -<br />
achten. Auch künftig ist bekannterweise kei -<br />
nesfalls mit einer durchgreifenden Ver ein -<br />
fachung des Steuerrechts zu rechnen. Der<br />
Verzicht auf eine kompetente Beratung kann<br />
daher existenzvernichtend oder -bedrohend<br />
sein. Und: Beratungsbedarf besteht nicht erst<br />
im „Seniorenalter“; gerade Jungunternehmer<br />
<strong>und</strong> Selbständige „um die Vierzig“ sollten zur<br />
Absicherung ihrer Familie unbedingt für<br />
ungeplante Ereignisse oder Unglücksfälle, die<br />
jeden Tag passieren können, mit Ihrem Rechts -<br />
anwalt <strong>und</strong> Steuerberater sinnvolle Vorsorge -<br />
maßnahmen <strong>und</strong> -regelungen tref fen <strong>und</strong> z.B.<br />
eine Dokumentationsmappe für den Nach -<br />
folgefall anlegen, in der alle wichtigen In -<br />
formationen <strong>und</strong> Unterlagen ge sammelt sind.<br />
Autoren: Jens-Peter Wolters, Rechtsanwalt <strong>und</strong><br />
Steuerberater, Gesellschafter-Geschäftsführer der<br />
AKTIVA Gruppe Wolters & Kollegen, Wirtschafts -<br />
prüfer – Rechtsanwälte – Steuerberater, Leer/<br />
Ostfriesland <strong>und</strong> Dipl. Kfm. StB Jürgen Steinborn,<br />
Partner der Steinborn & Partner Steuerberater,<br />
Haren (Ems) ❑<br />
33<br />
MAGAZIN FUR INTERMODALEN TRANSPORT UND LOGISTIK<br />
7/2007