Prüfingenieur 31 - BVPI - Bundesvereinigung der Prüfingenieure ...
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NACHRICHTEN<br />
<strong>Bundesvereinigung</strong> verhin<strong>der</strong>te<br />
Strafanzeige gegen <strong>Prüfingenieur</strong><br />
Er sollte für den Tod von fünf Menschen<br />
mitverantortlich gemacht werden<br />
Die Geschäftsstelle <strong>der</strong> <strong>Bundesvereinigung</strong> <strong>der</strong> <strong>Prüfingenieur</strong>e<br />
für Bautechnik (<strong>BVPI</strong>) hat entscheidend zur Verhin<strong>der</strong>ung einer<br />
Strafanzeige gegen einen <strong>Prüfingenieur</strong> beigetragen, dem vom<br />
Staatsanwalt vorgeworfen werden sollte, beim Umbau einer Schule<br />
bezüglich <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Abnahmen keine ausreichenden Festlegungen<br />
getroffen und deshalb am Tod von fünf Menschen eine Mitschuld<br />
zu haben.<br />
Bei dem Umbau <strong>der</strong> 1980<br />
errichteten Schule sollte eine tragende<br />
Trennwand entfernt und<br />
durch Stützen und Pfeiler ersetzt<br />
werden. Beim Abbruch <strong>der</strong> tragenden<br />
Wand stürzte ein großer Teil<br />
des Gebäudes ein und begrub fünf<br />
Personen unter sich. Die Staatsanwaltschaft<br />
beschuldigte den <strong>Prüfingenieur</strong>,<br />
keine ausreichenden Festlegungen<br />
für erfor<strong>der</strong>liche Abnahmen<br />
getroffen zu haben. Der <strong>Prüfingenieur</strong>,<br />
ein Mitglied <strong>der</strong> <strong>BVPI</strong>,<br />
war mit <strong>der</strong> Prüfung des Standsi-<br />
cherheitsnachweises <strong>der</strong> Ausführungszeichnung<br />
sowie mit <strong>der</strong><br />
konstruktiven Überwachung des<br />
Bauvorhabens, aber ausdrücklich<br />
nicht mit <strong>der</strong> Überwachung <strong>der</strong><br />
Bauzustände beauftragt worden.<br />
Zur Formulierung des<br />
Eröffnungsbeschlusses wandte<br />
sich das Landgericht an die Geschäftsstelle<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesvereinigung</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>Prüfingenieur</strong>e für Bautechnik<br />
(<strong>BVPI</strong>), um Aufschluss<br />
darüber zu erhalten, welchen<br />
Internet-Adressen für die<br />
Technischen Baubestimmungen<br />
<strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong><br />
Um allen Ingenieuren<br />
im Bereich <strong>der</strong> Planung, <strong>der</strong><br />
Prüfung und <strong>der</strong> Verwaltung<br />
einen schnellen Zugang zu den<br />
jeweiligen Quellen <strong>der</strong> Landesbauverwaltungen<br />
zu ermöglichen,<br />
hat die Geschäftsstelle<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesvereinigung</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>Prüfingenieur</strong>e mit Unterstützung<br />
<strong>der</strong> VPI-Landesvereinigungen<br />
eine Liste <strong>der</strong> aktuellen<br />
Bauvorschriften <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />
erstellt, die unter<br />
www.bvpi.de P Ingenieurbox<br />
P Bauvorschriften<br />
abrufbar ist.<br />
Die Geschäftsstelle <strong>der</strong><br />
<strong>BVPI</strong> bittet bezüglich dieser<br />
Liste alle Mitglie<strong>der</strong> und sonstig<br />
Interessierten, sie über eintretende<br />
Än<strong>der</strong>ungen direkt zu<br />
informieren, sofern sie ihnen<br />
bekannt sind o<strong>der</strong> werden.<br />
<strong>Bundesvereinigung</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>Prüfingenieur</strong>e für Bautechnik<br />
Dipl.-Ing. Momcilo<br />
Vidackovic<br />
Kurfürstenstraße 129<br />
10785 Berlin<br />
Tel.: 030/<strong>31</strong>98914-10<br />
Fax: 030/<strong>31</strong>98914-19<br />
vidackovic@bvpi.de<br />
16<br />
Der <strong>Prüfingenieur</strong> Oktober 2007<br />
Rechten und Pflichten ein <strong>Prüfingenieur</strong><br />
bei <strong>der</strong> Wahrnehmung solcher<br />
Aufgaben unterliege. Das<br />
Landgericht wünschte eindeutige<br />
Dokumente, die eine zweifelsfreie<br />
Beurteilung des Handelns des<br />
<strong>Prüfingenieur</strong>s erlaubten.<br />
Nach verschiedenen Rücksprachen<br />
mit dem Gericht und<br />
nach <strong>der</strong> Bereitstellung überzeugen<strong>der</strong><br />
Argumente und Unterlagen<br />
über die Pflichten eines <strong>Prüfingenieur</strong>s<br />
bei <strong>der</strong> Bauüberwachung,<br />
die sie aus mehreren Bundeslän<strong>der</strong>n<br />
zusammengetragen hatte,<br />
konnte die <strong>BVPI</strong>-Geschäftsstelle<br />
Entscheidendes dazu beitragen,<br />
die gegen den <strong>Prüfingenieur</strong> drohende<br />
Klage abzuwenden.<br />
(Vor wenigen Wochen ist in<br />
dieser Sache übrigens das Urteil<br />
ergangen: Einzig <strong>der</strong> verantwortliche<br />
Bauunternehmer wurde zu<br />
zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.)<br />
Dieser Vorgang war für die<br />
<strong>Bundesvereinigung</strong> <strong>der</strong> <strong>Prüfingenieur</strong>e<br />
einer <strong>der</strong> wesentlichen<br />
Gründe und bestimmen<strong>der</strong> Anlass<br />
dafür, zukünftig berufsethischen<br />
Fragen und Problemen praxisnah<br />
und progressiv mehr Aufmerksamkeit<br />
zu widmen.<br />
Sie hat deshalb einen Arbeitskreis<br />
gegründet, <strong>der</strong>, mit fachlicher<br />
Unterstützung ihres technischen<br />
Koordinierungsausschusses,<br />
Erfahrungen, Methoden und Erkenntnisse<br />
sammeln und zu Leitfäden<br />
und Arbeitsanweisungen umgestalten<br />
soll, in denen die Pflichten,<br />
Anfor<strong>der</strong>ungen und Prozeduren<br />
bei <strong>der</strong> Durchführung <strong>der</strong> Prüfung<br />
<strong>der</strong> Unterlagen und bei <strong>der</strong><br />
Überwachung <strong>der</strong> Bauausführung<br />
zusammenfassend dargestellt werden.