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Prüfingenieur 31 - BVPI - Bundesvereinigung der Prüfingenieure ...

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NACHRICHTEN<br />

<strong>Bundesvereinigung</strong> verhin<strong>der</strong>te<br />

Strafanzeige gegen <strong>Prüfingenieur</strong><br />

Er sollte für den Tod von fünf Menschen<br />

mitverantortlich gemacht werden<br />

Die Geschäftsstelle <strong>der</strong> <strong>Bundesvereinigung</strong> <strong>der</strong> <strong>Prüfingenieur</strong>e<br />

für Bautechnik (<strong>BVPI</strong>) hat entscheidend zur Verhin<strong>der</strong>ung einer<br />

Strafanzeige gegen einen <strong>Prüfingenieur</strong> beigetragen, dem vom<br />

Staatsanwalt vorgeworfen werden sollte, beim Umbau einer Schule<br />

bezüglich <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Abnahmen keine ausreichenden Festlegungen<br />

getroffen und deshalb am Tod von fünf Menschen eine Mitschuld<br />

zu haben.<br />

Bei dem Umbau <strong>der</strong> 1980<br />

errichteten Schule sollte eine tragende<br />

Trennwand entfernt und<br />

durch Stützen und Pfeiler ersetzt<br />

werden. Beim Abbruch <strong>der</strong> tragenden<br />

Wand stürzte ein großer Teil<br />

des Gebäudes ein und begrub fünf<br />

Personen unter sich. Die Staatsanwaltschaft<br />

beschuldigte den <strong>Prüfingenieur</strong>,<br />

keine ausreichenden Festlegungen<br />

für erfor<strong>der</strong>liche Abnahmen<br />

getroffen zu haben. Der <strong>Prüfingenieur</strong>,<br />

ein Mitglied <strong>der</strong> <strong>BVPI</strong>,<br />

war mit <strong>der</strong> Prüfung des Standsi-<br />

cherheitsnachweises <strong>der</strong> Ausführungszeichnung<br />

sowie mit <strong>der</strong><br />

konstruktiven Überwachung des<br />

Bauvorhabens, aber ausdrücklich<br />

nicht mit <strong>der</strong> Überwachung <strong>der</strong><br />

Bauzustände beauftragt worden.<br />

Zur Formulierung des<br />

Eröffnungsbeschlusses wandte<br />

sich das Landgericht an die Geschäftsstelle<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesvereinigung</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Prüfingenieur</strong>e für Bautechnik<br />

(<strong>BVPI</strong>), um Aufschluss<br />

darüber zu erhalten, welchen<br />

Internet-Adressen für die<br />

Technischen Baubestimmungen<br />

<strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong><br />

Um allen Ingenieuren<br />

im Bereich <strong>der</strong> Planung, <strong>der</strong><br />

Prüfung und <strong>der</strong> Verwaltung<br />

einen schnellen Zugang zu den<br />

jeweiligen Quellen <strong>der</strong> Landesbauverwaltungen<br />

zu ermöglichen,<br />

hat die Geschäftsstelle<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesvereinigung</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Prüfingenieur</strong>e mit Unterstützung<br />

<strong>der</strong> VPI-Landesvereinigungen<br />

eine Liste <strong>der</strong> aktuellen<br />

Bauvorschriften <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

erstellt, die unter<br />

www.bvpi.de P Ingenieurbox<br />

P Bauvorschriften<br />

abrufbar ist.<br />

Die Geschäftsstelle <strong>der</strong><br />

<strong>BVPI</strong> bittet bezüglich dieser<br />

Liste alle Mitglie<strong>der</strong> und sonstig<br />

Interessierten, sie über eintretende<br />

Än<strong>der</strong>ungen direkt zu<br />

informieren, sofern sie ihnen<br />

bekannt sind o<strong>der</strong> werden.<br />

<strong>Bundesvereinigung</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Prüfingenieur</strong>e für Bautechnik<br />

Dipl.-Ing. Momcilo<br />

Vidackovic<br />

Kurfürstenstraße 129<br />

10785 Berlin<br />

Tel.: 030/<strong>31</strong>98914-10<br />

Fax: 030/<strong>31</strong>98914-19<br />

vidackovic@bvpi.de<br />

16<br />

Der <strong>Prüfingenieur</strong> Oktober 2007<br />

Rechten und Pflichten ein <strong>Prüfingenieur</strong><br />

bei <strong>der</strong> Wahrnehmung solcher<br />

Aufgaben unterliege. Das<br />

Landgericht wünschte eindeutige<br />

Dokumente, die eine zweifelsfreie<br />

Beurteilung des Handelns des<br />

<strong>Prüfingenieur</strong>s erlaubten.<br />

Nach verschiedenen Rücksprachen<br />

mit dem Gericht und<br />

nach <strong>der</strong> Bereitstellung überzeugen<strong>der</strong><br />

Argumente und Unterlagen<br />

über die Pflichten eines <strong>Prüfingenieur</strong>s<br />

bei <strong>der</strong> Bauüberwachung,<br />

die sie aus mehreren Bundeslän<strong>der</strong>n<br />

zusammengetragen hatte,<br />

konnte die <strong>BVPI</strong>-Geschäftsstelle<br />

Entscheidendes dazu beitragen,<br />

die gegen den <strong>Prüfingenieur</strong> drohende<br />

Klage abzuwenden.<br />

(Vor wenigen Wochen ist in<br />

dieser Sache übrigens das Urteil<br />

ergangen: Einzig <strong>der</strong> verantwortliche<br />

Bauunternehmer wurde zu<br />

zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.)<br />

Dieser Vorgang war für die<br />

<strong>Bundesvereinigung</strong> <strong>der</strong> <strong>Prüfingenieur</strong>e<br />

einer <strong>der</strong> wesentlichen<br />

Gründe und bestimmen<strong>der</strong> Anlass<br />

dafür, zukünftig berufsethischen<br />

Fragen und Problemen praxisnah<br />

und progressiv mehr Aufmerksamkeit<br />

zu widmen.<br />

Sie hat deshalb einen Arbeitskreis<br />

gegründet, <strong>der</strong>, mit fachlicher<br />

Unterstützung ihres technischen<br />

Koordinierungsausschusses,<br />

Erfahrungen, Methoden und Erkenntnisse<br />

sammeln und zu Leitfäden<br />

und Arbeitsanweisungen umgestalten<br />

soll, in denen die Pflichten,<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen und Prozeduren<br />

bei <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> Prüfung<br />

<strong>der</strong> Unterlagen und bei <strong>der</strong><br />

Überwachung <strong>der</strong> Bauausführung<br />

zusammenfassend dargestellt werden.

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